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Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter

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Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Die Anordnung ist an die Anlagenbuchhaltung zu richten, sofern es sich um eine<br />

investive Auszahlung handelt, investive Vorgänge sind z.B.<br />

• Beschaffung von Vermögensgegenstände ab einen Anschaffungswert von 410,-<br />

€ netto<br />

• Hoch- und Tiefbaumaßnahmen<br />

• Verkauf, Verschrottung von Vermögensgegenständen<br />

• Erwerb, Verkauf von Finanzanlagen<br />

• Erhaltene oder geleistete Zuwendungen für Investitionen<br />

• Erschließungs-, Straßenausbau- und Abwasserbeiträge<br />

• Aufnahme und Tilgung von Krediten<br />

Die Anordnung an die Anlagenbuchhaltung ist in zweifacher Ausfertigung zu<br />

versenden.<br />

Bei den Eigenbetrieben hat auch der Erwerb der geringwertigen Vermögensgegenstände<br />

bzw. Wirtschaftsgüter über die Anlagenbuchhaltung zu erfolgen<br />

(Anschaffungswert von 60,- bis 410,- € netto).<br />

(3) Art der Anordnung<br />

Die Anordnungsart ist anzukreuzen, - handelt es sich um eine Einzelanordnung,<br />

eine Umbuchung/Verrechnung, Daueranordnung oder Sammelanordnung.<br />

(4) Abschlagszahlung oder Schlusszahlung<br />

Hier ist zu kennzeichnen, ob es sich bei der Rechnung, um eine Abschlags- oder<br />

Schlusszahlung handelt.<br />

(5) Barzahlung<br />

Auszahlungsanordnungen für Barzahlungen werden grundsätzlich über die Gebührenzahlstelle<br />

in dem dort zulässigen Umfang (Auszahlungskatalog) durchgeführt.<br />

Über Erweiterungen <strong>des</strong> Auszahlungskataloges der Gebührenzahlstelle entscheidet<br />

im Einzelfall der Kassenverwalter oder ein von ihm autorisierter Kassenbediensteter<br />

und dokumentiert dieses durch einen Sichtvermerk auf dem Original der Auszahlungsanordnung.<br />

Die Auszahlungsanordnung ist in doppelter Ausfertigung bei der<br />

Gebührenzahlstelle vorzulegen. Die Zweitschrift ist als solche kenntlich zu machen.<br />

Wird dem Bürger ausnahmsweise die Auszahlungsanordnung ausgehändigt, hat er<br />

sich bei der Zahlstelle ausreichend zu identifizieren (z.B. Personalausweis) und die<br />

Anordnung taggleich mit der Ausstellung vorzulegen. Ist eine Identifizierung nicht<br />

möglich, muss den Zahlungsempfänger ein Bediensteter <strong>des</strong> entsprechenden<br />

Fachdienstes begleiten.<br />

(6) Aufträge (Bestellung)<br />

Es ist zu kennzeichnen, ob eine Mittelbindung ein<strong>zur</strong>ichten ist. Bei der Buchung<br />

muss die Auftragsnummer angegeben werden.<br />

(7) Absender<br />

Für etwaige Rückfragen ist in diesem Feld der Absender (Fachdienst, Name, Tel.-<br />

Nr.) anzugeben.<br />

(8) Haushaltsjahr<br />

Für die Zuordnung zum Haushaltsjahr gilt das Periodisierungsprinzip. Es ist<br />

entscheidend in welchem Jahr die wirtschaftliche Ursache liegt, d.h. unabhängig<br />

vom Zeitpunkt der Zahlung werden der Wertezuwachs und der Werteverzehr<br />

dargestellt.<br />

(9) Konto<br />

Das Konto ist dem aktuellen Kontenplan zu entnehmen. Aufwendungen befinden<br />

sich unter der Kontenklasse 4 und außerordentliche Aufwendungen in der Kontenklasse<br />

5 (diese werden von der Finanzbuchhaltung gebucht). Auszahlungen im<br />

investiven Bereich beruhen hauptsächlich auf der Anschaffung von Vermögensge-

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