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Ein mysteriöser Autounfall, der ein Leben zerstörte - subvenio e.V.

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sie k<strong>ein</strong>e Anstellung mehr findet, macht sie<br />

sich 2005 notgedrungen als Anwältin selbstständig.<br />

Ihre Arbeitsfähigkeit reicht jedoch<br />

nicht aus, um die drückenden Schulden abzutragen.<br />

Was ihr zum <strong>Leben</strong>sunterhalt fehlt,<br />

schiessen ihr Freunde vor.<br />

Zweifel am Unfallfahrzeug<br />

Caroline Bono macht sich in monatelanger<br />

Arbeit daran, die Hintergründe ihres Unfalls<br />

zu durchleuchten. Wann immer die Kräfte<br />

reichen, studiert sie Versicherungsakten, ihre<br />

Tagebuchnotizen und schaut sich das Protokoll<br />

<strong>der</strong> Befragung an, welche die Polizei erst<br />

fünf Monate nach dem Unfall mit <strong>der</strong> fehlbaren<br />

Lenkerin durchgeführt hatte. Dabei stösst<br />

sie auf überraschende Informationen. Ihre<br />

Überzeugung, Opfer <strong>ein</strong>es abgekarteten Spiels<br />

zu s<strong>ein</strong>, wächst mit jedem Indiz:<br />

Am Tag nach dem Unfall hatte sie laut ihrem<br />

Tagebuch mit <strong>der</strong> fehlbaren Lenkerin telefoniert.<br />

Die Frau betonte, sie sei «nur mit etwa<br />

30 bis 40» in sie hin<strong>ein</strong>gefahren: «<strong>Ein</strong>e so<br />

geringe Geschwindigkeit kann k<strong>ein</strong> Schleu<strong>der</strong>trauma<br />

verursachen.» Bono dagegen hatte<br />

noch immer den «unheimlichen Knall» im<br />

Ohr, worauf ihr schwarz vor Augen wurde.<br />

<strong>Ein</strong> halbes Jahr nach dem Unfall bekommt<br />

Bono erstmals die Fotos des Autos zu sehen,<br />

welche die Zürich 31 Tage nach dem Zusammenstoss<br />

aufgenommen hat. Sie ist sofort<br />

überzeugt: Es handelt sich nicht um das Unfallfahrzeug,<br />

son<strong>der</strong>n um <strong>ein</strong>en an<strong>der</strong>n Wagen.<br />

Zu sehen sind nur <strong>ein</strong> paar Kratzer, k<strong>ein</strong><br />

zerschlagenes Licht und k<strong>ein</strong>e verbeulte, aufgeworfene<br />

Kühlerhaube. Ausserdem entnimmt<br />

Bono den Akten, dass die fehlbare<br />

Lenkerin geschieden ist und mit dem Auto<br />

ihres <strong>Leben</strong>spartners gefahren s<strong>ein</strong> will.<br />

Der Wagen ist bei <strong>der</strong> Zürich versichert. Dort<br />

arbeitet <strong>der</strong> Ex-Mann <strong>der</strong> Lenkerin tatsächlich<br />

als Schadeninspektor. Er hat dem <strong>Leben</strong>spartner<br />

s<strong>ein</strong>er Ex-Frau die Haftpflichtpolice<br />

verkauft. Ob er, wie sie am Unfallort ankündigte,<br />

auch den Schadenfall selber geregelt<br />

hat, bleibt offen. Auf <strong>ein</strong>en Katalog von Fragen<br />

des «Tages-Anzeigers» antwortet die Zürich:<br />

«Wir nehmen in <strong>der</strong> Öffentlichkeit k<strong>ein</strong>e<br />

Stellung zu laufenden o<strong>der</strong> hängigen Fällen.»<br />

3<br />

Unmittelbar nach dem Zusammenstoss hatte<br />

Bonos damaliger Anwalt die Zürich schriftlich<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, den Unfallwagen bei <strong>der</strong> Polizei<br />

zu deponieren. Auch verlangte er <strong>ein</strong>e kriminalistische<br />

Untersuchung. We<strong>der</strong> das <strong>ein</strong>e<br />

noch das an<strong>der</strong>e geschah. Der Anwalt intervenierte<br />

nicht, weil es für ihn k<strong>ein</strong>e Zweifel am<br />

direkten Zusammenhang zwischen dem Unfall<br />

und den gesundheitlichen Problemen s<strong>ein</strong>er<br />

Mandantin gab. Er dachte, das sei <strong>ein</strong> klarer,<br />

problemloser Fall.<br />

K<strong>ein</strong>e Chance auf Aufklärung<br />

Da irrte er sich: Aufgrund <strong>der</strong> Fotos erstellt<br />

die Zürich zwecks Analyse des Unfalls <strong>ein</strong><br />

biomechanisches Gutachten. Darin heisst es,<br />

basierend auf den festgestellten Karosserieschäden<br />

habe die Aufprallgeschwindigkeit<br />

maximal 10 Kilometer pro Stunde betragen.<br />

Die entstehenden Kräfte seien «im Bereich<br />

<strong>der</strong> bei <strong>ein</strong>er Vollbremsung auftretenden Verzögerung»<br />

anzusiedeln. Bonos Beschwerden<br />

könnten also unmöglich vom Unfall herrühren.<br />

Gegenüber <strong>der</strong> Polizei hatte die fehlbare<br />

Lenkerin am 10. April 2003 ausgesagt, sie sei<br />

«mit 20 bis 30 Stundenkilometern» ins Heck<br />

von Bonos Auto geprallt. Am Tag nach dem<br />

Unfall hatte sie noch von 30 bis 40 Stundenkilometern<br />

gesprochen. Diesen Ungereimtheiten<br />

geht die Zürich nicht auf den Grund.<br />

Für Bonos Rechtsschutzversicherung hingegen<br />

ist <strong>der</strong> Verdacht auf Manipulation so konkret,<br />

dass sie <strong>ein</strong>e Kostengutsprache von<br />

20'000 Franken leistet, damit Bono <strong>ein</strong>e Detektei<br />

mit Nachforschungen beauftragen<br />

kann. Nach langer Funkstille gibt das Büro<br />

den Auftrag zurück – mit <strong>der</strong> lapidaren Begründung,<br />

man habe beim Strassenverkehrsamt<br />

k<strong>ein</strong>e Auskunft erhalten. Mangels<br />

Erfolg wird nur «<strong>ein</strong>e stark reduzierte Kostennote<br />

von 100 Franken» in Rechnung gestellt.<br />

Später zeigt sich, dass die Detektei in<br />

an<strong>der</strong>n Fällen im Auftrag <strong>der</strong> Zürich gearbeitet<br />

hat.<br />

Auf Anraten ihres Anwalts will sich die fehlbare<br />

(und vorbestrafte) Lenkerin nicht zum Fall<br />

äussern. So lässt sich, fast sieben Jahre nach<br />

dem Unfall, mit journalistischen Mitteln nicht<br />

mehr abklären, ob die Frau damals <strong>ein</strong> an<strong>der</strong>es<br />

Auto gefahren und den Wagen ihres Le-

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