Produktinformationsblatt - Skandia Lebensversicherung AG
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Für diesen Vertrag sind Abschlusskosten (diese umfassen beispielsweise Kosten für Antragsprüfung und<br />
Vertragsausfertigung sowie den Vermittlungs- und Beratungsaufwand) und weitere Kosten zu entrichten, die wir Ihnen<br />
nicht gesondert in Rechnung stellen, sondern bereits pauschal bei der Tarifkalkulation berücksichtigt haben. Diese<br />
Kosten bestehen aus einem einmaligen Betrag in Höhe von 3.200,00 EUR, der Ihrem Beitrag vor Investition entnommen<br />
wird, sowie Ihrem Vertragskapital während der Aufschubzeit monatlich entnommenen Beträgen, deren Höhe vom jeweils<br />
vorhandenen Vertragskapital abhängt. Bei einem Vertragskapital unter 50.000 EUR betragen letztere 0,25% p.a. Ihres<br />
Vertragskapitals (entspricht 25 EUR je 10.000 EUR Vertragskapital), ab einem Vertragskapital von 50.000 EUR 0,16%<br />
p.a. (entspricht 16 EUR je 10.000 EUR Vertragskapital) und ab einem Vertragskapital von 80.000 EUR 0,10% p.a.<br />
(entspricht 10 EUR je 10.000 EUR Vertragskapital), in jedem Fall jedoch mindestens 42 EUR pro Jahr. Während der<br />
Dauer des Rentenbezuges bestehen diese weiteren Kosten aus einem Betrag in Höhe von 1,5 % p.a. vom jeweiligen<br />
Jahresbetrag der Rente unter Berücksichtigung von ggf. anfallenden Bonusrenten (entspricht 15 EUR je 1.000 EUR<br />
Jahresrente), die wir ebenfalls pauschal bei der Tarifkalkulation berücksichtigt haben und Ihnen nicht gesondert in<br />
Rechnung stellen.<br />
Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können<br />
wir Ihnen – soweit nichts anderes vereinbart ist – die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als<br />
pauschale Gebühr gesondert in Rechnung stellen oder Ihrem Vertragskapital entnehmen. Die Gebühren betragen<br />
beispielsweise bei:<br />
• Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein 10,00 EUR<br />
• Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen 15,00 EUR<br />
• Kosten für Zustellung ins Ausland 5,00 EUR<br />
• Kosten für die Beantragung von behördlichen Unterlagen jeweils 20,00 EUR<br />
• Versicherungsnehmerwechsel 25,00 EUR<br />
Soweit für vorstehend nicht aufgeführte Vertragsänderungen Gebühren anfallen, werden wir Ihnen diese vor<br />
Durchführung der Änderung in Textform mitteilen. Einzelheiten zu den gesonderten Kosten entnehmen Sie bitte Ziffer<br />
20 der AVB.<br />
4. Wie kommt der Vertrag zustande und wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?<br />
Nachdem uns der Antrag übermittelt wurde, werden wir diesen prüfen und Ihnen ggf. den Versicherungsschein –<br />
ersatzweise eine Annahmeerklärung – zusenden. An Ihren Antrag sind Sie 6 Wochen gebunden. Mit Zugang des<br />
Versicherungsscheins bzw. der Annahmeerklärung bei Ihnen ist der Versicherungsvertrag abgeschlossen.<br />
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Versicherungsvertrag abgeschlossen worden ist und Sie den Beitrag zu dem<br />
nach Ziffer 3 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt haben. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz vor dem<br />
mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Zahlen Sie den Beitrag nicht zu dem<br />
maßgeblichen Fälligkeitszeitpunkt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,<br />
nachdem die Zahlung bewirkt ist. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten<br />
haben.<br />
5. Wie lange können Sie den Versicherungsvertrag widerrufen?<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist<br />
beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer<br />
Versicherungsbedingungen sowie diese Verbraucherinformation und die Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur<br />
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die<br />
<strong>Skandia</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong>, Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet<br />
Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs<br />
entfällt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis<br />
zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz<br />
vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Wir erstatten Ihnen aber einen gegebenenfalls vorhandenen Rückkaufswert nach<br />
§ 169 VVG. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der<br />
Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.<br />
Erstelldatum: 23.06.2009 Beratungsnummer: 000-0Y3-TE8-RYI-WJ Seite 8 von 9<br />
V. 2009.1