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Protokoll der 27. Sitzung der Gemeindevertretung ... - Amt Neuburg

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<strong>Amt</strong> <strong>Neuburg</strong> 21.10.2013<br />

Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

für die Gemeinde<br />

Boiensdorf<br />

P r o t o k o l l<br />

<strong>der</strong> <strong>27.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> Boiensdorf am 10.10.2013<br />

________________________________________________________________<br />

Beginn:<br />

Ende:<br />

Ort:<br />

19:30 Uhr<br />

21:10 Uhr<br />

Kulturraum in Stove<br />

Anwesend: Herr Gratopp Frau Schacht<br />

Herr D. Frehse<br />

Herr Dargel<br />

Herr Behnke<br />

Herr Pollack<br />

Herr Brinker<br />

Entschuldigt:<br />

Mitarbeiter<br />

des <strong>Amt</strong>es:<br />

Gäste:<br />

Frau Radeloff<br />

Herr Rohde<br />

Herr Lange<br />

Herr Schomann<br />

Einwohner: 2<br />

<strong>Protokoll</strong>antin: Frau Picha<br />

__________________________________________________________________<br />

Einwohnerfragestunde<br />

Frau Baude äußert ihre Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 10<br />

„Ferienhausbebauung an <strong>der</strong> Windmühle Stove“. Die Mühle als<br />

Einzeldenkmal zusammen mit dem Mühlenberg, <strong>der</strong> Flora und Fauna<br />

sollte für die Zukunft erhalten bleiben (Umgebungsschutz).<br />

Weitere Argumente:<br />

landwirtschaftliche Fläche wird zu Bauland (zunehmende<br />

Versiegelung)<br />

Naturschutz beachten (FFH-Gebiet grenzt direkt an)<br />

Infrastruktur anpassen (z.B. Spielplatz)<br />

Durch den neuen Bebauungsplan, <strong>der</strong> gegen den Charakter des Dorfes<br />

spreche, entstehe eine Belastung für den Ort Stove mit seinen<br />

Einwohnern.<br />

Herr Gratopp nimmt die Anregungen von Frau Baude zur Kenntnis, und<br />

macht darauf aufmerksam, dass die Auslegung des B-Plans im <strong>Amt</strong><br />

<strong>Neuburg</strong> erfolgen wird. Die dazu eingehenden Stellungnahmen werden<br />

im weiteren Verfahren berücksichtigt.


GVS BOI 10.10.2013 – Seite 2<br />

Herr Schomann berichtet, dass <strong>der</strong> Aufstellungsbeschluss des<br />

B-Plans Nr. 11 „Ferienwohnanlage-Weißes Haus" ursprünglich in<br />

einer an<strong>der</strong>en Variante eingereicht wurde als jetzt zur<br />

Beschlussfassung vorliege. Herr Behnke macht darauf aufmerksam,<br />

dass über die ursprünglichen Entwürfe bereits im Bauausschuss<br />

beraten wurde. Sowohl hinsichtlich <strong>der</strong> Fläche als auch <strong>der</strong> Nutzung<br />

gab es bereits eine Meinungsfindung. Sollte es weiteren<br />

Klärungsbedarf dazu geben, müsse die Beratung erneut in den<br />

Bauausschuss vertagt werden. Herr Schomann bittet um<br />

Beschlussfassung in <strong>der</strong> heutigen <strong>Sitzung</strong>.<br />

Beginn <strong>der</strong> 26. GVS<br />

Tagesordnung:<br />

1. Öffentlicher Teil<br />

1.1 Eröffnung <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>, Feststellung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit<br />

<strong>der</strong> Einladungen und <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />

1.2 Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung und Bestätigung <strong>der</strong><br />

Tagesordnung<br />

1.3 <strong>Protokoll</strong>kontrolle und Bestätigung des <strong>Protokoll</strong>s <strong>der</strong><br />

26. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> am 08.08.2013<br />

1.4 Informationen des Bürgermeisters<br />

1.5 Beschlussvorlagen<br />

1.5.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Boiensdorf „Ferienwohnanlage-Weißes Haus" bei<br />

Stove<br />

1.5.2 Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Vorentwurf <strong>der</strong><br />

8. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Boiensdorf<br />

1.5.3 Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10<br />

„Ferienhausbebauung an <strong>der</strong> Windmühle Stove“ in Stove<br />

1.5.4 Bebauungsplan Nr. 8 „Groß Strömkendorf“ <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Blowatz - Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB<br />

1.5.5 Bebauungsplan Nr. 13 „Wohnbebauung Mühlenweg -<br />

Lindenweg in <strong>Neuburg</strong>“ <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Neuburg</strong><br />

- Beteiligung <strong>der</strong> TöB und Nachbargemeinden gemäß<br />

§ 4(2) und § 2(2) BauGB<br />

- Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung<br />

2. Nichtöffentlicher Teil<br />

2.1 Beschlussvorlagen<br />

2.1.1 Beschluss über die Vergabe von Winterdienstleistungen für<br />

die Winterhalbjahre 2013/2014 und 2014/2015<br />

2.2 Sonstiges


GVS BOI 10.10.2013 – Seite 3<br />

TOP 1 Öffentlicher Teil<br />

TOP 1.1<br />

Herr Gratopp eröffnet die <strong>Sitzung</strong> und begrüßt die Gemeindevertreter,<br />

Einwohner, Gäste und Mitarbeiter des <strong>Amt</strong>es.<br />

Er stellt die Ordnungsmäßigkeit <strong>der</strong> Einladungen und die<br />

Beschlussfähigkeit fest. Es sind 7 Gemeindevertreter anwesend.<br />

TOP 1.2<br />

Es gibt keine Än<strong>der</strong>ungsanträge zur Tagesordnung.<br />

Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.<br />

TOP 1.3<br />

Die <strong>Protokoll</strong>abarbeitung wurde den Gemeindevertretern übergeben.<br />

Das <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> 26. Gemeindevertretersitzung wird einstimmig<br />

bestätigt.<br />

TOP 1.4<br />

Informationen des Bürgermeisters:<br />

Der Bürgermeister gibt die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen<br />

Teil <strong>der</strong> letzten Gemeindevertretersitzung bekannt.<br />

- Arbeit <strong>der</strong> Gemeindearbeiter: Wege ausbessern, Holz für das<br />

Museum einlagern, 15.10.2013 letzter Tag des 1-Euro-Jobbers,<br />

Verlängerung gibt es nicht<br />

- 1. Auswertung des Klimaschutzteilkonzeptes liegt vor, die<br />

Gesamtauswertung wird für Interessierte im <strong>Amt</strong> <strong>Neuburg</strong><br />

stattfinden<br />

- Zur Erdgasversorgung über die Stadtwerke Wismar gibt es noch<br />

keine neuen Informationen, eine Entscheidung wird für<br />

Dezember 2013 erwartet<br />

- Am 28.08.13 fand die Schülerkonferenz statt, am 26.09.13 die<br />

Versammlung des Schulvereins, die enge Zusammenarbeit macht<br />

die Organisation und Durchführung einer Reihe von<br />

Veranstaltungen möglich, z. B. Apfelfest am 22.10.13,<br />

Puppenspiel am 11.11.13, Talentefest am 19.12.13. Die<br />

Finanzierung erfolgt zum Teil über den Schulverein.<br />

- am 06.09.13 fand das Backhausfest statt, erstmalig wurden die<br />

Einladungen an alle Haushalte verteilt<br />

- eine Informationsveranstaltung über Eignungsräume für<br />

Windkraftanlagen findet am 29.10.13 ab 16.00 Uhr in<br />

Grevesmühlen statt


GVS BOI 10.10.2013 – Seite 4<br />

Herr Dargel berichtet über die Aktivitäten <strong>der</strong> FFW:<br />

- 07.09.2013 Wettkampf in Elbingerode<br />

- 21.09.2013 Inselpokal auf Poel, Wettkampf mit 180<br />

Mannschaften<br />

- 28.09.2013 1. Ölabwehrübung in Boiensdorf, Teilnehmer waren<br />

u.a. THW und Naturschutzbehörde, im Ergebnis wurde durch den<br />

Kreisfeuerwehrverband festgestellt, dass die Übung ruhig und<br />

kontrolliert verlief<br />

- 05.10.2013 Bootstaufe in Kirchdorf<br />

- 12.10.2013 Güstrow: Abnahme <strong>der</strong> Leistungsspange 14.-16. -<br />

jährige<br />

- 18./19.10.2013 Bau <strong>der</strong> Garage soll fortgesetzt werden<br />

- 08.11.2013 Kin<strong>der</strong>laternenumzug<br />

Herr Lange berichtet von <strong>der</strong> Geschwindigkeitsmessung in Stove<br />

Straße „Zum Breitling“: Innerhalb von 2 Stunden wurden 33 PKW<br />

gezählt. Davon waren 10 zu schnell, ein Fahrer erhielt ein<br />

Bußgeld. Sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung gewünscht sein,<br />

muss die Antragstellung über Privatpersonen erfolgen. Der<br />

Landkreis sieht jedoch dazu <strong>der</strong>zeit keine Veranlassung.<br />

TOP 1.5<br />

TOP 1.5.1<br />

1. Für das Gebiet: Gemarkung Stove, Flur 1, Flurstücke 23/40,<br />

23/41, 23/90 und 23/111, soll ein Bebauungsplan aufgestellt<br />

werden. Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet und<br />

umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha.<br />

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:<br />

- Schaffung <strong>der</strong> planungs- und bauordnungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen zur Errichtung einer Ferienwohnanlage mit<br />

ca. 10 – 12 Ferienhäusern und ca. 34 Ferienwohnungen im<br />

Objekt des ehemaligen Ferienheimes „Weißes Haus“<br />

- Errichtung von Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des<br />

Gebietes, wie z.B. ein Versorgungs- und Sanitärgebäude,<br />

- Der geplanten Nutzung entsprechend ist das Baugebiet nach<br />

§ 10 BauNVO als Son<strong>der</strong>gebiet Erholung mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung „Ferienwohnen“ festzusetzen.<br />

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Begründung:<br />

Bereits mit <strong>der</strong> Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 1994<br />

hat die Gemeinde Boiensdorf den Erhalt und die Entwicklung <strong>der</strong><br />

vorhandenen Fremdenverkehrsgebiete im gesamten Gemeindegebiet als<br />

städtebauliches Entwicklungsziel beschlossen.<br />

Diesem Grundsatz entsprechend wurde das Gelände des ehemaligen<br />

Ferienheimes, bekannt auch als „Weißes Haus“ und des ehemaligen<br />

Kin<strong>der</strong>ferienlagers in <strong>der</strong> Gemarkung Stove, im Flächennutzungsplan


GVS BOI 10.10.2013 – Seite 5<br />

als Son<strong>der</strong>gebiet für die Fremdenbeherbergung und Ferienhausgebiet<br />

dargestellt.<br />

Die Teilfläche des ehemaligen Kin<strong>der</strong>ferienlagers wurde bereits im<br />

Jahr 1996 rechtsverbindlich mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung <strong>der</strong> Errichtung<br />

eines Ferienhausgebietes überplant (Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

Nr. 1/93). Nach Abbruch und Erschließung des Geländes wurden<br />

die Ferienhäuser errichtet und in Nutzung genommen.<br />

Die Erhaltung des Standortes mit Gebäuden und Anlagen des<br />

ehemaligen Ferienheimes erfor<strong>der</strong>t bis heute eine Neuorientierung<br />

<strong>der</strong> Nutzung im Rahmen <strong>der</strong> ausgewiesenen Zweckbestimmung.<br />

Mit <strong>der</strong> Aufstellung des B-Planes wird diesem Entwicklungsziel<br />

entsprochen und dem erklärten Willen <strong>der</strong> Grundstückseigentümer<br />

Rechnung getragen, die durch Neuplanungen die touristische<br />

Entwicklung des Gebietes abschließen möchten.<br />

Planungsziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen<br />

für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes,<br />

wodurch die Attraktivität des Standortes insgesamt wesentlich<br />

verbessert werden kann.<br />

ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />

gesetzl. Anz.d. GV: 9<br />

davon anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: -<br />

Stimmenthaltungen: -<br />

Ausschluss nach § 24<br />

Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 193-27/13<br />

TOP 1.5.2<br />

1. Die <strong>Gemeindevertretung</strong> beschließt, den Flächennutzungsplan<br />

wie folgt zu än<strong>der</strong>n (8. Än<strong>der</strong>ung):<br />

- <strong>der</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10<br />

„Ferienhausbebauung an <strong>der</strong> Windmühle Stove“ wird im<br />

Flächennutzungsplan als Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“ nach § 10 BauNVO<br />

ausgewiesen.<br />

2. Die Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur<br />

Einsichtnahme auszulegen.<br />

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1<br />

BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange, <strong>der</strong>en Aufgabenbereich durch die Planung berührt<br />

werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme<br />

aufzufor<strong>der</strong>n.<br />

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


GVS BOI 10.10.2013 – Seite 6<br />

Begründung:<br />

Auf Beschluss <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> wird <strong>der</strong> Bebauungsplan Nr. 10<br />

„Ferienhausbebauung an <strong>der</strong> Windmühle Stove“ aufgestellt.<br />

Planungsziel ist die Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzungen zur Errichtung<br />

einer Ferienhaussiedlung in Ortsrandlage von Stove.<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das B-Plan-Gebiet als Fläche<br />

für die Landwirtschaft ausgewiesen.<br />

Da <strong>der</strong> B-Plan die Fläche als Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„Ferienhausgebiet“ festsetzt, ist auch <strong>der</strong> Flächennutzungsplan zu<br />

än<strong>der</strong>n, um die Planungen <strong>der</strong> Gemeinde in Übereinstimmung zu<br />

bringen.<br />

ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />

gesetzl. Anz.d. GV: 9<br />

davon anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 6<br />

Nein-Stimmen: -<br />

Stimmenthaltungen: 1<br />

Ausschluss nach § 24<br />

Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 194-27/13<br />

TOP 1.5.3<br />

1. Die <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Boiensdorf beschließt den<br />

Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Ferienhausbebauung<br />

an <strong>der</strong> Windmühle Stove“ in Stove.<br />

2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur<br />

Einsichtnahme auszulegen.<br />

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1<br />

BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange, <strong>der</strong>en Aufgabenbereich durch die Planung berührt<br />

werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufor<strong>der</strong>n.<br />

Begründung:<br />

Die <strong>Gemeindevertretung</strong> hat in ihrer <strong>Sitzung</strong> am 07.02.2013 die<br />

Aufstellung des B-Planes beschlossen. Planungsziel ist die<br />

Schaffung <strong>der</strong> bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur<br />

Errichtung einer Ferienhaussiedlung in Ortsrandlage von Stove.<br />

Mit <strong>der</strong> vorliegenden 1. Planfertigung soll die frühzeitige<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB und<br />

die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt werden.<br />

ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />

gesetzl. Anz.d. GV: 9<br />

davon anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 6<br />

Nein-Stimmen: -<br />

Stimmenthaltungen: 1<br />

Ausschluss nach § 24<br />

Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 195-27/13


GVS BOI 10.10.2013 – Seite 7<br />

TOP 1.5.4<br />

Zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Groß Strömkendorf“ <strong>der</strong><br />

Gemeinde Blowatz gibt es seitens <strong>der</strong> Gemeinde Boiensdorf keine<br />

Anregungen und Bedenken.<br />

ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />

gesetzl. Anz.d. GV: 9<br />

davon anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: -<br />

Stimmenthaltungen: -<br />

Ausschluss nach § 24<br />

Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 196-27/13<br />

TOP 1.5.5<br />

Zum Entwurf des B-Planes Nr. 13 „Wohnbebauung Lindenweg-Mühlenweg<br />

in <strong>Neuburg</strong>“ <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Neuburg</strong> gibt es seitens <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Boiensdorf keine Anregungen und Bedenken.<br />

ABSTIMMUNGSERGEBNIS<br />

gesetzl. Anz.d. GV: 9<br />

davon anwesend: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: -<br />

Stimmenthaltungen: -<br />

Ausschluss nach § 24<br />

Kommunalverf. M-V: - BESCHLUSS-NR: 197-27/13<br />

Die Einwohner und Gäste verlassen den <strong>Sitzung</strong>sraum.<br />

Im Original folgt <strong>der</strong> nichtöffentliche Teil <strong>der</strong> <strong>27.</strong> GVS (Seite 8-<br />

9).

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