Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter
Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter
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Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Die Anordnung ist an die Anlagenbuchhaltung zu richten, sofern es sich um eine<br />
investive Auszahlung handelt, investive Vorgänge sind z.B.<br />
• Beschaffung von Vermögensgegenstände ab einen Anschaffungswert von 410,-<br />
€ netto<br />
• Hoch- und Tiefbaumaßnahmen<br />
• Verkauf, Verschrottung von Vermögensgegenständen<br />
• Erwerb, Verkauf von Finanzanlagen<br />
• Erhaltene oder geleistete Zuwendungen für Investitionen<br />
• Erschließungs-, Straßenausbau- und Abwasserbeiträge<br />
• Aufnahme und Tilgung von Krediten<br />
Die Anordnung an die Anlagenbuchhaltung ist in zweifacher Ausfertigung zu<br />
versenden.<br />
Bei den Eigenbetrieben hat auch der Erwerb der geringwertigen Vermögensgegenstände<br />
bzw. Wirtschaftsgüter über die Anlagenbuchhaltung zu erfolgen<br />
(Anschaffungswert von 60,- bis 410,- € netto).<br />
(3) Art der Anordnung<br />
Die Anordnungsart ist anzukreuzen, - handelt es sich um eine Einzelanordnung,<br />
eine Umbuchung/Verrechnung, Daueranordnung oder Sammelanordnung.<br />
(4) Abschlagszahlung oder Schlusszahlung<br />
Hier ist zu kennzeichnen, ob es sich bei der Rechnung, um eine Abschlags- oder<br />
Schlusszahlung handelt.<br />
(5) Barzahlung<br />
Auszahlungsanordnungen für Barzahlungen werden grundsätzlich über die Gebührenzahlstelle<br />
in dem dort zulässigen Umfang (Auszahlungskatalog) durchgeführt.<br />
Über Erweiterungen <strong>des</strong> Auszahlungskataloges der Gebührenzahlstelle entscheidet<br />
im Einzelfall der Kassenverwalter oder ein von ihm autorisierter Kassenbediensteter<br />
und dokumentiert dieses durch einen Sichtvermerk auf dem Original der Auszahlungsanordnung.<br />
Die Auszahlungsanordnung ist in doppelter Ausfertigung bei der<br />
Gebührenzahlstelle vorzulegen. Die Zweitschrift ist als solche kenntlich zu machen.<br />
Wird dem Bürger ausnahmsweise die Auszahlungsanordnung ausgehändigt, hat er<br />
sich bei der Zahlstelle ausreichend zu identifizieren (z.B. Personalausweis) und die<br />
Anordnung taggleich mit der Ausstellung vorzulegen. Ist eine Identifizierung nicht<br />
möglich, muss den Zahlungsempfänger ein Bediensteter <strong>des</strong> entsprechenden<br />
Fachdienstes begleiten.<br />
(6) Aufträge (Bestellung)<br />
Es ist zu kennzeichnen, ob eine Mittelbindung ein<strong>zur</strong>ichten ist. Bei der Buchung<br />
muss die Auftragsnummer angegeben werden.<br />
(7) Absender<br />
Für etwaige Rückfragen ist in diesem Feld der Absender (Fachdienst, Name, Tel.-<br />
Nr.) anzugeben.<br />
(8) Haushaltsjahr<br />
Für die Zuordnung zum Haushaltsjahr gilt das Periodisierungsprinzip. Es ist<br />
entscheidend in welchem Jahr die wirtschaftliche Ursache liegt, d.h. unabhängig<br />
vom Zeitpunkt der Zahlung werden der Wertezuwachs und der Werteverzehr<br />
dargestellt.<br />
(9) Konto<br />
Das Konto ist dem aktuellen Kontenplan zu entnehmen. Aufwendungen befinden<br />
sich unter der Kontenklasse 4 und außerordentliche Aufwendungen in der Kontenklasse<br />
5 (diese werden von der Finanzbuchhaltung gebucht). Auszahlungen im<br />
investiven Bereich beruhen hauptsächlich auf der Anschaffung von Vermögensge-