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Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter

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Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

(7) Kostenstelle<br />

Die Kostenstelle spiegelt die Organisationseinheit wieder und ist zwingend<br />

anzugeben. Die Kostenstelle hat 8 Ziffern, die ersten 4 für die Organisationseinheit<br />

und die weiteren 4 Stellen für weitere Strukturfestlegungen der Fachdienste.<br />

(8) Kostenträger<br />

Der Kostenträger ist bei einer eindeutigen Produktzuordnung anzugeben. Dieser ist<br />

10stellig. Die ersten 3 Stellen geben die Produktgruppen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wieder, die<br />

nächsten 3 Stellen das städtische Produkt, die letzten 4 Ziffern sind vorgesehen für<br />

die Darstellung der Leistung. Ausnahmen davon sind die FD 50 und 51 hier wird<br />

auch die Leistungsebene abgebildet.<br />

(9) Vorgangsnummer<br />

Die Vorgangsnummer ist in einigen Fällen anzugeben, z.B. bei Mündelgelder.<br />

(10) Investitionsnummer<br />

Die Investitionsnummer ist bei den geplanten Investitionen anzugeben.<br />

(11) Betrag<br />

Angabe <strong>des</strong> tatsächlich zu buchenden Betrages, das heißt bei der Geltendmachung<br />

von Skonto der Nettobetrag (Rechnungsbetrag abzüglich Skonto), ausgenommen<br />

davon sind die Eigenbetriebe, hier ist der Bruttobetrag anzugeben und der Skontoabzug<br />

im Feld Skonto.<br />

(12) Skonto<br />

Dieses Feld ist nur von den Eigenbetrieben auszufüllen. Die Angabe erfolgt in<br />

Prozentsätzen.<br />

(13) Mehrwertsteuer<br />

In diesem Feld ist der Mehrwertsteuersatz nur anzugeben, wenn es sich um Tätigkeiten<br />

von Betrieben gewerblicher Art handelt (z. B. Marktwesen, Turnhallenvermietung,<br />

kulturelle Veranstaltungen, SRB, Volkshochschule, Eissporthalle).<br />

(14) Kassenzeichen (externe Belegnummer)<br />

Das Kassenzeichen (externe Belegnummer) setzt sich bei der manuellen Annahmeanordnung<br />

aus der Adress-Nummer <strong>des</strong> Debitors (Punkt), den ersten 4 Ziffern<br />

der Kostenstelle (Punkt) und einer Belegnummer zusammen. Die Belegnummer<br />

ergibt sich aus dem für den jeweiligen Fachdienst zugeteilten Belegnummernkreis.<br />

Vor die 6-stellige Nummer ist die letzte Ziffer <strong>des</strong> jeweiligen Haushaltsjahres zu<br />

setzten, so dass sich eine 7-stellige Belegnummer ergibt.<br />

Die Adressnummer erhalten Sie aus dem so genannten Acess-Runtime-Modul, das<br />

auf Antrag bei 1.2.1 <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden kann.<br />

Zuständig für die Adresseinarbeitung und Rückmeldung an den Fachdienst über die<br />

Verfügbarkeit der neuen Adresse ist die <strong>Stadt</strong>kasse. Neue Adressen, die nicht im<br />

Acess-Runtime-Modul erfasst sind, sind über das Formular „Vordruck: Neue<br />

Adresse für das Finanzwesen (newsystem) bzw. „Vordruck: Neue Adresse für das<br />

Finanzwesen (newsystem), LISTENFORM (im Intranet eingestellt) an die Kasse zu<br />

schicken (Email: 20-KasseAdressverwaltung), welche diese daraufhin in die<br />

Finanzadressenkartei einpflegt.<br />

(15) Mahnmethodencode<br />

Der Mahnmethodencode steuert die Behandlung <strong>des</strong> angeordneten Betrages im<br />

maschinellen Mahnverfahren bei der Berechnung von Säumniszuschlägen und die<br />

Einordnung in privatrechtliche und öffentliche Forderungen.<br />

Für je<strong>des</strong> Konto ist eine Standardforderungsart hinterlegt. Weicht die Forderungsart<br />

im Einzelfall ab, ist die Forderungsart in der Annahme-Anordnung gemäß nachstehender<br />

Kriterien einzutragen:

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