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P a t i e n t e n i n t e r e s s e n<br />

Knochendichtemessung<br />

langjährige Forderung der Patientenvertretung umgesetzt<br />

Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss informiert:<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute Änderungen zur Knochendichtemessung beschlossen.<br />

Endlich haben chronisch kranke Patientinnen und Patienten und solche mit Risiken Anspruch auf die<br />

Durchführung einer Knochendichtemessung zur Erkennung einer Osteoporose. Die Patientenvertretung<br />

hatte einen entsprechenden Antrag gestellt und damit den entscheidenden Anstoß für den heute gefassten<br />

Beschluss gegeben.<br />

Bisher musste es erst zu einem Knochenbruch kommen, damit eine Knochendichtemessung von den<br />

Krankenkassen erstattet wurde. Nun profitieren auch Patientinnen und Patienten mit Risiken und solche,<br />

bei denen der Verdacht einer sogenannten sekundären Osteoporose besteht. Diese entwickelt sich im<br />

Zusammenhang mit einer Reihe von chronischen Krankheiten, aber auch als unerwünschte Wirkung von<br />

Arzneimitteln wie Kortison. Dies gilt z.B. für chronische Darm-, Leber- und Nierenerkrankungen, Rheuma,<br />

Brustkrebs, Asthma, Mukoviszidose und weitere.<br />

Die Knochendichtemessung unterstützt die Therapieentscheidung des Arztes bei Einleitung einer<br />

medikamentösen Therapie bei begründeten anamnestischen und klinischen Merkmalen. So werden<br />

einerseits Patientinnen und Patienten identifiziert, die einer Therapie bedürfen. Andererseits werden<br />

solche vor einer Übertherapie geschützt, bei denen noch keine medikamentöse Therapie notwendig ist<br />

oder noch keine Osteoporose vorliegt. Vor diesem Hintergrund kritisiert die Patientenvertretung am<br />

heutigen Beschluss, dass eine erneute Knochendichtemessung in der Regel frühestens nach 5 Jahren<br />

möglich ist. Die Patientenvertretung hatte eine Grenze von 2 Jahren gefordert.<br />

Die Einführung eines einmaligen Screenings auf Osteoporose für Frauen ab 55 Jahren – so ein weiterer,<br />

heute aber abgelehnter Antrag - hätte bedeutet, dass Männer und jüngere chronisch kranke Patientinnen<br />

ausgeschlossen worden wären.<br />

Presseerklärung zur Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 21. Februar 2013<br />

P a t i e n t e n i n t e r e s s e n<br />

Patientenrechtegesetz<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Das Gesetzt zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten hat am 01.02.2013 den<br />

Bundesrat passiert. Ziel des Gesetzentwurfes ist, eine Stärkung und Kodifizierung der Rechte von<br />

Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Grundsätzlich hat der Paritätische die Zielrichtung des Gesetzes<br />

begrüßt, allerdings bleibt das beschlossenen Gesetz weit hinter dem zurück, was im Eckpunktepapier der<br />

beiden Ministerien und des Patientenbeauftragten seinerzeit angekündigt wurde und von<br />

Patientenorganisationen und vom Paritätischen gefordert wurde.<br />

Die neuen Regelungen umfassen folgende Aspekte:<br />

- Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.<br />

- Die Informationspflicht über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien<br />

und den damit verbundenen Kostenfolgen.<br />

- Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärungspflicht, umfassend über eine bevorstehende konkrete<br />

Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken nicht nur schriftlich, sondern in<br />

einem Gespräch zu informieren.<br />

- Die Dokumentationspflichten bei Behandlungen und das Recht der Einsichtnahme in die Patientenakte,<br />

das nur unter strengen Voraussetzungen und künftig nur mit einer Begründung abgelehnt werden darf.<br />

- Die Verpflichtung der Kranken- und Pflegekassen, Versicherten bei der Durchsetzung von<br />

Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen.<br />

- Die Verpflichtung der Krankenkassen binnen drei und bei Einschaltung des medizinischen Dienstes<br />

binnen fünf Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden.<br />

- Die stärkere Einbeziehung der Patientenorganisationen bei der Bedarfsplanung und die Stärkung der<br />

Rechte der Patientenorganisationen im Gemeinsamen Bundesausschuss.<br />

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