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Der Bundesrat findet aber auch sehr deutliche Worte, dass er mit der Ausgestaltung des Gesetzes nicht<br />

zufrieden ist, er aber nicht dafür verantwortlich sein will, dass es in dieser Legislaturperiode wieder nicht zu<br />

einem Gesetzesbeschluss kommt:<br />

"Der federführende Rechtsausschuss und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem<br />

Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes auf Einberufung des<br />

Vermittlungsausschusses nicht zu stellen.<br />

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme einer Entschließung. Damit soll<br />

das Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht werden, dass der Gesetzesbeschluss wesentliche Inhalte der<br />

Stellungnahme des Bundesrates zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf - vgl. BR-Drucksache 312/12<br />

(Beschluss)-, die Lösungsvorschläge für Alltagsprobleme der Patientinnen und Patienten böten, nicht<br />

berücksichtige.<br />

Dies betreffe insbesondere die Bereiche Patienteninformation, Selbstbestimmung von Patientinnen und<br />

Patienten, die Konfrontation mit selbst zu zahlenden medizinischen Leistungen, die Stärkung der<br />

Interessenwahrnehmung der Patientinnen und Patienten in maßgeblichen Organisationen, wie dem<br />

Gemeinsamen Bundesausschuss, der wichtige Entscheidungen zur Versorgung gesetzlich Versicherter<br />

treffe, sowie die Einrichtung eines Entschädigungsfonds zur Verbesserung der Lage und zur<br />

unbürokratischen Unterstützung von durch ärztliche Behandlungsfehler Geschädigten.<br />

Mit der empfohlenen Entschließung soll auch deutlich gemacht werden, dass der Bundesrat seine<br />

Forderungen und Lösungsvorschläge aufrechterhalte. In Abwägung zwischen der Chance einer deutlichen<br />

Verbesserung des Patientenrechtegesetzes und dem Risiko, bis zum Ende der Legislaturperiode durch<br />

Beratung im Vermittlungsausschuss keinerlei gesetzliche Regelung zur Transparenz über Patientenrechte<br />

mehr zu erreichen, verzichte der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, obwohl<br />

ausreichend Anlass dazu bestünde. Ferner erwarte der Bundesrat, dass die von ihm geforderten<br />

Verbesserungen zeitnah von der Bundesregierung vorbereitet und umgesetzt werden. Gleichzeitig<br />

wiederhole er seine an die Bundesregierung gerichtete Forderung, die rechtlichen Grundlagen und die<br />

mögliche Ausgestaltung eines Patientenentschädigungsfonds durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe<br />

prüfen zu lassen. Die Empfehlungen im Einzelnen sind aus BR-Drucksache 7/1/13 ersichtlich.<br />

P a t i e n t e n i n t e r e s s e n<br />

Patienteninformationen zu seltenen Erkrankungen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Zum Tag der Seltenen Erkrankungen am 28. Februar hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)<br />

entsprechende Kurzinformationen für Patienten angekündigt. Das erste Informationsblatt zum Thema „Erbliche<br />

Netzhauterkrankungen“ soll Ende März erscheinen. In diesem Jahr sollen vier weitere Informationen zu<br />

unterschiedlichen Krankheitsbildern und im kommenden Jahr fünf Patientenblätter erscheinen.<br />

„Kurzinformationen können helfen, um die aktive Beteiligung der Patienten am Behandlungsprozess zu fördern<br />

und das Arzt-Patienten-Gespräch zu unterstützen“, hieß es aus dem Ärztlichen Zentrum.<br />

Das ÄZQ hat seltene Erkrankungen außerdem zum Thema des Monats in der Arztbibliothek erklärt. Betroffene<br />

und Ärzte erhalten dort weiterführende Informationen.<br />

Krankheiten gelten in Europa als selten, wenn nicht mehr als ein Mensch unter 2.000 daran erkrankt ist. „Die<br />

meisten seltenen Krankheiten betreffen Kinder und sind meistens verheerende genetische Störungen.<br />

Mehr dazu unter: http://www.aezq.de/<br />

P a t i e n t e n i n t e r e s s e n<br />

HIV-Test der <strong>Berlin</strong>er Aids-Hilfe<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seit Januar 2013 gibt es in der <strong>Berlin</strong>er Aids-Hilfe den Gesundheits-Check für schwule und bisexuelle Männer.<br />

Dieser beinhaltet anonyme Tests zu HIV, Syphilis, Hepatitis C und den HIV-Viruslasttest PCR. Für Frauen und<br />

Männer bieten wir nach telefonischer Absprache einen HIV-Test als schnell- und Labortest an.<br />

Um längere Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir eine telefonische anonyme Terminabsprache: Telefon 88<br />

56 40 – 0<br />

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