Newsletter - SEKIS Berlin
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Der Bundesrat findet aber auch sehr deutliche Worte, dass er mit der Ausgestaltung des Gesetzes nicht<br />
zufrieden ist, er aber nicht dafür verantwortlich sein will, dass es in dieser Legislaturperiode wieder nicht zu<br />
einem Gesetzesbeschluss kommt:<br />
"Der federführende Rechtsausschuss und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem<br />
Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes auf Einberufung des<br />
Vermittlungsausschusses nicht zu stellen.<br />
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme einer Entschließung. Damit soll<br />
das Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht werden, dass der Gesetzesbeschluss wesentliche Inhalte der<br />
Stellungnahme des Bundesrates zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf - vgl. BR-Drucksache 312/12<br />
(Beschluss)-, die Lösungsvorschläge für Alltagsprobleme der Patientinnen und Patienten böten, nicht<br />
berücksichtige.<br />
Dies betreffe insbesondere die Bereiche Patienteninformation, Selbstbestimmung von Patientinnen und<br />
Patienten, die Konfrontation mit selbst zu zahlenden medizinischen Leistungen, die Stärkung der<br />
Interessenwahrnehmung der Patientinnen und Patienten in maßgeblichen Organisationen, wie dem<br />
Gemeinsamen Bundesausschuss, der wichtige Entscheidungen zur Versorgung gesetzlich Versicherter<br />
treffe, sowie die Einrichtung eines Entschädigungsfonds zur Verbesserung der Lage und zur<br />
unbürokratischen Unterstützung von durch ärztliche Behandlungsfehler Geschädigten.<br />
Mit der empfohlenen Entschließung soll auch deutlich gemacht werden, dass der Bundesrat seine<br />
Forderungen und Lösungsvorschläge aufrechterhalte. In Abwägung zwischen der Chance einer deutlichen<br />
Verbesserung des Patientenrechtegesetzes und dem Risiko, bis zum Ende der Legislaturperiode durch<br />
Beratung im Vermittlungsausschuss keinerlei gesetzliche Regelung zur Transparenz über Patientenrechte<br />
mehr zu erreichen, verzichte der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, obwohl<br />
ausreichend Anlass dazu bestünde. Ferner erwarte der Bundesrat, dass die von ihm geforderten<br />
Verbesserungen zeitnah von der Bundesregierung vorbereitet und umgesetzt werden. Gleichzeitig<br />
wiederhole er seine an die Bundesregierung gerichtete Forderung, die rechtlichen Grundlagen und die<br />
mögliche Ausgestaltung eines Patientenentschädigungsfonds durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe<br />
prüfen zu lassen. Die Empfehlungen im Einzelnen sind aus BR-Drucksache 7/1/13 ersichtlich.<br />
P a t i e n t e n i n t e r e s s e n<br />
Patienteninformationen zu seltenen Erkrankungen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Zum Tag der Seltenen Erkrankungen am 28. Februar hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)<br />
entsprechende Kurzinformationen für Patienten angekündigt. Das erste Informationsblatt zum Thema „Erbliche<br />
Netzhauterkrankungen“ soll Ende März erscheinen. In diesem Jahr sollen vier weitere Informationen zu<br />
unterschiedlichen Krankheitsbildern und im kommenden Jahr fünf Patientenblätter erscheinen.<br />
„Kurzinformationen können helfen, um die aktive Beteiligung der Patienten am Behandlungsprozess zu fördern<br />
und das Arzt-Patienten-Gespräch zu unterstützen“, hieß es aus dem Ärztlichen Zentrum.<br />
Das ÄZQ hat seltene Erkrankungen außerdem zum Thema des Monats in der Arztbibliothek erklärt. Betroffene<br />
und Ärzte erhalten dort weiterführende Informationen.<br />
Krankheiten gelten in Europa als selten, wenn nicht mehr als ein Mensch unter 2.000 daran erkrankt ist. „Die<br />
meisten seltenen Krankheiten betreffen Kinder und sind meistens verheerende genetische Störungen.<br />
Mehr dazu unter: http://www.aezq.de/<br />
P a t i e n t e n i n t e r e s s e n<br />
HIV-Test der <strong>Berlin</strong>er Aids-Hilfe<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seit Januar 2013 gibt es in der <strong>Berlin</strong>er Aids-Hilfe den Gesundheits-Check für schwule und bisexuelle Männer.<br />
Dieser beinhaltet anonyme Tests zu HIV, Syphilis, Hepatitis C und den HIV-Viruslasttest PCR. Für Frauen und<br />
Männer bieten wir nach telefonischer Absprache einen HIV-Test als schnell- und Labortest an.<br />
Um längere Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir eine telefonische anonyme Terminabsprache: Telefon 88<br />
56 40 – 0<br />
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