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Wertpapierprospekt - FC Schalke 04

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steuerlichen Gründen: aus steuerlichen Gründen ist für den Emittenten zulässig,<br />

falls als Folge einer Änderung oder Ergänzung der Steuer-<br />

oder Abgabengesetze oder Vorschriften (einschließlich<br />

jeder Änderung oder Ergänzung der Anwendung<br />

oder der offiziellen Auslegung dieser Gesetze oder Vorschriften)<br />

der Bundesrepublik Deutschland oder deren<br />

politischen Untergliederungen oder Steuerbehörden, der<br />

Emittent zur Zahlung zusätzlicher Beträge auf die<br />

Schuldverschreibungen verpflichtet ist, wie im Einzelnen<br />

in den Anleihebedingungen dargelegt.<br />

Vorzeitige Rückzahlung<br />

nach Wahl des Emittenten:<br />

Vorzeitige Rückzahlung<br />

bei einem ausstehenden<br />

Mindestgesamtnennbetrag:<br />

Status der Schuldverschreibungen:<br />

Der Emittent hat das Recht, die Schuldverschreibungen<br />

ganz oder zum Teil vorzeitig zurückzuzahlen. Die Ausübung<br />

des Wahlrechts wird den Anleihegläubigern in<br />

der Art und Weise bekanntgegeben, wie in den Anleihebedingungen<br />

festgelegt. Die Rückzahlungstage an denen<br />

der Emittent die Anleihe vorzeitig zurückzahlen darf,<br />

sind der 11. Juli 2016, der 11. Juli 2017 und der 11. Juli<br />

2018.<br />

Wenn 80% oder mehr des Gesamtnennbetrags der ursprünglich<br />

begebenen Schuldverschreibungen zurückgekauft<br />

und entwertet wurde, ist der Emittent berechtigt,<br />

die verbleibenden Schuldverschreibungen (ganz, jedoch<br />

nicht teilweise) zum Rückzahlungsbetrag zuzüglich bis<br />

zum Rückzahlungstermin (ausschließlich) aufgelaufener<br />

Zinsen zurück zu zahlen.<br />

Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte<br />

und nicht nachrangige Verbindlichkeiten des Emittenten,<br />

die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten<br />

und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten<br />

gleichrangig sind, soweit diesen Verbindlichkeiten<br />

nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen<br />

ein Vorrang eingeräumt wird.<br />

Negativverpflichtung: In § 2(2) der Anleihebedingungen stimmt der Emittent<br />

zu, keine Sicherungsrechte zur Besicherung von Kapitalmarktverbindlichkeiten,<br />

wie in § 2(2) der Anleihebedingungen<br />

definiert, zu gewähren.<br />

Kündigungsgründe: Die Anleihebedingungen sehen Kündigungsgründe vor,<br />

welche die Anleihegläubiger berechtigen, die unverzügliche<br />

Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu verlangen,<br />

wie im Einzelnen in den Anleihebedingungen<br />

dargelegt.<br />

Cross Default: Die Anleihebedingungen enthalten eine Cross-Default-<br />

Klausel (Drittverzugsklausel) unter anderem in Bezug<br />

auf Nichtzahlung von Kreditaufnahmen.

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