Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter
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Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
(7) Kostenstelle<br />
Die Kostenstelle spiegelt die Organisationseinheit wieder und ist zwingend<br />
anzugeben. Die Kostenstelle hat 8 Ziffern, die ersten 4 für die Organisationseinheit<br />
und die weiteren 4 Stellen für weitere Strukturfestlegungen der Fachdienste.<br />
(8) Kostenträger<br />
Der Kostenträger ist bei einer eindeutigen Produktzuordnung anzugeben. Dieser ist<br />
10stellig. Die ersten 3 Stellen geben die Produktgruppen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wieder, die<br />
nächsten 3 Stellen das städtische Produkt, die letzten 4 Ziffern sind vorgesehen für<br />
die Darstellung der Leistung. Ausnahmen davon sind die FD 50 und 51 hier wird<br />
auch die Leistungsebene abgebildet.<br />
(9) Vorgangsnummer<br />
Die Vorgangsnummer ist in einigen Fällen anzugeben, z.B. bei Mündelgelder.<br />
(10) Investitionsnummer<br />
Die Investitionsnummer ist bei den geplanten Investitionen anzugeben.<br />
(11) Betrag<br />
Angabe <strong>des</strong> tatsächlich zu buchenden Betrages, das heißt bei der Geltendmachung<br />
von Skonto der Nettobetrag (Rechnungsbetrag abzüglich Skonto), ausgenommen<br />
davon sind die Eigenbetriebe, hier ist der Bruttobetrag anzugeben und der Skontoabzug<br />
im Feld Skonto.<br />
(12) Skonto<br />
Dieses Feld ist nur von den Eigenbetrieben auszufüllen. Die Angabe erfolgt in<br />
Prozentsätzen.<br />
(13) Mehrwertsteuer<br />
In diesem Feld ist der Mehrwertsteuersatz nur anzugeben, wenn es sich um Tätigkeiten<br />
von Betrieben gewerblicher Art handelt (z. B. Marktwesen, Turnhallenvermietung,<br />
kulturelle Veranstaltungen, SRB, Volkshochschule, Eissporthalle).<br />
(14) Kassenzeichen (externe Belegnummer)<br />
Das Kassenzeichen (externe Belegnummer) setzt sich bei der manuellen Annahmeanordnung<br />
aus der Adress-Nummer <strong>des</strong> Debitors (Punkt), den ersten 4 Ziffern<br />
der Kostenstelle (Punkt) und einer Belegnummer zusammen. Die Belegnummer<br />
ergibt sich aus dem für den jeweiligen Fachdienst zugeteilten Belegnummernkreis.<br />
Vor die 6-stellige Nummer ist die letzte Ziffer <strong>des</strong> jeweiligen Haushaltsjahres zu<br />
setzten, so dass sich eine 7-stellige Belegnummer ergibt.<br />
Die Adressnummer erhalten Sie aus dem so genannten Acess-Runtime-Modul, das<br />
auf Antrag bei 1.2.1 <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden kann.<br />
Zuständig für die Adresseinarbeitung und Rückmeldung an den Fachdienst über die<br />
Verfügbarkeit der neuen Adresse ist die <strong>Stadt</strong>kasse. Neue Adressen, die nicht im<br />
Acess-Runtime-Modul erfasst sind, sind über das Formular „Vordruck: Neue<br />
Adresse für das Finanzwesen (newsystem) bzw. „Vordruck: Neue Adresse für das<br />
Finanzwesen (newsystem), LISTENFORM (im Intranet eingestellt) an die Kasse zu<br />
schicken (Email: 20-KasseAdressverwaltung), welche diese daraufhin in die<br />
Finanzadressenkartei einpflegt.<br />
(15) Mahnmethodencode<br />
Der Mahnmethodencode steuert die Behandlung <strong>des</strong> angeordneten Betrages im<br />
maschinellen Mahnverfahren bei der Berechnung von Säumniszuschlägen und die<br />
Einordnung in privatrechtliche und öffentliche Forderungen.<br />
Für je<strong>des</strong> Konto ist eine Standardforderungsart hinterlegt. Weicht die Forderungsart<br />
im Einzelfall ab, ist die Forderungsart in der Annahme-Anordnung gemäß nachstehender<br />
Kriterien einzutragen: