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P a t i e n t e n i n t e r e s s e n<br />
Knochendichtemessung<br />
langjährige Forderung der Patientenvertretung umgesetzt<br />
Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss informiert:<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute Änderungen zur Knochendichtemessung beschlossen.<br />
Endlich haben chronisch kranke Patientinnen und Patienten und solche mit Risiken Anspruch auf die<br />
Durchführung einer Knochendichtemessung zur Erkennung einer Osteoporose. Die Patientenvertretung<br />
hatte einen entsprechenden Antrag gestellt und damit den entscheidenden Anstoß für den heute gefassten<br />
Beschluss gegeben.<br />
Bisher musste es erst zu einem Knochenbruch kommen, damit eine Knochendichtemessung von den<br />
Krankenkassen erstattet wurde. Nun profitieren auch Patientinnen und Patienten mit Risiken und solche,<br />
bei denen der Verdacht einer sogenannten sekundären Osteoporose besteht. Diese entwickelt sich im<br />
Zusammenhang mit einer Reihe von chronischen Krankheiten, aber auch als unerwünschte Wirkung von<br />
Arzneimitteln wie Kortison. Dies gilt z.B. für chronische Darm-, Leber- und Nierenerkrankungen, Rheuma,<br />
Brustkrebs, Asthma, Mukoviszidose und weitere.<br />
Die Knochendichtemessung unterstützt die Therapieentscheidung des Arztes bei Einleitung einer<br />
medikamentösen Therapie bei begründeten anamnestischen und klinischen Merkmalen. So werden<br />
einerseits Patientinnen und Patienten identifiziert, die einer Therapie bedürfen. Andererseits werden<br />
solche vor einer Übertherapie geschützt, bei denen noch keine medikamentöse Therapie notwendig ist<br />
oder noch keine Osteoporose vorliegt. Vor diesem Hintergrund kritisiert die Patientenvertretung am<br />
heutigen Beschluss, dass eine erneute Knochendichtemessung in der Regel frühestens nach 5 Jahren<br />
möglich ist. Die Patientenvertretung hatte eine Grenze von 2 Jahren gefordert.<br />
Die Einführung eines einmaligen Screenings auf Osteoporose für Frauen ab 55 Jahren – so ein weiterer,<br />
heute aber abgelehnter Antrag - hätte bedeutet, dass Männer und jüngere chronisch kranke Patientinnen<br />
ausgeschlossen worden wären.<br />
Presseerklärung zur Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 21. Februar 2013<br />
P a t i e n t e n i n t e r e s s e n<br />
Patientenrechtegesetz<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Das Gesetzt zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten hat am 01.02.2013 den<br />
Bundesrat passiert. Ziel des Gesetzentwurfes ist, eine Stärkung und Kodifizierung der Rechte von<br />
Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Grundsätzlich hat der Paritätische die Zielrichtung des Gesetzes<br />
begrüßt, allerdings bleibt das beschlossenen Gesetz weit hinter dem zurück, was im Eckpunktepapier der<br />
beiden Ministerien und des Patientenbeauftragten seinerzeit angekündigt wurde und von<br />
Patientenorganisationen und vom Paritätischen gefordert wurde.<br />
Die neuen Regelungen umfassen folgende Aspekte:<br />
- Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.<br />
- Die Informationspflicht über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien<br />
und den damit verbundenen Kostenfolgen.<br />
- Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärungspflicht, umfassend über eine bevorstehende konkrete<br />
Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken nicht nur schriftlich, sondern in<br />
einem Gespräch zu informieren.<br />
- Die Dokumentationspflichten bei Behandlungen und das Recht der Einsichtnahme in die Patientenakte,<br />
das nur unter strengen Voraussetzungen und künftig nur mit einer Begründung abgelehnt werden darf.<br />
- Die Verpflichtung der Kranken- und Pflegekassen, Versicherten bei der Durchsetzung von<br />
Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen.<br />
- Die Verpflichtung der Krankenkassen binnen drei und bei Einschaltung des medizinischen Dienstes<br />
binnen fünf Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden.<br />
- Die stärkere Einbeziehung der Patientenorganisationen bei der Bedarfsplanung und die Stärkung der<br />
Rechte der Patientenorganisationen im Gemeinsamen Bundesausschuss.<br />
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