Ein mysteriöser Autounfall, der ein Leben zerstörte - subvenio e.V.
Ein mysteriöser Autounfall, der ein Leben zerstörte - subvenio e.V.
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wenigen Minuten anhalten musste, weil ihr<br />
übel wurde und <strong>der</strong> Nacken schmerzte.<br />
«Ja, ich habe das Pedal leicht angetippt»<br />
Vom Gespräch erstellt <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Zürich<br />
<strong>ein</strong> Protokoll. Darin steht, Bono habe<br />
bestätigt, dass sich ihr Fahrzeug, <strong>ein</strong> Chrysler<br />
Voyager, nach dem Aufprall nicht <strong>ein</strong>mal verschoben<br />
habe. Bono bestreitet das. Sie habe<br />
lediglich die Frage, ob sie ihren Fuss bei <strong>der</strong><br />
Kollision auf dem Bremspedal gehabt habe,<br />
wie folgt beantwortet: «Ja, ich habe das Pedal<br />
leicht angetippt, damit m<strong>ein</strong> Auto, <strong>ein</strong> Automat,<br />
nicht nach vorn rollen konnte.» Das Protokoll<br />
ist we<strong>der</strong> ihr noch ihrem Anwalt zur<br />
Unterschrift vorgelegt worden. Doch vor Gericht<br />
spielt es <strong>ein</strong>e wichtige Rolle.<br />
Die Zürich ist mehrfach in den Fall involviert:<br />
als Unfall- und Krankentaggeldversicherung<br />
von Caroline Bono sowie als Haftpflichtversicherung<br />
<strong>der</strong> fehlbaren Lenkerin. Im Mittelpunkt<br />
<strong>der</strong> Gerichtsverhandlungen steht das<br />
biomechanische Gutachten (Unfallanalyse),<br />
das die Zürich erstellt hat.<br />
Es basiert auf Fotos, welche die Zürich 31 Tage<br />
nach dem Unfall gemacht hat. Die Bil<strong>der</strong><br />
zeigen <strong>ein</strong> nur leicht beschädigtes Auto <strong>der</strong><br />
Unfallverursacherin, welches bei <strong>der</strong> Zürich<br />
versichert ist und ihrem <strong>Leben</strong>spartner gehört.<br />
Bono ist von Anfang an überzeugt davon,<br />
dass es sich bei diesem Wagen nicht um<br />
das Unfallauto handelt. Ihren Manipulationsverdacht<br />
kann sie indessen nicht beweisen.<br />
Die Zürich stellt die Zahlung <strong>der</strong> Unfalltaggel<strong>der</strong><br />
im September 2003 mit folgen<strong>der</strong> Begründung<br />
<strong>ein</strong>: «Wir schauen Ihre Beschwerden<br />
angesichts <strong>der</strong> Unfallanalyse als nicht<br />
mehr unfallkausal an.» Die Versicherung bestreitet<br />
nicht, dass Bono seit dem Unfall höllische<br />
Qualen leidet und vollständig arbeitsunfähig<br />
ist. Sie ist aber <strong>der</strong> M<strong>ein</strong>ung, dass nicht<br />
<strong>der</strong> Unfall schuld daran sei, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> familiäre<br />
und berufliche Druck, unter welchem<br />
Bono zum Zeitpunkt des Unfalls gestanden<br />
habe. Konkret: die Betreuung <strong>der</strong> vier Kin<strong>der</strong>,<br />
<strong>der</strong> Streit mit dem Ex-Mann um die Unterhaltszahlungen<br />
und die hohen Leistungserwartungen<br />
im Beruf. Dass sämtliche Ärzte, die<br />
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Bono behandeln, den Fall an<strong>der</strong>s sehen, fällt<br />
nicht ins Gewicht.<br />
«Abenteuerlicher Verdacht»<br />
Bono klagt. Doch das Zürcher Handelsgericht<br />
(im Haftpflichtprozess gegen die Zürich) wie<br />
das Sozialversicherungsgericht des Kantons<br />
(im Prozess gegen die Zürich als Unfallversicherer)<br />
schützen in den parallel laufenden<br />
Verfahren die Argumentation <strong>der</strong> Versicherung.<br />
Die Fotos des nur leicht beschädigten<br />
Autos zeigten, dass es sich um <strong>ein</strong>en banalen<br />
Unfall handle, <strong>der</strong> k<strong>ein</strong>e <strong>der</strong>art gravierenden<br />
Beschwerden hervorrufen könne – folglich<br />
bestehe auch k<strong>ein</strong>e Schadenersatzpflicht. Bonos<br />
Manipulationsverdacht weist die Zürich<br />
als «abenteuerlich» zurück: «Entscheidend<br />
ist, dass die Versicherte selbst <strong>ein</strong>räumt, ihr<br />
Fahrzeug habe sich durch den Heckaufprall<br />
nicht verschoben.»<br />
Das Handelsgericht erteilt den Auftrag zur<br />
Erstellung <strong>ein</strong>es unabhängigen biomechanischen<br />
Gutachtens. Allerdings basiert auch<br />
diese Expertise auf den Fotos des nur leicht<br />
beschädigten Autos. Der Gutachter kommt<br />
deshalb wenig erstaunlich zum selben Schluss<br />
wie die Zürich: «Aufgrund <strong>der</strong> tiefen Innenbelastung<br />
. . . können wir ausschliessen, dass <strong>der</strong><br />
Zusammenstoss . . . zu den beschriebenen<br />
Beschwerden und Befunden geführt hat. Diese<br />
müssen somit <strong>ein</strong>en an<strong>der</strong>en, nicht mit den<br />
Methoden <strong>der</strong> Biomechanik fassbaren Ursprung<br />
haben o<strong>der</strong> auf <strong>ein</strong> uns nicht bekanntes<br />
Ereignis zurückgehen.»<br />
Wucht falsch <strong>ein</strong>geschätzt<br />
Im Sommer 2007 ordnet Bonos Arzt <strong>ein</strong>e Untersuchung<br />
mit <strong>ein</strong>em neuartigen Röntgenverfahren<br />
an (FMRI). Dabei wird <strong>ein</strong>e Verletzung<br />
am Kopfgelenk sichtbar, die vorher nie diagnostiziert<br />
wurde. Dazu kommen Risse an <strong>der</strong><br />
Umfassung von drei Bandscheiben in <strong>der</strong><br />
Halswirbelsäule. <strong>Ein</strong> weiteres Röntgenbild<br />
zeigt <strong>ein</strong>en verschobenen Halswirbel. <strong>Ein</strong>ige<br />
<strong>der</strong> Verletzungen waren schon auf Aufnahmen,<br />
welche unmittelbar nach dem Unfall<br />
gemacht wurden, zu sehen, wurden aber nicht<br />
erkannt. Die ursprüngliche Diagnose <strong>der</strong> Rückenmarkquetschung<br />
bestätigt sich. Das Bild<br />
dieser schweren Verletzungen legt laut <strong>der</strong>