RL SWW/2007
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Häufig gestellte Fragen der Aufgabenträger<br />
Besteht eine Alternative zur Vorlage eines Auszugs aus einem von der Höheren<br />
Wasserbehörde unbeanstandeten ABK im Rahmen der Zustimmung zum vorzeitigen<br />
förderunschädlichen Vorhabensbeginn?<br />
Ja. Insoweit genügt auch der Beschluss des Aufgabenträgers, wonach die betreffenden<br />
Grundstücke oder Gebiete dauerhaft nicht an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen werden<br />
sollen.<br />
Ein von der zuständigen Höheren Wasserbehörde (RP'n) unbeanstandetes ABK ist in diesem Falle<br />
bis spätestens zur Bewilligung/Auszahlung der Bewilligungsstelle nachzureichen.<br />
Sind bei der Ermittlung der Förderhöhe die Kapazität der KKA oder die tatsächlich<br />
versorgten oder „gemeldeten EW“ maßgeblich?<br />
- Grundförderung deckt die Mindestkapazität der KKA von stets vier Einwohnerwerten (EW) ab.<br />
- Förderung je weiterer EW basiert auf der "Anzahl der weiteren EW„, d. h. Anzahl der<br />
Einwohnerwerte, die nicht bereits von der Mindestkapazität der Grundförderung abgedeckt wird,<br />
aber von der Gesamtkapazität der Anlage zumindest abgedeckt werden kann.<br />
- Beispiel: Bei einer Anlage mit einer Gesamtkapazität von 10 EW besteht damit ein<br />
voraussichtlicher Zuwendungsbedarf von 2.400 EUR (1.500 EUR ("Grundförderung") + 900 EUR<br />
("Betrag je weiterer EW") auch wenn tatsächlich nur 3 Einwohner gemeldet sind.<br />
…<br />
05.07.<strong>2007</strong> 11