Wertpapierprospekt - FC Schalke 04
Wertpapierprospekt - FC Schalke 04
Wertpapierprospekt - FC Schalke 04
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 5 -<br />
steuerlichen Gründen: aus steuerlichen Gründen ist für den Emittenten zulässig,<br />
falls als Folge einer Änderung oder Ergänzung der Steuer-<br />
oder Abgabengesetze oder Vorschriften (einschließlich<br />
jeder Änderung oder Ergänzung der Anwendung<br />
oder der offiziellen Auslegung dieser Gesetze oder Vorschriften)<br />
der Bundesrepublik Deutschland oder deren<br />
politischen Untergliederungen oder Steuerbehörden, der<br />
Emittent zur Zahlung zusätzlicher Beträge auf die<br />
Schuldverschreibungen verpflichtet ist, wie im Einzelnen<br />
in den Anleihebedingungen dargelegt.<br />
Vorzeitige Rückzahlung<br />
nach Wahl des Emittenten:<br />
Vorzeitige Rückzahlung<br />
bei einem ausstehenden<br />
Mindestgesamtnennbetrag:<br />
Status der Schuldverschreibungen:<br />
Der Emittent hat das Recht, die Schuldverschreibungen<br />
ganz oder zum Teil vorzeitig zurückzuzahlen. Die Ausübung<br />
des Wahlrechts wird den Anleihegläubigern in<br />
der Art und Weise bekanntgegeben, wie in den Anleihebedingungen<br />
festgelegt. Die Rückzahlungstage an denen<br />
der Emittent die Anleihe vorzeitig zurückzahlen darf,<br />
sind der 11. Juli 2016, der 11. Juli 2017 und der 11. Juli<br />
2018.<br />
Wenn 80% oder mehr des Gesamtnennbetrags der ursprünglich<br />
begebenen Schuldverschreibungen zurückgekauft<br />
und entwertet wurde, ist der Emittent berechtigt,<br />
die verbleibenden Schuldverschreibungen (ganz, jedoch<br />
nicht teilweise) zum Rückzahlungsbetrag zuzüglich bis<br />
zum Rückzahlungstermin (ausschließlich) aufgelaufener<br />
Zinsen zurück zu zahlen.<br />
Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte<br />
und nicht nachrangige Verbindlichkeiten des Emittenten,<br />
die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten<br />
und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten<br />
gleichrangig sind, soweit diesen Verbindlichkeiten<br />
nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen<br />
ein Vorrang eingeräumt wird.<br />
Negativverpflichtung: In § 2(2) der Anleihebedingungen stimmt der Emittent<br />
zu, keine Sicherungsrechte zur Besicherung von Kapitalmarktverbindlichkeiten,<br />
wie in § 2(2) der Anleihebedingungen<br />
definiert, zu gewähren.<br />
Kündigungsgründe: Die Anleihebedingungen sehen Kündigungsgründe vor,<br />
welche die Anleihegläubiger berechtigen, die unverzügliche<br />
Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu verlangen,<br />
wie im Einzelnen in den Anleihebedingungen<br />
dargelegt.<br />
Cross Default: Die Anleihebedingungen enthalten eine Cross-Default-<br />
Klausel (Drittverzugsklausel) unter anderem in Bezug<br />
auf Nichtzahlung von Kreditaufnahmen.