Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter
Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter
Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
3. bei einem/einer Empfangsberechtigten, bei dem/der es sich nicht um eine<br />
juristische Person <strong>des</strong> öffentlichen Rechts handelt, gewährleistet ist, dass<br />
das Kreditinstitut den abgebuchten Betrag dem Konto der <strong>Stadt</strong>kasse<br />
wieder gutschreibt, wenn diese der Abbuchung in angemessener Frist<br />
widerspricht.<br />
Über die Ermächtigung entscheidet das Team Finanzmanagement mit dem<br />
Auftrag an die <strong>Stadt</strong>kasse, diese gegenüber dem Dritten zu erklären.<br />
Auszahlungen aufgrund erteilter Ermächtigungen bucht die Zahlungsabwicklung<br />
der <strong>Stadt</strong>kasse. Der für die Anordnung zuständige Fachdienst bestätigt<br />
anschließend, dass die Buchung sachlich richtig ist.<br />
2.2.2 Buchungsanordnungen<br />
Buchungsanordnungen dienen <strong>zur</strong> Anordnung von Buchungen, die zwar das<br />
Ergebnis in den Büchern ändern, nicht aber mit einer tatsächlichen Zahlung in<br />
Verbindung stehen. Auch Buchungsanordnungen können als Einzel-, Sammel-<br />
oder allgemeine Anordnungen erteilt werden. Beispiele hierfür sind die Bildung<br />
oder Auflösung von Rückstellungen.<br />
Für Anlagenabgänge (Anlage 8) und Anlagenänderungen (Anlage 9) sowie für<br />
die Fertigstellung von Straßenbaumaßnahmen (Anlage 10 bzw. 11) sind die<br />
entsprechenden Formulare zu verwenden.<br />
2.2.3 Einlieferungs- und Auslieferungsanordnungen (Verwahrgelass)<br />
Für alle Veränderungen im Bestand <strong>des</strong> Verwahrgelasses sind Einlieferungs-<br />
bzw. Auslieferungsanordnungen erforderlich. Zu den weiteren <strong>Regelung</strong>en ist<br />
die <strong>Geschäftsordnung</strong> über die Verwahrung von Wertgegenständen gesondert<br />
anzuwenden.<br />
2.3 Inhalt der Kassenanordnungen<br />
2.3.1 Inhalt der Zahlungsanordnung<br />
a) Kennzeichnung <strong>des</strong> Adressaten der Anordnung:<br />
Zentrale Finanzbuchhaltung oder Anlagenbuchhaltung (siehe dazu Ziffer 1.5)<br />
Anordnungen an die Anlagenbuchhaltung sind dieser in zweifacher Ausfertigung<br />
zuzuleiten.<br />
b) Art der Anordnung:<br />
Einzelanordnung, Sammelanordnung, Daueranordnung, Umbuchung, Aufträge,<br />
Abschlags- und Schlussrechnung<br />
c) den Namen, Fachdienst und Telefonnummer <strong>des</strong> Absenders<br />
d) das Haushaltsjahr:<br />
Für die Zuordnung zum Haushaltsjahr ist die wirtschaftliche Ursache entscheidend,<br />
d.h. unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung werden der Wertezuwachs<br />
und der Werteverzehr dargestellt.<br />
e) die Buchungsstelle:<br />
Es muss min<strong>des</strong>tens das Konto und die Kostenstelle und ggf. der Kostenträger<br />
angegeben werden.<br />
f) ggf. die Vorgangsnummer (z.B. bei Mündelgeldern)<br />
g) ggf. die Investitionsnummer für geplante Anlagegüter<br />
h) den anzunehmenden oder auszuzahlenden Betrag in Ziffern:<br />
Anzugeben ist der tatsächlich zu buchende Betrag, das heißt bei der<br />
Geltendmachung von Skonto der Nettobetrag (Rechnungsbetrag abzüglich<br />
Skonto).<br />
8