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Produktinformationsblatt - Skandia Lebensversicherung AG

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Für diesen Vertrag sind Abschlusskosten (diese umfassen beispielsweise Kosten für Antragsprüfung und<br />

Vertragsausfertigung sowie den Vermittlungs- und Beratungsaufwand) und weitere Kosten zu entrichten, die wir Ihnen<br />

nicht gesondert in Rechnung stellen, sondern bereits pauschal bei der Tarifkalkulation berücksichtigt haben. Diese<br />

Kosten bestehen aus einem einmaligen Betrag in Höhe von 3.200,00 EUR, der Ihrem Beitrag vor Investition entnommen<br />

wird, sowie Ihrem Vertragskapital während der Aufschubzeit monatlich entnommenen Beträgen, deren Höhe vom jeweils<br />

vorhandenen Vertragskapital abhängt. Bei einem Vertragskapital unter 50.000 EUR betragen letztere 0,25% p.a. Ihres<br />

Vertragskapitals (entspricht 25 EUR je 10.000 EUR Vertragskapital), ab einem Vertragskapital von 50.000 EUR 0,16%<br />

p.a. (entspricht 16 EUR je 10.000 EUR Vertragskapital) und ab einem Vertragskapital von 80.000 EUR 0,10% p.a.<br />

(entspricht 10 EUR je 10.000 EUR Vertragskapital), in jedem Fall jedoch mindestens 42 EUR pro Jahr. Während der<br />

Dauer des Rentenbezuges bestehen diese weiteren Kosten aus einem Betrag in Höhe von 1,5 % p.a. vom jeweiligen<br />

Jahresbetrag der Rente unter Berücksichtigung von ggf. anfallenden Bonusrenten (entspricht 15 EUR je 1.000 EUR<br />

Jahresrente), die wir ebenfalls pauschal bei der Tarifkalkulation berücksichtigt haben und Ihnen nicht gesondert in<br />

Rechnung stellen.<br />

Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können<br />

wir Ihnen – soweit nichts anderes vereinbart ist – die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als<br />

pauschale Gebühr gesondert in Rechnung stellen oder Ihrem Vertragskapital entnehmen. Die Gebühren betragen<br />

beispielsweise bei:<br />

• Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein 10,00 EUR<br />

• Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen 15,00 EUR<br />

• Kosten für Zustellung ins Ausland 5,00 EUR<br />

• Kosten für die Beantragung von behördlichen Unterlagen jeweils 20,00 EUR<br />

• Versicherungsnehmerwechsel 25,00 EUR<br />

Soweit für vorstehend nicht aufgeführte Vertragsänderungen Gebühren anfallen, werden wir Ihnen diese vor<br />

Durchführung der Änderung in Textform mitteilen. Einzelheiten zu den gesonderten Kosten entnehmen Sie bitte Ziffer<br />

20 der AVB.<br />

4. Wie kommt der Vertrag zustande und wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?<br />

Nachdem uns der Antrag übermittelt wurde, werden wir diesen prüfen und Ihnen ggf. den Versicherungsschein –<br />

ersatzweise eine Annahmeerklärung – zusenden. An Ihren Antrag sind Sie 6 Wochen gebunden. Mit Zugang des<br />

Versicherungsscheins bzw. der Annahmeerklärung bei Ihnen ist der Versicherungsvertrag abgeschlossen.<br />

Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Versicherungsvertrag abgeschlossen worden ist und Sie den Beitrag zu dem<br />

nach Ziffer 3 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt haben. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz vor dem<br />

mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Zahlen Sie den Beitrag nicht zu dem<br />

maßgeblichen Fälligkeitszeitpunkt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,<br />

nachdem die Zahlung bewirkt ist. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten<br />

haben.<br />

5. Wie lange können Sie den Versicherungsvertrag widerrufen?<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist<br />

beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer<br />

Versicherungsbedingungen sowie diese Verbraucherinformation und die Belehrung in Textform zugegangen sind. Zur<br />

Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die<br />

<strong>Skandia</strong> <strong>Lebensversicherung</strong> <strong>AG</strong>, Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet<br />

Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs<br />

entfällt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis<br />

zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz<br />

vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Wir erstatten Ihnen aber einen gegebenenfalls vorhandenen Rückkaufswert nach<br />

§ 169 VVG. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der<br />

Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.<br />

Erstelldatum: 23.06.2009 Beratungsnummer: 000-0Y3-TE8-RYI-WJ Seite 8 von 9<br />

V. 2009.1

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