Amt Neuburg 25.03.2010 Der Amtsvorsteher P r o t o k o l l der 04 ...
Amt Neuburg 25.03.2010 Der Amtsvorsteher P r o t o k o l l der 04 ...
Amt Neuburg 25.03.2010 Der Amtsvorsteher P r o t o k o l l der 04 ...
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<strong>Amt</strong> <strong>Neuburg</strong> <strong>25.03.2010</strong><br />
<strong>Der</strong> <strong>Amt</strong>svorsteher<br />
P r o t o k o l l<br />
<strong>der</strong> <strong>04</strong>., außerordentliche, Sitzung des <strong>Amt</strong>sausschusses des <strong>Amt</strong>es<br />
<strong>Neuburg</strong> am 22.03.2010<br />
_________________________________________________________________<br />
Beginn: 19:30 Uhr<br />
Ende: 21:00 Uhr<br />
Ort: Saal des <strong>Amt</strong>es <strong>Neuburg</strong><br />
Anwesend: Gemeinde Benz: Herr Mehldau, Frau Schubring<br />
Gemeinde Blowatz: Herr Oldemeyer, Herr Behning<br />
Herr Richter<br />
Gemeinde Boiensdorf: Herr Gratopp, Herr Pollack<br />
Gemeinde Hornstorf: Herr Püschel<br />
Gemeinde Krusenhagen: Herr Haker, Herr Baudis<br />
Gemeinde <strong>Neuburg</strong>: Frau Teichmann, Herr Mey<br />
Herr Hartwig, Herr Rosenberg<br />
Nicht<br />
anwesend: Herr Dr. Grille, Herr Fritzsche<br />
Mitarbeiter<br />
des <strong>Amt</strong>es: Herr Nehls, LVB<br />
Frau Pruß, Abt. I<br />
Gäste: -<br />
Einwohner: -<br />
Protokollant: Frau Pruß<br />
__________________________________________________________________<br />
Einwohnerfragestunde<br />
Es gab keine Anfragen.
Prot. AAS 22.03.2010 Seite 2<br />
Tagesordnung:<br />
1. Öffentlicher Teil<br />
1.1 Eröffnung <strong>der</strong> Sitzung, Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit<br />
<strong>der</strong> Einladungen, <strong>der</strong> Anwesenheit und <strong>der</strong> Beschluss-<br />
fähigkeit<br />
1.2 Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung<br />
1.3 Billigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 3. <strong>Amt</strong>sausschusssitzung<br />
1.4 Bericht des <strong>Amt</strong>svorstehers<br />
1.5 Beschlussvorlagen<br />
1.5.1 Feststellung <strong>der</strong> Angemessenheit <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Aufwandsent-<br />
schädigung des <strong>Amt</strong>svorstehers<br />
1.5.2 Feststellung <strong>der</strong> Angemessenheit <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Entschädi-<br />
gungsgel<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Amt</strong>sausschussmitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Gleich-<br />
stellungsbeauftragten<br />
2. Nichtöffentlicher Teil<br />
2.1 Beschlussvorlagen<br />
2.1.1 Personalangelegenheiten<br />
2.1.1.1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
2.1.1.2 Befristete Besetzung einer freien Stelle<br />
2.1.1.3 Teilnahme an <strong>der</strong> Ausbildung zur Verwaltungsbetriebswirtin<br />
2.2 Sonstiges<br />
TOP 1 Öffentlicher Teil<br />
TOP 1.1<br />
Herr Oldemeyer, 1. stellv. <strong>Amt</strong>svorsteher, eröffnet die 4. Sitzung<br />
des <strong>Amt</strong>sausschusses des <strong>Amt</strong>es <strong>Neuburg</strong> und begrüßt die<br />
<strong>Amt</strong>sausschussmitglie<strong>der</strong>.<br />
Er stellt die Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Einladungen und die<br />
Beschlussfähigkeit fest, es sind 14 <strong>Amt</strong>sausschussmitglie<strong>der</strong><br />
anwesend.<br />
TOP 1.2<br />
Es gab keine Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung:<br />
Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.<br />
TOP 1.3<br />
Die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 3. <strong>Amt</strong>sausschusssitzung vom 07.12.2010 wird<br />
einstimmig bestätigt.<br />
TOP 1.4<br />
Bericht des <strong>Amt</strong>svorstehers<br />
Personalfragen<br />
In den letzten Wochen und Monaten mussten wir uns sehr häufig mit<br />
Personalfragen zur Sicherung <strong>der</strong> Arbeitsfähigkeit unserer<br />
<strong>Amt</strong>sverwaltung auseinan<strong>der</strong>setzen. Auch heute bildet dieses den<br />
Schwerpunkt unserer Beratung, insbeson<strong>der</strong>e im geschlossenen Teil<br />
unserer Sitzung.
Prot. AAS 22.03.2010 Seite 3<br />
Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass wir uns bei Vorschlägen<br />
in Personalangelegenheiten immer von drei Fragen leiten ließen:<br />
1. Wie gelingt es mit dem geringsten Personaleinsatz allen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen, die an die <strong>Amt</strong>sverwaltung gestellt werden,<br />
gerecht zu werden?<br />
2. Wie können wir trotz tariflicher Entwicklungen und <strong>der</strong><br />
Übertragung weiterer Aufgaben die Personalkosten in einem<br />
vertretbaren Rahmen halten?<br />
und<br />
3. Wie sichern wir ab, dass alle Mitarbeiter über die notwendigen<br />
Fähigkeiten verfügen, um den Anfor<strong>der</strong>ungen an eine bürgernahe<br />
und qualifizierte Verwaltungsarbeit gerecht werden können?<br />
Ich meine, wir konnten diese Fragen immer im Interesse einer<br />
stetigen und kostengünstigen Aufgabenerfüllung beantworten.<br />
Und wenn, beson<strong>der</strong>s im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Doppik<br />
und den langfristigen krankheitsbedingten Ausfällen einzelner<br />
Mitarbeiterinnen kurzfristige Personalentscheidungen notwendig<br />
wurden, so geschah dieses aus <strong>der</strong> jeweiligen Situation heraus und<br />
nicht weil wir eine unplanmäßige o<strong>der</strong> konzeptionslose<br />
Personalpolitik betreiben.<br />
Zu den einzelnen Beschlussvorlagen werden wir uns dann im<br />
geschlossenen Teil unserer Sitzung verständigen.<br />
Straßenausbaubeitragssatzung<br />
Am 4. März 2010 fand vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin eine<br />
Gerichtsverhandlung statt, bei <strong>der</strong> es um die Klage eines Bürgers<br />
gegen die Erhebung von Ausbaubeiträgen nach <strong>der</strong><br />
Straßenausbaubeitragssatzung einer Gemeinde unseres <strong>Amt</strong>sbereiches<br />
ging.<br />
Im Verlauf <strong>der</strong> Verhandlung stellte die Richterin heraus, dass die<br />
For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gemeinde gegenüber dem Bürger dem Grunde nach<br />
berechtigt sind. <strong>Der</strong> Kläger würde das Verfahren aber gewinnen, da<br />
die Satzung <strong>der</strong> Gemeinde rechtsfehlerhaft und somit nichtig ist.<br />
Hauptsächlich bemängelte sie, dass:<br />
- die Satzung keine Abschnittsbildung vorsieht, und somit<br />
Ausbaubeiträge erst erhoben werden dürfen, wenn die Bauarbeiten<br />
in <strong>der</strong> gesamten Straße abgeschlossen sind,<br />
- die Festsetzungen zur Tiefenbegrenzung von Grundstücken, die in<br />
die Beitragserhebung einbezogen werden sollen, nicht <strong>der</strong><br />
aktuellen Rechtsprechung entsprechen,<br />
- eine Berechnungsformel für die Ermittlung <strong>der</strong> Vollgeschossigkeit<br />
bei Gebäuden fehlt,<br />
- die Maßstäbe zur Umlegung von Beiträgen auf Gewerbetreibende<br />
nicht rechtskonform sind,
o<strong>der</strong><br />
Prot. AAS 22.03.2010 Seite 4<br />
- die Gemeinde ihr Ermessen bei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Maßstäbe für<br />
die Höhe <strong>der</strong> umlagefähigen Kosten entsprechend <strong>der</strong><br />
Straßenklassifikation nicht sachgerecht ausgeübt hat.<br />
Diese Mängel weisen auch die Straßenausbaubeitragssatzungen aller<br />
an<strong>der</strong>en Gemeinden unseres <strong>Amt</strong>sbereiches aus und sind daher mit<br />
sofortiger Wirkung nicht mehr anzuwenden.<br />
Das <strong>Amt</strong> wird allen Gemeinden neue Satzungsentwürfe zur Beratung<br />
und Entscheidung vorlegen, die dem aktuellen Satzungsmuster des<br />
Innenministeriums entsprechen.<br />
Uns war bewusst, dass unsere Satzung bei einer rechtlichen<br />
Überprüfung kaum bestandskräftig bleiben würde, hatten sie aber in<br />
Übereinstimmung mit den Gemeindevertretungen nicht überarbeitet.<br />
Dieses hätte zur Folge, dass unsere Bürger bei Ausbaumaßnahmen mit<br />
erheblich höheren Beiträgen belastet worden wären und zum an<strong>der</strong>en<br />
die Akzeptanz für geplante und durchgeführte<br />
Ausbaubeitragsmaßnahmen wesentlich gesunken wäre. Nach dem wir nun<br />
aber in einem Verfahren vor Gericht unterlagen, müssen wir unsere<br />
Satzungen <strong>der</strong> aktuellen Rechtslage anpassen.<br />
Ämter-und Gemeindestrukturentwicklung<br />
Am 9. März 2010 fand unter Fe<strong>der</strong>führung des Städte- und<br />
Gemeindetages eine Beratung mit den Leitenden Verwaltungsbeamten<br />
statt. Hier informierte <strong>der</strong> Geschäftsführer, Herr Thomalla<br />
darüber, dass sich die Enquetekommission des Landtages, die sich<br />
auch schon mit <strong>der</strong> Kreisgebietsreform beschäftigt, als weitere<br />
Aufgabe die Erarbeitung einer Empfehlung an den Landtag zur<br />
zukünftigen Gemeinde-und Ämterstruktur gestellt hat.<br />
Ausgangslage hierfür sind die sinkenden Finanzausstattungen <strong>der</strong><br />
Kommunen sowie die weitere demographische Entwicklung im Lande.<br />
Es wird auf Landesebene eingeschätzt, dass die heutigen Gemeinden<br />
in <strong>der</strong> Perspektive, aufgrund fehlen<strong>der</strong> Gel<strong>der</strong>, nicht mehr in <strong>der</strong><br />
Lage sein werden, die Selbstverwaltung ihres Territoriums ausüben<br />
zu können.<br />
Berücksichtigt werden muss hierbei auch das jüngste Urteil des<br />
Verfassungsgerichtes in Schleswig-Holstein. Dieses hat in einer<br />
rechtlichen Überprüfung festgestellt, dass die Regelungen über die<br />
Zusammensetzung <strong>der</strong> <strong>Amt</strong>sausschüsse in Anbetracht des stetig<br />
wachsenden Aufgabenbestandes <strong>der</strong> Ämter nicht mehr verfassungsgemäß<br />
sind.<br />
Da in Mecklenburg-Vorpommern die Grundlagen für die Bildung <strong>der</strong><br />
Ämter aus Schleswig-Holstein übernommen wurden, ist dieses Urteil<br />
auch auf unser Land übertragbar.<br />
Diese Argumente und Fakten lassen die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Enquetekommission darüber nachdenken, in unserem Lande eine<br />
grundsätzliche Strukturverän<strong>der</strong>ung auf <strong>der</strong> kommunalen Ebene<br />
einzuleiten.
Prot. AAS 22.03.2010 Seite 5<br />
Zurzeit werden drei Varianten diskutiert:<br />
1. die Bildung größerer Gemeinden auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> bestehenden<br />
Ämter durch den Zusammenschluss einzelner kleiner Gemeinden<br />
2. die Bildung von "Großgemeinden ", durch den freiwilligen<br />
Zusammenschluss aller amtsangehörigen Gemeinden zu einer<br />
Gemeinde<br />
und<br />
3. die Übertragung aller Pflichtaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde per Gesetz<br />
auf die Ämter<br />
Die CDU-Fraktion diskutiert dabei das Modell <strong>der</strong> Einheitsgemeinde<br />
auf freiwilliger Basis.<br />
Von <strong>der</strong> SPD-Fraktion wird das Modell größerer Gemeinden bzw.<br />
Samtgemeinden nach dem Beispiel Nie<strong>der</strong>sachsens favorisiert, wobei<br />
in einem Gemeindeverbund maximal 8 Gemeinden mit mindestens 8000<br />
Einwohnern angestrebt werden.<br />
Bei beiden Parteien spielt in <strong>der</strong> Zukunft die Struktur <strong>der</strong><br />
heutigen Ämter eine untergeordnete Rolle und von beiden wird die<br />
Bildung von "Gemeindeverbänden" in die Untersuchungen eingebunden.<br />
Ziel <strong>der</strong> Enquetekommission ist es, dem Landtag nach <strong>der</strong> Wahl 2011<br />
einen Endentscheidungsvorschlag vorzulegen, <strong>der</strong> mit den<br />
Kommunalwahlen 2014 umgesetzt werden soll.<br />
Ich schlage vor, dass wir uns zunächst einmal einen<br />
Landtagsabgeordneten, <strong>der</strong> auch Mitglied in <strong>der</strong> Enquetekommission<br />
ist, in unseren Haupt und Finanzausschuss und später in den<br />
<strong>Amt</strong>sausschuss einladen, um aus berufenem Munde zu erfahren, wie es<br />
im Lande mit den Gemeinden und Ämtern weitergehen soll. Im<br />
Ergebnis dieser Beratungen sollten wir uns dann eigene Gedanken<br />
über die Zukunft unserer Gemeinden und des <strong>Amt</strong>es zu machen.<br />
Klage gegen das FAG<br />
In <strong>der</strong> gleichen Beratung wurde darüber informiert, dass <strong>der</strong><br />
Städte- und Gemeindetag gemeinsam mit betroffenen Gemeinden Klagen<br />
vor dem Landesverfassungsgericht gegen die neuen Regelungen im<br />
Finanzausgleichsgesetz vorbereitet.<br />
Eine Gemeinde mit weniger als 500 Einwohnern wird gegen die<br />
Festlegung klagen, dass sie zukünftig nur noch 95 % <strong>der</strong><br />
Schlüsselzuweisungen sowie keine Son<strong>der</strong>bedarfs- o<strong>der</strong><br />
Fehlbedarfszuweisungen mehr vom Land erhalten soll.<br />
Eine weitere Gemeinde wird gegen die Festsetzung klagen, dass die<br />
Umlandgemeinden um kreisfreie Städte an diese eine Umlage in Höhe<br />
von 5 % <strong>der</strong> Umlagegrundlagen leisten müssen.<br />
Beide Klagen werden von dem Rechtsanwalt Professor Dr. Dombarth,<br />
aus Potsdam, vorbereitet, <strong>der</strong> auch schon die Kreise erfolgreich im<br />
ersten Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht gegen die<br />
geplante Kreisgebietsreform vertreten hat.
Prot. AAS 22.03.2010 Seite 6<br />
Obwohl <strong>der</strong> Vorstand des Städte- und Gemeindetages die<br />
Erfolgsaussichten sehr unterschiedlich bewertet, hat er nach einer<br />
eingehenden Prüfung entschieden, mindestens<br />
50 % <strong>der</strong> Verfahrenskosten dieser Prozesse zu tragen. Die übrigen<br />
50 % sind durch die klagenden Gemeinden aufzubringen.<br />
Alle betroffenen Gemeinden, die im Falle einer erfolgreichen Klage<br />
hiervon profitieren würden, sollten sich in einer<br />
Solidargemeinschaft an den Kosten <strong>der</strong> klagenden Gemeinden<br />
beteiligen. Hierbei geht es weniger um die Höhe <strong>der</strong> zu<br />
erstattenden Kosten, als vielmehr um eine Demonstration <strong>der</strong><br />
Verbundenheit unter den betroffenen Gemeinden.<br />
Anfragen zum Bericht des <strong>Amt</strong>svorstehers:<br />
Herr Baudis:<br />
Wirkt sich die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzungen auch<br />
noch auf bereits abgeschlossene Bauvorhaben aus?<br />
Herr Nehls/Herr Oldemeyer:<br />
- Bescheide von bisher durchgeführten Maßnahmen sind bestands-<br />
kräftig.<br />
- In einer laufenden Abrechnungsmaßnahme werden Bescheide nach <strong>der</strong><br />
alten Satzung erlassen, da sich sonst eine Verschlechterung für<br />
die Anlieger ergeben würde (in evtl. Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />
werden die Betroffenen auf die Rechtslage und die Folgen<br />
hingewiesen, insbeson<strong>der</strong>e die Maßstäbe <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> um-<br />
lagefähigen Kosten).<br />
Herr Nehls erläutert noch einmal Einzelheiten des Gerichtsurteils.<br />
Herr Oldemeyer:<br />
Sind wir mit <strong>der</strong> neu zu erlassenen Satzung auf <strong>der</strong> rechtssicheren<br />
Seite?<br />
Herr Nehls:<br />
Wir werden das Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages<br />
verwenden und anpassen. Grundsätzlich kann es natürlich auch<br />
weiterhin zu Klagen nach den Veranlagungen kommen.<br />
Frau Teichmann:<br />
Wenn die geplante neue Ämter- und Gemeindestruktur so durchgesetzt<br />
wird, bleibt die Demokratie auf <strong>der</strong> Strecke. Das Gespräch mit dem<br />
Vertreter <strong>der</strong> Enquetekommission ist sehr wichtig, um einen<br />
tieferen Einblick zu bekommen. Die Gemeinden des <strong>Amt</strong>sbereiches<br />
sollten sich dagegen wehren, neue Strukturen einfach übergestülpt<br />
zu bekommen.<br />
Herr Nehls:<br />
Herr Kreher soll als Landtagsabgeordneter eingeladen werden. Es<br />
liegt ein Entwurf <strong>der</strong> Enquetekommission vor. Dieser wird jedoch<br />
noch nicht herausgegeben, da er als Arbeitspapier ausgewiesen ist.
Prot. AAS 22.03.2010 Seite 7<br />
Informationen über einen Fragebogen des Innenministeriums an alle<br />
Bürgermeister und Leitenden Verwaltungsbeamten.<br />
Herr Baudis:<br />
Wo soll bei dem Zusammenschluss <strong>der</strong> Gemeinden gespart werden? Die<br />
Verwaltung existiert doch bereits. Mittel <strong>der</strong> Gemeinden für eigene<br />
Verwaltungen werden nicht ausgegeben. Soll es dann nur noch eine<br />
Feuerwehr geben für alle Gemeinden? Welche Sparansätze sind<br />
gewollt?<br />
Herr Mehldau:<br />
Man versucht, die Gemeinden über die Finanzausstattung<br />
„auszutrocknen“. Es ist wichtig, Fragen hinsichtlich des Zwecks<br />
von Zusammenschlüssen <strong>der</strong> Gemeinden zu stellen!<br />
Herr Oldemeyer fühlt sich vom Städte- und Gemeindetag nicht<br />
optimal vertreten, da hier mehr die großen Kommunen aus seiner<br />
Sicht vertreten werden.<br />
Herr Nehls erläutert hierzu seine Position. Die Gemeinden<br />
entsenden kaum Vertreter in die Gremien, so dass die Aufgaben<br />
vorwiegend von Vertretern größerer Kommunen wahrgenommen werden.<br />
Es ist wichtig, dass sich Vertreter <strong>der</strong> Gemeinden finden um<br />
mitzuarbeiten und die Interessen <strong>der</strong> kleinen Kommunen zu<br />
vertreten.<br />
Herr Oldemeyer:<br />
Setzt sich <strong>der</strong> Städte- und Gemeindetag auch für die kleinen<br />
Gemeinden ein?<br />
Herr Nehls:<br />
Ja, denn insbeson<strong>der</strong>e bei den Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen<br />
vertritt <strong>der</strong> Städte- und Gemeindetag die Gemeinden juristisch<br />
fundiert. Ansonsten vertritt <strong>der</strong> Städte- und Gemeindetag natür-<br />
lich auch die kreisfreien Städte und muss sich angemessen für<br />
Gemeinden und Städte gleichermaßen einsetzen. Es wird versucht,<br />
hier seitens des Städte- und Gemeindetages eine ausgewogene<br />
Vertretung <strong>der</strong> Interessen wahrzunehmen.<br />
TOP 1.5<br />
TOP 1.5.1<br />
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen sind vollständig auf den<br />
Beschlussvorlagen auszufüllen.<br />
Laut § 9 <strong>der</strong> Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Neuburg</strong> erhält <strong>der</strong><br />
<strong>Amt</strong>svorsteher nach Maßgabe <strong>der</strong> Entschädigungsverordnung M-V eine<br />
Aufwandsentschädigung in Höhe von 880,00 €.<br />
Nach Überprüfung tatsächlicher Anhaltspunkte ist die Höhe <strong>der</strong><br />
Aufwandsentschädigung angemessen.
Prot. AAS 22.03.2010 Seite 8<br />
ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />
gesetzl. Anz.d.AAM: 16<br />
davon anwesend: 14<br />
Ja-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: -<br />
Stimmenthaltungen: -<br />
Ausschluss nach § 24<br />
Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 020-<strong>04</strong>/10<br />
TOP 1.5.2<br />
Laut § 9 <strong>der</strong> Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Neuburg</strong> erhalten die<br />
<strong>Amt</strong>sausschussmitglie<strong>der</strong> für die Teilnahme an Sitzungen des <strong>Amt</strong>s-<br />
ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 €. Die Vor-<br />
sitzenden <strong>der</strong> Ausschüsse erhalten für jede von Ihnen geleitete<br />
Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 €. Mitglie<strong>der</strong> erhalten<br />
für die Teilnahme an Sitzungen ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld<br />
in Höhe von 30,00 €. Die ehrenamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte<br />
erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe<br />
von 130,00 €.<br />
Nach Überprüfung tatsächlicher Anhaltspunkte ist die Höhe <strong>der</strong><br />
Entschädigungsgel<strong>der</strong> angemessen.<br />
ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />
gesetzl. Anz.d.AAM: 16<br />
davon anwesend: 14<br />
Ja-Stimmen: 14<br />
Nein-Stimmen: -<br />
Stimmenthaltungen: -<br />
Ausschluss nach § 24<br />
Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 021-<strong>04</strong>/10<br />
Im Original folgt <strong>der</strong> nichtöffentliche Teil <strong>der</strong> 4. AAS.