Protokoll der 27. Sitzung der Gemeindevertretung ... - Amt Neuburg
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<strong>Amt</strong> <strong>Neuburg</strong> 21.10.2013<br />
Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />
für die Gemeinde<br />
Boiensdorf<br />
P r o t o k o l l<br />
<strong>der</strong> <strong>27.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> Boiensdorf am 10.10.2013<br />
________________________________________________________________<br />
Beginn:<br />
Ende:<br />
Ort:<br />
19:30 Uhr<br />
21:10 Uhr<br />
Kulturraum in Stove<br />
Anwesend: Herr Gratopp Frau Schacht<br />
Herr D. Frehse<br />
Herr Dargel<br />
Herr Behnke<br />
Herr Pollack<br />
Herr Brinker<br />
Entschuldigt:<br />
Mitarbeiter<br />
des <strong>Amt</strong>es:<br />
Gäste:<br />
Frau Radeloff<br />
Herr Rohde<br />
Herr Lange<br />
Herr Schomann<br />
Einwohner: 2<br />
<strong>Protokoll</strong>antin: Frau Picha<br />
__________________________________________________________________<br />
Einwohnerfragestunde<br />
Frau Baude äußert ihre Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 10<br />
„Ferienhausbebauung an <strong>der</strong> Windmühle Stove“. Die Mühle als<br />
Einzeldenkmal zusammen mit dem Mühlenberg, <strong>der</strong> Flora und Fauna<br />
sollte für die Zukunft erhalten bleiben (Umgebungsschutz).<br />
Weitere Argumente:<br />
landwirtschaftliche Fläche wird zu Bauland (zunehmende<br />
Versiegelung)<br />
Naturschutz beachten (FFH-Gebiet grenzt direkt an)<br />
Infrastruktur anpassen (z.B. Spielplatz)<br />
Durch den neuen Bebauungsplan, <strong>der</strong> gegen den Charakter des Dorfes<br />
spreche, entstehe eine Belastung für den Ort Stove mit seinen<br />
Einwohnern.<br />
Herr Gratopp nimmt die Anregungen von Frau Baude zur Kenntnis, und<br />
macht darauf aufmerksam, dass die Auslegung des B-Plans im <strong>Amt</strong><br />
<strong>Neuburg</strong> erfolgen wird. Die dazu eingehenden Stellungnahmen werden<br />
im weiteren Verfahren berücksichtigt.
GVS BOI 10.10.2013 – Seite 2<br />
Herr Schomann berichtet, dass <strong>der</strong> Aufstellungsbeschluss des<br />
B-Plans Nr. 11 „Ferienwohnanlage-Weißes Haus" ursprünglich in<br />
einer an<strong>der</strong>en Variante eingereicht wurde als jetzt zur<br />
Beschlussfassung vorliege. Herr Behnke macht darauf aufmerksam,<br />
dass über die ursprünglichen Entwürfe bereits im Bauausschuss<br />
beraten wurde. Sowohl hinsichtlich <strong>der</strong> Fläche als auch <strong>der</strong> Nutzung<br />
gab es bereits eine Meinungsfindung. Sollte es weiteren<br />
Klärungsbedarf dazu geben, müsse die Beratung erneut in den<br />
Bauausschuss vertagt werden. Herr Schomann bittet um<br />
Beschlussfassung in <strong>der</strong> heutigen <strong>Sitzung</strong>.<br />
Beginn <strong>der</strong> 26. GVS<br />
Tagesordnung:<br />
1. Öffentlicher Teil<br />
1.1 Eröffnung <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>, Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit<br />
<strong>der</strong> Einladungen und <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />
1.2 Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung und Bestätigung <strong>der</strong><br />
Tagesordnung<br />
1.3 <strong>Protokoll</strong>kontrolle und Bestätigung des <strong>Protokoll</strong>s <strong>der</strong><br />
26. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> am 08.08.2013<br />
1.4 Informationen des Bürgermeisters<br />
1.5 Beschlussvorlagen<br />
1.5.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Boiensdorf „Ferienwohnanlage-Weißes Haus" bei<br />
Stove<br />
1.5.2 Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Vorentwurf <strong>der</strong><br />
8. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Boiensdorf<br />
1.5.3 Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10<br />
„Ferienhausbebauung an <strong>der</strong> Windmühle Stove“ in Stove<br />
1.5.4 Bebauungsplan Nr. 8 „Groß Strömkendorf“ <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Blowatz - Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB<br />
1.5.5 Bebauungsplan Nr. 13 „Wohnbebauung Mühlenweg -<br />
Lindenweg in <strong>Neuburg</strong>“ <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Neuburg</strong><br />
- Beteiligung <strong>der</strong> TöB und Nachbargemeinden gemäß<br />
§ 4(2) und § 2(2) BauGB<br />
- Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung<br />
2. Nichtöffentlicher Teil<br />
2.1 Beschlussvorlagen<br />
2.1.1 Beschluss über die Vergabe von Winterdienstleistungen für<br />
die Winterhalbjahre 2013/2014 und 2014/2015<br />
2.2 Sonstiges
GVS BOI 10.10.2013 – Seite 3<br />
TOP 1 Öffentlicher Teil<br />
TOP 1.1<br />
Herr Gratopp eröffnet die <strong>Sitzung</strong> und begrüßt die Gemeindevertreter,<br />
Einwohner, Gäste und Mitarbeiter des <strong>Amt</strong>es.<br />
Er stellt die Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Einladungen und die<br />
Beschlussfähigkeit fest. Es sind 7 Gemeindevertreter anwesend.<br />
TOP 1.2<br />
Es gibt keine Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung.<br />
Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.<br />
TOP 1.3<br />
Die <strong>Protokoll</strong>abarbeitung wurde den Gemeindevertretern übergeben.<br />
Das <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> 26. Gemeindevertretersitzung wird einstimmig<br />
bestätigt.<br />
TOP 1.4<br />
Informationen des Bürgermeisters:<br />
Der Bürgermeister gibt die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen<br />
Teil <strong>der</strong> letzten Gemeindevertretersitzung bekannt.<br />
- Arbeit <strong>der</strong> Gemeindearbeiter: Wege ausbessern, Holz für das<br />
Museum einlagern, 15.10.2013 letzter Tag des 1-Euro-Jobbers,<br />
Verlängerung gibt es nicht<br />
- 1. Auswertung des Klimaschutzteilkonzeptes liegt vor, die<br />
Gesamtauswertung wird für Interessierte im <strong>Amt</strong> <strong>Neuburg</strong><br />
stattfinden<br />
- Zur Erdgasversorgung über die Stadtwerke Wismar gibt es noch<br />
keine neuen Informationen, eine Entscheidung wird für<br />
Dezember 2013 erwartet<br />
- Am 28.08.13 fand die Schülerkonferenz statt, am 26.09.13 die<br />
Versammlung des Schulvereins, die enge Zusammenarbeit macht<br />
die Organisation und Durchführung einer Reihe von<br />
Veranstaltungen möglich, z. B. Apfelfest am 22.10.13,<br />
Puppenspiel am 11.11.13, Talentefest am 19.12.13. Die<br />
Finanzierung erfolgt zum Teil über den Schulverein.<br />
- am 06.09.13 fand das Backhausfest statt, erstmalig wurden die<br />
Einladungen an alle Haushalte verteilt<br />
- eine Informationsveranstaltung über Eignungsräume für<br />
Windkraftanlagen findet am 29.10.13 ab 16.00 Uhr in<br />
Grevesmühlen statt
GVS BOI 10.10.2013 – Seite 4<br />
Herr Dargel berichtet über die Aktivitäten <strong>der</strong> FFW:<br />
- 07.09.2013 Wettkampf in Elbingerode<br />
- 21.09.2013 Inselpokal auf Poel, Wettkampf mit 180<br />
Mannschaften<br />
- 28.09.2013 1. Ölabwehrübung in Boiensdorf, Teilnehmer waren<br />
u.a. THW und Naturschutzbehörde, im Ergebnis wurde durch den<br />
Kreisfeuerwehrverband festgestellt, dass die Übung ruhig und<br />
kontrolliert verlief<br />
- 05.10.2013 Bootstaufe in Kirchdorf<br />
- 12.10.2013 Güstrow: Abnahme <strong>der</strong> Leistungsspange 14.-16. -<br />
jährige<br />
- 18./19.10.2013 Bau <strong>der</strong> Garage soll fortgesetzt werden<br />
- 08.11.2013 Kin<strong>der</strong>laternenumzug<br />
Herr Lange berichtet von <strong>der</strong> Geschwindigkeitsmessung in Stove<br />
Straße „Zum Breitling“: Innerhalb von 2 Stunden wurden 33 PKW<br />
gezählt. Davon waren 10 zu schnell, ein Fahrer erhielt ein<br />
Bußgeld. Sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung gewünscht sein,<br />
muss die Antragstellung über Privatpersonen erfolgen. Der<br />
Landkreis sieht jedoch dazu <strong>der</strong>zeit keine Veranlassung.<br />
TOP 1.5<br />
TOP 1.5.1<br />
1. Für das Gebiet: Gemarkung Stove, Flur 1, Flurstücke 23/40,<br />
23/41, 23/90 und 23/111, soll ein Bebauungsplan aufgestellt<br />
werden. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet und<br />
umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha.<br />
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:<br />
- Schaffung <strong>der</strong> planungs- und bauordnungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen zur Errichtung einer Ferienwohnanlage mit<br />
ca. 10 – 12 Ferienhäusern und ca. 34 Ferienwohnungen im<br />
Objekt des ehemaligen Ferienheimes „Weißes Haus“<br />
- Errichtung von Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des<br />
Gebietes, wie z.B. ein Versorgungs- und Sanitärgebäude,<br />
- Der geplanten Nutzung entsprechend ist das Baugebiet nach<br />
§ 10 BauNVO als Son<strong>der</strong>gebiet Erholung mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung „Ferienwohnen“ festzusetzen.<br />
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Begründung:<br />
Bereits mit <strong>der</strong> Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 1994<br />
hat die Gemeinde Boiensdorf den Erhalt und die Entwicklung <strong>der</strong><br />
vorhandenen Fremdenverkehrsgebiete im gesamten Gemeindegebiet als<br />
städtebauliches Entwicklungsziel beschlossen.<br />
Diesem Grundsatz entsprechend wurde das Gelände des ehemaligen<br />
Ferienheimes, bekannt auch als „Weißes Haus“ und des ehemaligen<br />
Kin<strong>der</strong>ferienlagers in <strong>der</strong> Gemarkung Stove, im Flächennutzungsplan
GVS BOI 10.10.2013 – Seite 5<br />
als Son<strong>der</strong>gebiet für die Fremdenbeherbergung und Ferienhausgebiet<br />
dargestellt.<br />
Die Teilfläche des ehemaligen Kin<strong>der</strong>ferienlagers wurde bereits im<br />
Jahr 1996 rechtsverbindlich mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung <strong>der</strong> Errichtung<br />
eines Ferienhausgebietes überplant (Vorhaben- und Erschließungsplan<br />
Nr. 1/93). Nach Abbruch und Erschließung des Geländes wurden<br />
die Ferienhäuser errichtet und in Nutzung genommen.<br />
Die Erhaltung des Standortes mit Gebäuden und Anlagen des<br />
ehemaligen Ferienheimes erfor<strong>der</strong>t bis heute eine Neuorientierung<br />
<strong>der</strong> Nutzung im Rahmen <strong>der</strong> ausgewiesenen Zweckbestimmung.<br />
Mit <strong>der</strong> Aufstellung des B-Planes wird diesem Entwicklungsziel<br />
entsprochen und dem erklärten Willen <strong>der</strong> Grundstückseigentümer<br />
Rechnung getragen, die durch Neuplanungen die touristische<br />
Entwicklung des Gebietes abschließen möchten.<br />
Planungsziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen<br />
für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes,<br />
wodurch die Attraktivität des Standortes insgesamt wesentlich<br />
verbessert werden kann.<br />
ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />
gesetzl. Anz.d. GV: 9<br />
davon anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: -<br />
Stimmenthaltungen: -<br />
Ausschluss nach § 24<br />
Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 193-27/13<br />
TOP 1.5.2<br />
1. Die <strong>Gemeindevertretung</strong> beschließt, den Flächennutzungsplan<br />
wie folgt zu än<strong>der</strong>n (8. Än<strong>der</strong>ung):<br />
- <strong>der</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10<br />
„Ferienhausbebauung an <strong>der</strong> Windmühle Stove“ wird im<br />
Flächennutzungsplan als Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“ nach § 10 BauNVO<br />
ausgewiesen.<br />
2. Die Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur<br />
Einsichtnahme auszulegen.<br />
3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1<br />
BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange, <strong>der</strong>en Aufgabenbereich durch die Planung berührt<br />
werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme<br />
aufzufor<strong>der</strong>n.<br />
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
GVS BOI 10.10.2013 – Seite 6<br />
Begründung:<br />
Auf Beschluss <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> wird <strong>der</strong> Bebauungsplan Nr. 10<br />
„Ferienhausbebauung an <strong>der</strong> Windmühle Stove“ aufgestellt.<br />
Planungsziel ist die Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzungen zur Errichtung<br />
einer Ferienhaussiedlung in Ortsrandlage von Stove.<br />
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das B-Plan-Gebiet als Fläche<br />
für die Landwirtschaft ausgewiesen.<br />
Da <strong>der</strong> B-Plan die Fläche als Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„Ferienhausgebiet“ festsetzt, ist auch <strong>der</strong> Flächennutzungsplan zu<br />
än<strong>der</strong>n, um die Planungen <strong>der</strong> Gemeinde in Übereinstimmung zu<br />
bringen.<br />
ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />
gesetzl. Anz.d. GV: 9<br />
davon anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 6<br />
Nein-Stimmen: -<br />
Stimmenthaltungen: 1<br />
Ausschluss nach § 24<br />
Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 194-27/13<br />
TOP 1.5.3<br />
1. Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Boiensdorf beschließt den<br />
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Ferienhausbebauung<br />
an <strong>der</strong> Windmühle Stove“ in Stove.<br />
2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur<br />
Einsichtnahme auszulegen.<br />
3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1<br />
BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange, <strong>der</strong>en Aufgabenbereich durch die Planung berührt<br />
werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufor<strong>der</strong>n.<br />
Begründung:<br />
Die <strong>Gemeindevertretung</strong> hat in ihrer <strong>Sitzung</strong> am 07.02.2013 die<br />
Aufstellung des B-Planes beschlossen. Planungsziel ist die<br />
Schaffung <strong>der</strong> bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur<br />
Errichtung einer Ferienhaussiedlung in Ortsrandlage von Stove.<br />
Mit <strong>der</strong> vorliegenden 1. Planfertigung soll die frühzeitige<br />
Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und<br />
die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt werden.<br />
ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />
gesetzl. Anz.d. GV: 9<br />
davon anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 6<br />
Nein-Stimmen: -<br />
Stimmenthaltungen: 1<br />
Ausschluss nach § 24<br />
Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 195-27/13
GVS BOI 10.10.2013 – Seite 7<br />
TOP 1.5.4<br />
Zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Groß Strömkendorf“ <strong>der</strong><br />
Gemeinde Blowatz gibt es seitens <strong>der</strong> Gemeinde Boiensdorf keine<br />
Anregungen und Bedenken.<br />
ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />
gesetzl. Anz.d. GV: 9<br />
davon anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: -<br />
Stimmenthaltungen: -<br />
Ausschluss nach § 24<br />
Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 196-27/13<br />
TOP 1.5.5<br />
Zum Entwurf des B-Planes Nr. 13 „Wohnbebauung Lindenweg-Mühlenweg<br />
in <strong>Neuburg</strong>“ <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Neuburg</strong> gibt es seitens <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Boiensdorf keine Anregungen und Bedenken.<br />
ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />
gesetzl. Anz.d. GV: 9<br />
davon anwesend: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: -<br />
Stimmenthaltungen: -<br />
Ausschluss nach § 24<br />
Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 197-27/13<br />
Die Einwohner und Gäste verlassen den <strong>Sitzung</strong>sraum.<br />
Im Original folgt <strong>der</strong> nichtöffentliche Teil <strong>der</strong> <strong>27.</strong> GVS (Seite 8-<br />
9).