Produktinformationsblatt - Skandia Lebensversicherung AG
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Vertragsindividuelle Verbraucherinformation für die<br />
<strong>Skandia</strong> Investmentpolice nach Tarif SFE09-M<br />
1. Welche Leistungen erbringen wir?<br />
Im Erlebensfall:<br />
Erlebt die Versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn (01.07.2054), zahlen wir – vorbehaltlich der Ausübung<br />
des Kapitalwahlrechts – aus dem Wert des vorhandenen Vertragskapitals (Definition siehe Ziffer 2.1 der AVB) eine an<br />
das Leben der Versicherten Person gebundene lebenslange Rente. Zu den Einzelheiten siehe Ziffer 4.2.1.3 der AVB<br />
sowie die Besonderen Bedingungen für unsere Investmentverrentung. Hierzu veräußern wir zu Rentenbeginn die Ihrem<br />
Versicherungsvertrag zugeordneten Investmentfondsanteile und legen diese entsprechend der gewählten Verrentungsform<br />
an. Einzelheiten zu den wählbaren Verrentungsformen entnehmen Sie bitte Ziffer 4.2.1.3 der AVB. Alternativ kann<br />
eine einmalige Kapitalauszahlung bzw. eine Teilkapitalauszahlung mit anschließender Restverrentung gewählt werden.<br />
Die Leistung bei Kapitalauszahlung bzw. Teilkapitalauszahlung besteht wahlweise entweder in einer Geldleistung oder<br />
der Übertragung von Investmentfondsanteilen.<br />
Bei Tod der Versicherten Person vor dem Rentenbeginn:<br />
Stirbt die Versicherte Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir das im Vertrag vorhandene<br />
Vertragskapital aus. Die Versicherungsleistung besteht wahlweise entweder in einer Geldleistung oder der<br />
Übertragung von Investmentfondsanteilen. Alternativ kann das vorhandene Vertragskapital ggf. in Form einer<br />
Witwen-/Witwer und/oder Waisenrente an die Hinterbliebenen verrentet werden.<br />
Bei Tod der Versicherten Person nach Rentenbeginn:<br />
Zahlung der Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit (5 Jahre).<br />
2. Welche Fonds liegen Ihrer Fondsgebundenen Versicherung zugrunde und wie sind diese investiert?<br />
Wir bieten Ihnen für Ihren Versicherungsvertrag verschiedene Investmentfonds und -optionen zur Auswahl an. Zum<br />
Vertragsschluss legen Sie die für Ihren Versicherungsvertrag geltende Auswahl erstmals fest (siehe Ziffer 6 des<br />
Antrages/ der Angebotsanfrage). Diese Auswahl können sie nach Vertragsschluss jederzeit ohne zusätzliche Kosten<br />
durch eine Mitteilung verändern. Zu den Einzelheiten der Änderung der Fondsauswahl (sog. Shiften und Switchen)<br />
siehe Ziffer 10.3 der AVB.<br />
Die zur Verfügung gestellten umfangreichen Möglichkeiten der Investmentauswahl entnehmen Sie bitte der Anlage II<br />
der AVB. Dort finden Sie auch Angaben über die Art der in den ausgewählten bzw. zur Auswahl gestellten<br />
Investmentfonds und -optionen enthaltenen Vermögenswerte. Dabei bilden die in der Anlage II der AVB aufgeführten<br />
Fonds und Investmentoptionen die bestehenden Auswahlmöglichkeiten zum Zeitpunkt der Drucklegung der AVB ab. Die zur<br />
Verfügung gestellte Auswahl sowie die Zuordnung eines Fonds zu einer bestimmten Risikoklasse können sich während<br />
der Aufschubzeit ändern. Eine Liste der dann jeweils aktuell anwählbaren Fonds und Investmentoptionen können Sie<br />
jederzeit bei uns schriftlich oder auch telefonisch unter 01803 SKANDIA (7526342)*anfordern.<br />
* 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichender Mobilfunktarif.<br />
3. Wie hoch ist der Gesamtpreis der Versicherung einschließlich Steuern und sonstiger Preisbestandteile?<br />
Was ist bei der Beitragszahlung zu beachten? Welche Laufzeit hat Ihr Versicherungsvertrag? Und welche Kosten<br />
sind in den Beitrag einkalkuliert?<br />
Für den von Ihnen gewählten Versicherungsvertrag ergibt sich ein einmaliger Beitrag in Höhe von 50.000,00 EUR<br />
(Einmalbeitrag). Der Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor<br />
dem mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbeginn. Der Beitrag ist – unter Angabe der Versicherungsscheinnummer – per<br />
Überweisung auf das Ihnen genannte Konto zu entrichten.<br />
Die Laufzeit bis zu Ihrem vereinbarten Rentenbeginn am 01.07.2054 beträgt 45 Jahre. In den Ziffern 5 und 6 AVB sind<br />
die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der vereinbarte Rentenbeginn vorverlegt oder aufgeschoben werden kann.<br />
Erstelldatum: 23.06.2009 Beratungsnummer: 000-0Y3-TE8-RYI-WJ Seite 7 von 9<br />
V. 2009.1