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RL SWW/2007

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Aufgaben der Aufgabenträger im Einzelnen<br />

Beratung der Bauherren und Organisation gem. Nr. 5.2.3 d) <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong><br />

Antrag zum vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn (gebietsweise, keine<br />

Einzelanträge)<br />

Einholen und Vorlage der Erklärung der unteren Wasserbehörde gem. Nr. 4.9 <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong><br />

Vorlage eines unbeanstandeten und aktuellen bzw. ggf. fortgeschriebenen Auszugs aus<br />

dem Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK)<br />

Der zuständige Aufgabenträger (Gemeinde bzw. Zweckverband) legt im ABK fest, dass der Ortsteil oder<br />

Teile davon dauerhaft, d. h. ohne Zeitbeschränkung, nicht an eine öffentliche Abwasseranlage<br />

angeschlossen werden sollen. Das ABK wird der zuständigen Höheren Wasserbehörde vorgelegt. Nach<br />

Abstimmung des Konzeptes mit der Wasserbehörde werden die Bürger durch den Aufgabenträger über das<br />

Ergebnis informiert.<br />

Abnahme der KKA gegenüber dem Bauherrn in Form eines Abnahmeprotokolls (vgl.<br />

Nr. 6.3 <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong>) und die Erstellung eines Prüfvermerks für die einzelne KKA<br />

vgl. Formblatt Abnahmeprotokoll gemäß Nummer 7.3.2 <strong>RL</strong>-<strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong> und Prüfvermerk zum Antrag auf<br />

Gewährung/Auszahlung einer Zuwendung für private KKA<br />

Stellen des Sammelantrags auf Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung<br />

(gem. Nr. 7.3.2 <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong>)<br />

05.07.<strong>2007</strong> 9

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