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Wertpapierprospekt - FC Schalke 04

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ger Tätigkeit gehören, keinen Freistellungsauftrag stellen. Bei Veräußerungsgewinnen<br />

erfolgt kein Einbehalt von Kapitalertragsteuer, wenn z.B. (a) der Steuerpflichtige die<br />

Voraussetzungen von § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 EStG erfüllt oder (b) die Kapitalerträge<br />

Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und der Steuerpflichtige dies gegenüber<br />

der auszahlenden Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt.<br />

Einbehaltene Kapitalertragsteuer gilt als Vorauszahlung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer<br />

und wird im Veranlagungsverfahren angerechnet oder erstattet.<br />

7.2 Steuerausländer<br />

Personen, die nicht in Deutschland steuerlich ansässig sind, sind mit Einkünften aus den<br />

Schuldverschreibungen grundsätzlich nicht in Deutschland steuerpflichtig, es sei denn<br />

(i) die Schuldverschreibungen gehören zu einer inländischen Betriebstätte oder einem<br />

inländischen ständigen Vertreter des Anlegers oder (ii) die Einkünfte aus den Schuldverschreibungen<br />

gehören aus sonstigen Gründen zu den inländischen Einkünften im<br />

Sinne des § 49 EStG. Wenn ein Anleger mit den Einkünften aus den Schuldverschreibungen<br />

in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist, gelten grundsätzlich die gleichen<br />

Ausführungen wie für die in Deutschland ansässigen Personen (siehe oben 7.1).<br />

Wenn die Einkünfte aus den Schuldverschreibungen als inländische Einkünfte qualifizieren,<br />

finden auch die Vorschriften zur Kapitalertragsteuer grundsätzlich entsprechende<br />

Anwendung.<br />

7.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer entsteht im Hinblick auf eine Schuldverschreibung<br />

grundsätzlich dann nach deutschem Recht, wenn, im Fall der Schenkungsteuer, entweder<br />

der Schenker oder der Beschenkte, bzw. im Fall der Erbschaftsteuer, entweder der<br />

Erblasser oder der Erbe in Deutschland steuerlich ansässig ist oder eine Schuldverschreibung<br />

zu einem deutschen Betriebsvermögen gehört, für das eine deutsche Betriebsstätte<br />

unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist. Des<br />

Weiteren kann Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht für bestimmte deutscher Auswanderer<br />

gelten.<br />

7.4 Sonstige Steuern<br />

Die Veräußerung oder die Übertragung der Schuldverschreibungen unterliegen in<br />

Deutschland keiner Börsenumsatzsteuer, Gesellschaftssteuer, Stempelsteuer, Stempelabgabe<br />

oder ähnlichen Steuern. Eine Vermögensteuer wird in der Bundesrepublik<br />

Deutschland derzeit nicht erhoben.

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