Produktinformationsblatt - Skandia Lebensversicherung AG
Produktinformationsblatt - Skandia Lebensversicherung AG
Produktinformationsblatt - Skandia Lebensversicherung AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
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Die Fakten im Überblick<br />
Flexibilität der Anlage<br />
Versicherung von Personen im Alter von 0 bis<br />
70 Jahren möglich<br />
Einmalzahlung: Ab 10.000 Euro<br />
Zuzahlungen: Ab 2.500 Euro<br />
Entnahmen (durch Teilkündigung):<br />
Ab 1.000 Euro möglich<br />
Auszahlungs- und Verrentungsoption<br />
Flexibler Rentenbeginn zwischen dem 60.<br />
und 85. Lebensjahr* möglich<br />
Wahlmöglichkeit folgender Optionen bis<br />
3 Monate vor Rentenbeginn:<br />
Jetzt neu: Rentenformel-S<br />
Konventionelle Rente<br />
Einmalige oder anteilige Kapitalauszahlung<br />
als Geldleistung erbracht oder in Form<br />
von Investmentfondsanteilen**<br />
<strong>Skandia</strong> Rentenformel-S<br />
Attraktive Rentenhöhe – hohe<br />
Rentenzahlung von Beginn an<br />
Sicherheitsorientiert – eine einmal<br />
erreichte Rentenhöhe ist Ihnen sicher<br />
Dynamisch – Chance auf zusätzliche<br />
Rentensteigerung durch Investition in<br />
Garantiefonds<br />
<strong>Skandia</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />
Kaiserin-Augusta-Allee 108<br />
10553 Berlin<br />
info@skandia.de<br />
www.skandia.de<br />
Hotline: 0 18 02 / 24 03 10<br />
(6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz,<br />
ggf. abweichender Mobilfunktarif)<br />
Denken Sie auch an Ihre Familie<br />
Sorgen Sie für Ihre Angehörigen mit einer Hinterbliebenenabsicherung.<br />
Diese wird ohne Gesundheitsprüfung<br />
angeboten. Die Hinterbliebenen absicherung<br />
der <strong>Skandia</strong> leistet:<br />
Vor Rentenbeginn:<br />
Auszahlung des vollen, angesammelten<br />
Vertragskapitals mit folgenden anwählbaren<br />
Auszahlungsformen:<br />
Verrentung des Vertragskapitals<br />
Einmalige oder anteilige Kapitalauszahlung<br />
Übertragung der Investmentfondsanteile**<br />
Nach Rentenbeginn (optional anwählbar):<br />
Rentengarantiezeit zwischen 5 und 20 Jahren,<br />
maximal bis zum 85. Lebensjahr*. Im Todesfall<br />
des Versicherten wird die Rente bis zum Ablauf<br />
der Rentengarantiezeit an die bezugsberechtigte<br />
Person weitergezahlt<br />
Übergangsrente, wählbar zwischen 60 % und<br />
100 % der Altersrente des Versicherten. Im<br />
Todesfall wird die Altersrente in entsprechender<br />
Höhe lebenslang an den benannten Hinterbliebenen<br />
weitergezahlt<br />
* Maßgeblich ist das versicherungstechnische Alter<br />
** Bei Investitionen in Garantiefonds nur als Geldleistung<br />
Weitere Informationen überreicht Ihnen gerne:<br />
Stand: 05/2009<br />
440I 05/2009