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Amt Neuburg 25.03.2010 Der Amtsvorsteher P r o t o k o l l der 04 ...

Amt Neuburg 25.03.2010 Der Amtsvorsteher P r o t o k o l l der 04 ...

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<strong>Amt</strong> <strong>Neuburg</strong> <strong>25.03.2010</strong><br />

<strong>Der</strong> <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

P r o t o k o l l<br />

<strong>der</strong> <strong>04</strong>., außerordentliche, Sitzung des <strong>Amt</strong>sausschusses des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Neuburg</strong> am 22.03.2010<br />

_________________________________________________________________<br />

Beginn: 19:30 Uhr<br />

Ende: 21:00 Uhr<br />

Ort: Saal des <strong>Amt</strong>es <strong>Neuburg</strong><br />

Anwesend: Gemeinde Benz: Herr Mehldau, Frau Schubring<br />

Gemeinde Blowatz: Herr Oldemeyer, Herr Behning<br />

Herr Richter<br />

Gemeinde Boiensdorf: Herr Gratopp, Herr Pollack<br />

Gemeinde Hornstorf: Herr Püschel<br />

Gemeinde Krusenhagen: Herr Haker, Herr Baudis<br />

Gemeinde <strong>Neuburg</strong>: Frau Teichmann, Herr Mey<br />

Herr Hartwig, Herr Rosenberg<br />

Nicht<br />

anwesend: Herr Dr. Grille, Herr Fritzsche<br />

Mitarbeiter<br />

des <strong>Amt</strong>es: Herr Nehls, LVB<br />

Frau Pruß, Abt. I<br />

Gäste: -<br />

Einwohner: -<br />

Protokollant: Frau Pruß<br />

__________________________________________________________________<br />

Einwohnerfragestunde<br />

Es gab keine Anfragen.


Prot. AAS 22.03.2010 Seite 2<br />

Tagesordnung:<br />

1. Öffentlicher Teil<br />

1.1 Eröffnung <strong>der</strong> Sitzung, Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit<br />

<strong>der</strong> Einladungen, <strong>der</strong> Anwesenheit und <strong>der</strong> Beschluss-<br />

fähigkeit<br />

1.2 Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung<br />

1.3 Billigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 3. <strong>Amt</strong>sausschusssitzung<br />

1.4 Bericht des <strong>Amt</strong>svorstehers<br />

1.5 Beschlussvorlagen<br />

1.5.1 Feststellung <strong>der</strong> Angemessenheit <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Aufwandsent-<br />

schädigung des <strong>Amt</strong>svorstehers<br />

1.5.2 Feststellung <strong>der</strong> Angemessenheit <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Entschädi-<br />

gungsgel<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Amt</strong>sausschussmitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Gleich-<br />

stellungsbeauftragten<br />

2. Nichtöffentlicher Teil<br />

2.1 Beschlussvorlagen<br />

2.1.1 Personalangelegenheiten<br />

2.1.1.1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

2.1.1.2 Befristete Besetzung einer freien Stelle<br />

2.1.1.3 Teilnahme an <strong>der</strong> Ausbildung zur Verwaltungsbetriebswirtin<br />

2.2 Sonstiges<br />

TOP 1 Öffentlicher Teil<br />

TOP 1.1<br />

Herr Oldemeyer, 1. stellv. <strong>Amt</strong>svorsteher, eröffnet die 4. Sitzung<br />

des <strong>Amt</strong>sausschusses des <strong>Amt</strong>es <strong>Neuburg</strong> und begrüßt die<br />

<strong>Amt</strong>sausschussmitglie<strong>der</strong>.<br />

Er stellt die Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Einladungen und die<br />

Beschlussfähigkeit fest, es sind 14 <strong>Amt</strong>sausschussmitglie<strong>der</strong><br />

anwesend.<br />

TOP 1.2<br />

Es gab keine Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung:<br />

Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.<br />

TOP 1.3<br />

Die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 3. <strong>Amt</strong>sausschusssitzung vom 07.12.2010 wird<br />

einstimmig bestätigt.<br />

TOP 1.4<br />

Bericht des <strong>Amt</strong>svorstehers<br />

Personalfragen<br />

In den letzten Wochen und Monaten mussten wir uns sehr häufig mit<br />

Personalfragen zur Sicherung <strong>der</strong> Arbeitsfähigkeit unserer<br />

<strong>Amt</strong>sverwaltung auseinan<strong>der</strong>setzen. Auch heute bildet dieses den<br />

Schwerpunkt unserer Beratung, insbeson<strong>der</strong>e im geschlossenen Teil<br />

unserer Sitzung.


Prot. AAS 22.03.2010 Seite 3<br />

Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass wir uns bei Vorschlägen<br />

in Personalangelegenheiten immer von drei Fragen leiten ließen:<br />

1. Wie gelingt es mit dem geringsten Personaleinsatz allen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen, die an die <strong>Amt</strong>sverwaltung gestellt werden,<br />

gerecht zu werden?<br />

2. Wie können wir trotz tariflicher Entwicklungen und <strong>der</strong><br />

Übertragung weiterer Aufgaben die Personalkosten in einem<br />

vertretbaren Rahmen halten?<br />

und<br />

3. Wie sichern wir ab, dass alle Mitarbeiter über die notwendigen<br />

Fähigkeiten verfügen, um den Anfor<strong>der</strong>ungen an eine bürgernahe<br />

und qualifizierte Verwaltungsarbeit gerecht werden können?<br />

Ich meine, wir konnten diese Fragen immer im Interesse einer<br />

stetigen und kostengünstigen Aufgabenerfüllung beantworten.<br />

Und wenn, beson<strong>der</strong>s im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Doppik<br />

und den langfristigen krankheitsbedingten Ausfällen einzelner<br />

Mitarbeiterinnen kurzfristige Personalentscheidungen notwendig<br />

wurden, so geschah dieses aus <strong>der</strong> jeweiligen Situation heraus und<br />

nicht weil wir eine unplanmäßige o<strong>der</strong> konzeptionslose<br />

Personalpolitik betreiben.<br />

Zu den einzelnen Beschlussvorlagen werden wir uns dann im<br />

geschlossenen Teil unserer Sitzung verständigen.<br />

Straßenausbaubeitragssatzung<br />

Am 4. März 2010 fand vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin eine<br />

Gerichtsverhandlung statt, bei <strong>der</strong> es um die Klage eines Bürgers<br />

gegen die Erhebung von Ausbaubeiträgen nach <strong>der</strong><br />

Straßenausbaubeitragssatzung einer Gemeinde unseres <strong>Amt</strong>sbereiches<br />

ging.<br />

Im Verlauf <strong>der</strong> Verhandlung stellte die Richterin heraus, dass die<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gemeinde gegenüber dem Bürger dem Grunde nach<br />

berechtigt sind. <strong>Der</strong> Kläger würde das Verfahren aber gewinnen, da<br />

die Satzung <strong>der</strong> Gemeinde rechtsfehlerhaft und somit nichtig ist.<br />

Hauptsächlich bemängelte sie, dass:<br />

- die Satzung keine Abschnittsbildung vorsieht, und somit<br />

Ausbaubeiträge erst erhoben werden dürfen, wenn die Bauarbeiten<br />

in <strong>der</strong> gesamten Straße abgeschlossen sind,<br />

- die Festsetzungen zur Tiefenbegrenzung von Grundstücken, die in<br />

die Beitragserhebung einbezogen werden sollen, nicht <strong>der</strong><br />

aktuellen Rechtsprechung entsprechen,<br />

- eine Berechnungsformel für die Ermittlung <strong>der</strong> Vollgeschossigkeit<br />

bei Gebäuden fehlt,<br />

- die Maßstäbe zur Umlegung von Beiträgen auf Gewerbetreibende<br />

nicht rechtskonform sind,


o<strong>der</strong><br />

Prot. AAS 22.03.2010 Seite 4<br />

- die Gemeinde ihr Ermessen bei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> Maßstäbe für<br />

die Höhe <strong>der</strong> umlagefähigen Kosten entsprechend <strong>der</strong><br />

Straßenklassifikation nicht sachgerecht ausgeübt hat.<br />

Diese Mängel weisen auch die Straßenausbaubeitragssatzungen aller<br />

an<strong>der</strong>en Gemeinden unseres <strong>Amt</strong>sbereiches aus und sind daher mit<br />

sofortiger Wirkung nicht mehr anzuwenden.<br />

Das <strong>Amt</strong> wird allen Gemeinden neue Satzungsentwürfe zur Beratung<br />

und Entscheidung vorlegen, die dem aktuellen Satzungsmuster des<br />

Innenministeriums entsprechen.<br />

Uns war bewusst, dass unsere Satzung bei einer rechtlichen<br />

Überprüfung kaum bestandskräftig bleiben würde, hatten sie aber in<br />

Übereinstimmung mit den Gemeindevertretungen nicht überarbeitet.<br />

Dieses hätte zur Folge, dass unsere Bürger bei Ausbaumaßnahmen mit<br />

erheblich höheren Beiträgen belastet worden wären und zum an<strong>der</strong>en<br />

die Akzeptanz für geplante und durchgeführte<br />

Ausbaubeitragsmaßnahmen wesentlich gesunken wäre. Nach dem wir nun<br />

aber in einem Verfahren vor Gericht unterlagen, müssen wir unsere<br />

Satzungen <strong>der</strong> aktuellen Rechtslage anpassen.<br />

Ämter-und Gemeindestrukturentwicklung<br />

Am 9. März 2010 fand unter Fe<strong>der</strong>führung des Städte- und<br />

Gemeindetages eine Beratung mit den Leitenden Verwaltungsbeamten<br />

statt. Hier informierte <strong>der</strong> Geschäftsführer, Herr Thomalla<br />

darüber, dass sich die Enquetekommission des Landtages, die sich<br />

auch schon mit <strong>der</strong> Kreisgebietsreform beschäftigt, als weitere<br />

Aufgabe die Erarbeitung einer Empfehlung an den Landtag zur<br />

zukünftigen Gemeinde-und Ämterstruktur gestellt hat.<br />

Ausgangslage hierfür sind die sinkenden Finanzausstattungen <strong>der</strong><br />

Kommunen sowie die weitere demographische Entwicklung im Lande.<br />

Es wird auf Landesebene eingeschätzt, dass die heutigen Gemeinden<br />

in <strong>der</strong> Perspektive, aufgrund fehlen<strong>der</strong> Gel<strong>der</strong>, nicht mehr in <strong>der</strong><br />

Lage sein werden, die Selbstverwaltung ihres Territoriums ausüben<br />

zu können.<br />

Berücksichtigt werden muss hierbei auch das jüngste Urteil des<br />

Verfassungsgerichtes in Schleswig-Holstein. Dieses hat in einer<br />

rechtlichen Überprüfung festgestellt, dass die Regelungen über die<br />

Zusammensetzung <strong>der</strong> <strong>Amt</strong>sausschüsse in Anbetracht des stetig<br />

wachsenden Aufgabenbestandes <strong>der</strong> Ämter nicht mehr verfassungsgemäß<br />

sind.<br />

Da in Mecklenburg-Vorpommern die Grundlagen für die Bildung <strong>der</strong><br />

Ämter aus Schleswig-Holstein übernommen wurden, ist dieses Urteil<br />

auch auf unser Land übertragbar.<br />

Diese Argumente und Fakten lassen die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Enquetekommission darüber nachdenken, in unserem Lande eine<br />

grundsätzliche Strukturverän<strong>der</strong>ung auf <strong>der</strong> kommunalen Ebene<br />

einzuleiten.


Prot. AAS 22.03.2010 Seite 5<br />

Zurzeit werden drei Varianten diskutiert:<br />

1. die Bildung größerer Gemeinden auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> bestehenden<br />

Ämter durch den Zusammenschluss einzelner kleiner Gemeinden<br />

2. die Bildung von "Großgemeinden ", durch den freiwilligen<br />

Zusammenschluss aller amtsangehörigen Gemeinden zu einer<br />

Gemeinde<br />

und<br />

3. die Übertragung aller Pflichtaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde per Gesetz<br />

auf die Ämter<br />

Die CDU-Fraktion diskutiert dabei das Modell <strong>der</strong> Einheitsgemeinde<br />

auf freiwilliger Basis.<br />

Von <strong>der</strong> SPD-Fraktion wird das Modell größerer Gemeinden bzw.<br />

Samtgemeinden nach dem Beispiel Nie<strong>der</strong>sachsens favorisiert, wobei<br />

in einem Gemeindeverbund maximal 8 Gemeinden mit mindestens 8000<br />

Einwohnern angestrebt werden.<br />

Bei beiden Parteien spielt in <strong>der</strong> Zukunft die Struktur <strong>der</strong><br />

heutigen Ämter eine untergeordnete Rolle und von beiden wird die<br />

Bildung von "Gemeindeverbänden" in die Untersuchungen eingebunden.<br />

Ziel <strong>der</strong> Enquetekommission ist es, dem Landtag nach <strong>der</strong> Wahl 2011<br />

einen Endentscheidungsvorschlag vorzulegen, <strong>der</strong> mit den<br />

Kommunalwahlen 2014 umgesetzt werden soll.<br />

Ich schlage vor, dass wir uns zunächst einmal einen<br />

Landtagsabgeordneten, <strong>der</strong> auch Mitglied in <strong>der</strong> Enquetekommission<br />

ist, in unseren Haupt und Finanzausschuss und später in den<br />

<strong>Amt</strong>sausschuss einladen, um aus berufenem Munde zu erfahren, wie es<br />

im Lande mit den Gemeinden und Ämtern weitergehen soll. Im<br />

Ergebnis dieser Beratungen sollten wir uns dann eigene Gedanken<br />

über die Zukunft unserer Gemeinden und des <strong>Amt</strong>es zu machen.<br />

Klage gegen das FAG<br />

In <strong>der</strong> gleichen Beratung wurde darüber informiert, dass <strong>der</strong><br />

Städte- und Gemeindetag gemeinsam mit betroffenen Gemeinden Klagen<br />

vor dem Landesverfassungsgericht gegen die neuen Regelungen im<br />

Finanzausgleichsgesetz vorbereitet.<br />

Eine Gemeinde mit weniger als 500 Einwohnern wird gegen die<br />

Festlegung klagen, dass sie zukünftig nur noch 95 % <strong>der</strong><br />

Schlüsselzuweisungen sowie keine Son<strong>der</strong>bedarfs- o<strong>der</strong><br />

Fehlbedarfszuweisungen mehr vom Land erhalten soll.<br />

Eine weitere Gemeinde wird gegen die Festsetzung klagen, dass die<br />

Umlandgemeinden um kreisfreie Städte an diese eine Umlage in Höhe<br />

von 5 % <strong>der</strong> Umlagegrundlagen leisten müssen.<br />

Beide Klagen werden von dem Rechtsanwalt Professor Dr. Dombarth,<br />

aus Potsdam, vorbereitet, <strong>der</strong> auch schon die Kreise erfolgreich im<br />

ersten Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht gegen die<br />

geplante Kreisgebietsreform vertreten hat.


Prot. AAS 22.03.2010 Seite 6<br />

Obwohl <strong>der</strong> Vorstand des Städte- und Gemeindetages die<br />

Erfolgsaussichten sehr unterschiedlich bewertet, hat er nach einer<br />

eingehenden Prüfung entschieden, mindestens<br />

50 % <strong>der</strong> Verfahrenskosten dieser Prozesse zu tragen. Die übrigen<br />

50 % sind durch die klagenden Gemeinden aufzubringen.<br />

Alle betroffenen Gemeinden, die im Falle einer erfolgreichen Klage<br />

hiervon profitieren würden, sollten sich in einer<br />

Solidargemeinschaft an den Kosten <strong>der</strong> klagenden Gemeinden<br />

beteiligen. Hierbei geht es weniger um die Höhe <strong>der</strong> zu<br />

erstattenden Kosten, als vielmehr um eine Demonstration <strong>der</strong><br />

Verbundenheit unter den betroffenen Gemeinden.<br />

Anfragen zum Bericht des <strong>Amt</strong>svorstehers:<br />

Herr Baudis:<br />

Wirkt sich die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzungen auch<br />

noch auf bereits abgeschlossene Bauvorhaben aus?<br />

Herr Nehls/Herr Oldemeyer:<br />

- Bescheide von bisher durchgeführten Maßnahmen sind bestands-<br />

kräftig.<br />

- In einer laufenden Abrechnungsmaßnahme werden Bescheide nach <strong>der</strong><br />

alten Satzung erlassen, da sich sonst eine Verschlechterung für<br />

die Anlieger ergeben würde (in evtl. Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />

werden die Betroffenen auf die Rechtslage und die Folgen<br />

hingewiesen, insbeson<strong>der</strong>e die Maßstäbe <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> um-<br />

lagefähigen Kosten).<br />

Herr Nehls erläutert noch einmal Einzelheiten des Gerichtsurteils.<br />

Herr Oldemeyer:<br />

Sind wir mit <strong>der</strong> neu zu erlassenen Satzung auf <strong>der</strong> rechtssicheren<br />

Seite?<br />

Herr Nehls:<br />

Wir werden das Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages<br />

verwenden und anpassen. Grundsätzlich kann es natürlich auch<br />

weiterhin zu Klagen nach den Veranlagungen kommen.<br />

Frau Teichmann:<br />

Wenn die geplante neue Ämter- und Gemeindestruktur so durchgesetzt<br />

wird, bleibt die Demokratie auf <strong>der</strong> Strecke. Das Gespräch mit dem<br />

Vertreter <strong>der</strong> Enquetekommission ist sehr wichtig, um einen<br />

tieferen Einblick zu bekommen. Die Gemeinden des <strong>Amt</strong>sbereiches<br />

sollten sich dagegen wehren, neue Strukturen einfach übergestülpt<br />

zu bekommen.<br />

Herr Nehls:<br />

Herr Kreher soll als Landtagsabgeordneter eingeladen werden. Es<br />

liegt ein Entwurf <strong>der</strong> Enquetekommission vor. Dieser wird jedoch<br />

noch nicht herausgegeben, da er als Arbeitspapier ausgewiesen ist.


Prot. AAS 22.03.2010 Seite 7<br />

Informationen über einen Fragebogen des Innenministeriums an alle<br />

Bürgermeister und Leitenden Verwaltungsbeamten.<br />

Herr Baudis:<br />

Wo soll bei dem Zusammenschluss <strong>der</strong> Gemeinden gespart werden? Die<br />

Verwaltung existiert doch bereits. Mittel <strong>der</strong> Gemeinden für eigene<br />

Verwaltungen werden nicht ausgegeben. Soll es dann nur noch eine<br />

Feuerwehr geben für alle Gemeinden? Welche Sparansätze sind<br />

gewollt?<br />

Herr Mehldau:<br />

Man versucht, die Gemeinden über die Finanzausstattung<br />

„auszutrocknen“. Es ist wichtig, Fragen hinsichtlich des Zwecks<br />

von Zusammenschlüssen <strong>der</strong> Gemeinden zu stellen!<br />

Herr Oldemeyer fühlt sich vom Städte- und Gemeindetag nicht<br />

optimal vertreten, da hier mehr die großen Kommunen aus seiner<br />

Sicht vertreten werden.<br />

Herr Nehls erläutert hierzu seine Position. Die Gemeinden<br />

entsenden kaum Vertreter in die Gremien, so dass die Aufgaben<br />

vorwiegend von Vertretern größerer Kommunen wahrgenommen werden.<br />

Es ist wichtig, dass sich Vertreter <strong>der</strong> Gemeinden finden um<br />

mitzuarbeiten und die Interessen <strong>der</strong> kleinen Kommunen zu<br />

vertreten.<br />

Herr Oldemeyer:<br />

Setzt sich <strong>der</strong> Städte- und Gemeindetag auch für die kleinen<br />

Gemeinden ein?<br />

Herr Nehls:<br />

Ja, denn insbeson<strong>der</strong>e bei den Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen<br />

vertritt <strong>der</strong> Städte- und Gemeindetag die Gemeinden juristisch<br />

fundiert. Ansonsten vertritt <strong>der</strong> Städte- und Gemeindetag natür-<br />

lich auch die kreisfreien Städte und muss sich angemessen für<br />

Gemeinden und Städte gleichermaßen einsetzen. Es wird versucht,<br />

hier seitens des Städte- und Gemeindetages eine ausgewogene<br />

Vertretung <strong>der</strong> Interessen wahrzunehmen.<br />

TOP 1.5<br />

TOP 1.5.1<br />

Hinweis: Finanzielle Auswirkungen sind vollständig auf den<br />

Beschlussvorlagen auszufüllen.<br />

Laut § 9 <strong>der</strong> Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Neuburg</strong> erhält <strong>der</strong><br />

<strong>Amt</strong>svorsteher nach Maßgabe <strong>der</strong> Entschädigungsverordnung M-V eine<br />

Aufwandsentschädigung in Höhe von 880,00 €.<br />

Nach Überprüfung tatsächlicher Anhaltspunkte ist die Höhe <strong>der</strong><br />

Aufwandsentschädigung angemessen.


Prot. AAS 22.03.2010 Seite 8<br />

ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />

gesetzl. Anz.d.AAM: 16<br />

davon anwesend: 14<br />

Ja-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: -<br />

Stimmenthaltungen: -<br />

Ausschluss nach § 24<br />

Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 020-<strong>04</strong>/10<br />

TOP 1.5.2<br />

Laut § 9 <strong>der</strong> Hauptsatzung des <strong>Amt</strong>es <strong>Neuburg</strong> erhalten die<br />

<strong>Amt</strong>sausschussmitglie<strong>der</strong> für die Teilnahme an Sitzungen des <strong>Amt</strong>s-<br />

ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 €. Die Vor-<br />

sitzenden <strong>der</strong> Ausschüsse erhalten für jede von Ihnen geleitete<br />

Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 €. Mitglie<strong>der</strong> erhalten<br />

für die Teilnahme an Sitzungen ihrer Ausschüsse ein Sitzungsgeld<br />

in Höhe von 30,00 €. Die ehrenamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte<br />

erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe<br />

von 130,00 €.<br />

Nach Überprüfung tatsächlicher Anhaltspunkte ist die Höhe <strong>der</strong><br />

Entschädigungsgel<strong>der</strong> angemessen.<br />

ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />

gesetzl. Anz.d.AAM: 16<br />

davon anwesend: 14<br />

Ja-Stimmen: 14<br />

Nein-Stimmen: -<br />

Stimmenthaltungen: -<br />

Ausschluss nach § 24<br />

Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 021-<strong>04</strong>/10<br />

Im Original folgt <strong>der</strong> nichtöffentliche Teil <strong>der</strong> 4. AAS.

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