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KGSt INFO Sonderdruck Mai 2006 - Stadt Salzgitter

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2 <strong>KGSt</strong> <strong>INFO</strong> <strong>Sonderdruck</strong>, <strong>Mai</strong> <strong>2006</strong><br />

Wie die Situation sich entwickelt hat, wenn die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> ihre Schlussbilanz<br />

für das Jahr 2005 vorlegt - wiederum als erste Großstadt bundesweit<br />

- werden die bundesweite Fachwelt und die lokale Öffentlichkeit sicherlich<br />

interessiert verfolgen. Und auch wenn der <strong>Stadt</strong> nicht die Insolvenz droht, ist<br />

doch die Frage, wie es weitergeht und wozu diese neuen Informationen genutzt<br />

werden, die eine nach kaufmännischen Regeln aufgestellte Bilanz und<br />

die anderen Bestandteile des Jahresabschlusses bieten. Was lernt eigentlich<br />

die Politik, was erfährt die Öffentlichkeit aus der kommunalen Bilanz? Wie<br />

kann man die Bilanz nutzen, um künftig anders - besser - zu wirtschaften und<br />

zu entscheiden? Was sagt uns die kommunale Bilanz über den - zumindest<br />

wirtschaftlichen - Zustand unseres städtischen Gemeinwesens?<br />

Adressaten des Jahresabschlusses<br />

Auch bisher schon hatten die kameralen Haushaltspläne und selbst die geprüfte<br />

Jahresrechnung - abgesehen von den internen Adressaten wie etwa<br />

der Verwaltungsleitung, dem Rechnungsprüfungsamt und den politischen<br />

Gremien - externe Adressaten. Neben der Presse und einer (meist kleinen)<br />

interessierten lokalen Öffentlichkeit waren das die Kommunalaufsicht und<br />

die kreditgewährenden Banken. Das wird auch bei den neuen kommunalen<br />

Abschlüssen so bleiben, aber verändern werden sich die Perspektiven, mit<br />

denen Externe auf die kommunalen Eröffnungs- oder Jahresabschlussbilanzen<br />

schauen. Sie werden - geleitet von jeweils unterschiedlichen Interessen<br />

- ihre Bilanzanalyse betreiben.<br />

Zur Information der externen Adressaten müssen die Kommunen Bilanz, Ergebnisrechnung<br />

und Finanzrechnung, Lagebericht und Stellenplan aufbereiten,<br />

zumindest müssen sie für Prognosezwecke die Ergebnis- und Finanzplanung<br />

des Folgejahres und die Mittelfristplanung hinzufügen. Mit der Informationsgewinnung<br />

und der Analyse des Jahresabschlusses werden verschiedene<br />

Ziele verfolgt:<br />

- die Aufdeckung der Bilanzpolitik<br />

- die Aufdeckung von relevanten Strukturen in Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung<br />

- die Bildung von Kennzahlen und deren Interpretation<br />

- die Bildung von Vergleichsmaßstäben<br />

- die Prognose der zukünftigen Entwicklung.<br />

Kommunalaufsicht und Kreditinstitute<br />

als Adressaten des Jahresabschlusses<br />

Der wichtigste unter den externen Adressaten wird auch künftig die zuständige<br />

Kommunalaufsichtsbehörde sein. Bisher fokussierte die Aufsicht bei ihren<br />

Prüfungen der kameralen Haushaltsplanungen und -abschlüsse auf die<br />

dauernde Leistungsfähigkeit einer Kommune. 2) Das galt zumindest - sofern<br />

eine Genehmigungspflicht zu bejahen war (Umkehrschluss aus § 86 Absatz 2<br />

NGO) -, wenn die Kommune Kredite für Investitionen aufnehmen wollte (§ 92<br />

Absatz 2 NGO), Verpflichtungsermächtigungen beabsichtigte (§ 91 Absatz 4<br />

NGO) oder/und Kassenkredite brauchte (§ 94 Absatz 2 NGO).<br />

Eine Kommune galt und gilt im kameralen System als dauernd leistungsfähig,<br />

wenn - im Finanzplanungszeitraum - die Einnahmen des Verwaltungshaushalts<br />

die fortdauernden Ausgaben, die notwendigen Ausgaben für die<br />

Vermögenserneuerung und ausreichende Mittel für die Schuldendienstverpflichtungen<br />

deckten. Bei Bedarf (und nur bei Bedarf) stieg die Aufsicht auch<br />

in eine tiefer gehende Analyse einzelner Einnahme- und Ausgabearten ein<br />

oder berücksichtigte unterschiedliche Vergleichsmaßstäbe wie Zeitreihen<br />

oder interkommunale Vergleiche.

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