28.05.2013 Aufrufe

Produktinformationsblatt - Skandia Lebensversicherung AG

Produktinformationsblatt - Skandia Lebensversicherung AG

Produktinformationsblatt - Skandia Lebensversicherung AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Vertragsindividuelle Verbraucherinformation für die<br />

<strong>Skandia</strong> Investmentpolice nach Tarif SFE09-M<br />

1. Welche Leistungen erbringen wir?<br />

Im Erlebensfall:<br />

Erlebt die Versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn (01.07.2054), zahlen wir – vorbehaltlich der Ausübung<br />

des Kapitalwahlrechts – aus dem Wert des vorhandenen Vertragskapitals (Definition siehe Ziffer 2.1 der AVB) eine an<br />

das Leben der Versicherten Person gebundene lebenslange Rente. Zu den Einzelheiten siehe Ziffer 4.2.1.3 der AVB<br />

sowie die Besonderen Bedingungen für unsere Investmentverrentung. Hierzu veräußern wir zu Rentenbeginn die Ihrem<br />

Versicherungsvertrag zugeordneten Investmentfondsanteile und legen diese entsprechend der gewählten Verrentungsform<br />

an. Einzelheiten zu den wählbaren Verrentungsformen entnehmen Sie bitte Ziffer 4.2.1.3 der AVB. Alternativ kann<br />

eine einmalige Kapitalauszahlung bzw. eine Teilkapitalauszahlung mit anschließender Restverrentung gewählt werden.<br />

Die Leistung bei Kapitalauszahlung bzw. Teilkapitalauszahlung besteht wahlweise entweder in einer Geldleistung oder<br />

der Übertragung von Investmentfondsanteilen.<br />

Bei Tod der Versicherten Person vor dem Rentenbeginn:<br />

Stirbt die Versicherte Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir das im Vertrag vorhandene<br />

Vertragskapital aus. Die Versicherungsleistung besteht wahlweise entweder in einer Geldleistung oder der<br />

Übertragung von Investmentfondsanteilen. Alternativ kann das vorhandene Vertragskapital ggf. in Form einer<br />

Witwen-/Witwer und/oder Waisenrente an die Hinterbliebenen verrentet werden.<br />

Bei Tod der Versicherten Person nach Rentenbeginn:<br />

Zahlung der Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit (5 Jahre).<br />

2. Welche Fonds liegen Ihrer Fondsgebundenen Versicherung zugrunde und wie sind diese investiert?<br />

Wir bieten Ihnen für Ihren Versicherungsvertrag verschiedene Investmentfonds und -optionen zur Auswahl an. Zum<br />

Vertragsschluss legen Sie die für Ihren Versicherungsvertrag geltende Auswahl erstmals fest (siehe Ziffer 6 des<br />

Antrages/ der Angebotsanfrage). Diese Auswahl können sie nach Vertragsschluss jederzeit ohne zusätzliche Kosten<br />

durch eine Mitteilung verändern. Zu den Einzelheiten der Änderung der Fondsauswahl (sog. Shiften und Switchen)<br />

siehe Ziffer 10.3 der AVB.<br />

Die zur Verfügung gestellten umfangreichen Möglichkeiten der Investmentauswahl entnehmen Sie bitte der Anlage II<br />

der AVB. Dort finden Sie auch Angaben über die Art der in den ausgewählten bzw. zur Auswahl gestellten<br />

Investmentfonds und -optionen enthaltenen Vermögenswerte. Dabei bilden die in der Anlage II der AVB aufgeführten<br />

Fonds und Investmentoptionen die bestehenden Auswahlmöglichkeiten zum Zeitpunkt der Drucklegung der AVB ab. Die zur<br />

Verfügung gestellte Auswahl sowie die Zuordnung eines Fonds zu einer bestimmten Risikoklasse können sich während<br />

der Aufschubzeit ändern. Eine Liste der dann jeweils aktuell anwählbaren Fonds und Investmentoptionen können Sie<br />

jederzeit bei uns schriftlich oder auch telefonisch unter 01803 SKANDIA (7526342)*anfordern.<br />

* 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichender Mobilfunktarif.<br />

3. Wie hoch ist der Gesamtpreis der Versicherung einschließlich Steuern und sonstiger Preisbestandteile?<br />

Was ist bei der Beitragszahlung zu beachten? Welche Laufzeit hat Ihr Versicherungsvertrag? Und welche Kosten<br />

sind in den Beitrag einkalkuliert?<br />

Für den von Ihnen gewählten Versicherungsvertrag ergibt sich ein einmaliger Beitrag in Höhe von 50.000,00 EUR<br />

(Einmalbeitrag). Der Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor<br />

dem mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbeginn. Der Beitrag ist – unter Angabe der Versicherungsscheinnummer – per<br />

Überweisung auf das Ihnen genannte Konto zu entrichten.<br />

Die Laufzeit bis zu Ihrem vereinbarten Rentenbeginn am 01.07.2054 beträgt 45 Jahre. In den Ziffern 5 und 6 AVB sind<br />

die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der vereinbarte Rentenbeginn vorverlegt oder aufgeschoben werden kann.<br />

Erstelldatum: 23.06.2009 Beratungsnummer: 000-0Y3-TE8-RYI-WJ Seite 7 von 9<br />

V. 2009.1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!