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Ein mysteriöser Autounfall, der ein Leben zerstörte - subvenio e.V.

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wenigen Minuten anhalten musste, weil ihr<br />

übel wurde und <strong>der</strong> Nacken schmerzte.<br />

«Ja, ich habe das Pedal leicht angetippt»<br />

Vom Gespräch erstellt <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Zürich<br />

<strong>ein</strong> Protokoll. Darin steht, Bono habe<br />

bestätigt, dass sich ihr Fahrzeug, <strong>ein</strong> Chrysler<br />

Voyager, nach dem Aufprall nicht <strong>ein</strong>mal verschoben<br />

habe. Bono bestreitet das. Sie habe<br />

lediglich die Frage, ob sie ihren Fuss bei <strong>der</strong><br />

Kollision auf dem Bremspedal gehabt habe,<br />

wie folgt beantwortet: «Ja, ich habe das Pedal<br />

leicht angetippt, damit m<strong>ein</strong> Auto, <strong>ein</strong> Automat,<br />

nicht nach vorn rollen konnte.» Das Protokoll<br />

ist we<strong>der</strong> ihr noch ihrem Anwalt zur<br />

Unterschrift vorgelegt worden. Doch vor Gericht<br />

spielt es <strong>ein</strong>e wichtige Rolle.<br />

Die Zürich ist mehrfach in den Fall involviert:<br />

als Unfall- und Krankentaggeldversicherung<br />

von Caroline Bono sowie als Haftpflichtversicherung<br />

<strong>der</strong> fehlbaren Lenkerin. Im Mittelpunkt<br />

<strong>der</strong> Gerichtsverhandlungen steht das<br />

biomechanische Gutachten (Unfallanalyse),<br />

das die Zürich erstellt hat.<br />

Es basiert auf Fotos, welche die Zürich 31 Tage<br />

nach dem Unfall gemacht hat. Die Bil<strong>der</strong><br />

zeigen <strong>ein</strong> nur leicht beschädigtes Auto <strong>der</strong><br />

Unfallverursacherin, welches bei <strong>der</strong> Zürich<br />

versichert ist und ihrem <strong>Leben</strong>spartner gehört.<br />

Bono ist von Anfang an überzeugt davon,<br />

dass es sich bei diesem Wagen nicht um<br />

das Unfallauto handelt. Ihren Manipulationsverdacht<br />

kann sie indessen nicht beweisen.<br />

Die Zürich stellt die Zahlung <strong>der</strong> Unfalltaggel<strong>der</strong><br />

im September 2003 mit folgen<strong>der</strong> Begründung<br />

<strong>ein</strong>: «Wir schauen Ihre Beschwerden<br />

angesichts <strong>der</strong> Unfallanalyse als nicht<br />

mehr unfallkausal an.» Die Versicherung bestreitet<br />

nicht, dass Bono seit dem Unfall höllische<br />

Qualen leidet und vollständig arbeitsunfähig<br />

ist. Sie ist aber <strong>der</strong> M<strong>ein</strong>ung, dass nicht<br />

<strong>der</strong> Unfall schuld daran sei, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> familiäre<br />

und berufliche Druck, unter welchem<br />

Bono zum Zeitpunkt des Unfalls gestanden<br />

habe. Konkret: die Betreuung <strong>der</strong> vier Kin<strong>der</strong>,<br />

<strong>der</strong> Streit mit dem Ex-Mann um die Unterhaltszahlungen<br />

und die hohen Leistungserwartungen<br />

im Beruf. Dass sämtliche Ärzte, die<br />

5<br />

Bono behandeln, den Fall an<strong>der</strong>s sehen, fällt<br />

nicht ins Gewicht.<br />

«Abenteuerlicher Verdacht»<br />

Bono klagt. Doch das Zürcher Handelsgericht<br />

(im Haftpflichtprozess gegen die Zürich) wie<br />

das Sozialversicherungsgericht des Kantons<br />

(im Prozess gegen die Zürich als Unfallversicherer)<br />

schützen in den parallel laufenden<br />

Verfahren die Argumentation <strong>der</strong> Versicherung.<br />

Die Fotos des nur leicht beschädigten<br />

Autos zeigten, dass es sich um <strong>ein</strong>en banalen<br />

Unfall handle, <strong>der</strong> k<strong>ein</strong>e <strong>der</strong>art gravierenden<br />

Beschwerden hervorrufen könne – folglich<br />

bestehe auch k<strong>ein</strong>e Schadenersatzpflicht. Bonos<br />

Manipulationsverdacht weist die Zürich<br />

als «abenteuerlich» zurück: «Entscheidend<br />

ist, dass die Versicherte selbst <strong>ein</strong>räumt, ihr<br />

Fahrzeug habe sich durch den Heckaufprall<br />

nicht verschoben.»<br />

Das Handelsgericht erteilt den Auftrag zur<br />

Erstellung <strong>ein</strong>es unabhängigen biomechanischen<br />

Gutachtens. Allerdings basiert auch<br />

diese Expertise auf den Fotos des nur leicht<br />

beschädigten Autos. Der Gutachter kommt<br />

deshalb wenig erstaunlich zum selben Schluss<br />

wie die Zürich: «Aufgrund <strong>der</strong> tiefen Innenbelastung<br />

. . . können wir ausschliessen, dass <strong>der</strong><br />

Zusammenstoss . . . zu den beschriebenen<br />

Beschwerden und Befunden geführt hat. Diese<br />

müssen somit <strong>ein</strong>en an<strong>der</strong>en, nicht mit den<br />

Methoden <strong>der</strong> Biomechanik fassbaren Ursprung<br />

haben o<strong>der</strong> auf <strong>ein</strong> uns nicht bekanntes<br />

Ereignis zurückgehen.»<br />

Wucht falsch <strong>ein</strong>geschätzt<br />

Im Sommer 2007 ordnet Bonos Arzt <strong>ein</strong>e Untersuchung<br />

mit <strong>ein</strong>em neuartigen Röntgenverfahren<br />

an (FMRI). Dabei wird <strong>ein</strong>e Verletzung<br />

am Kopfgelenk sichtbar, die vorher nie diagnostiziert<br />

wurde. Dazu kommen Risse an <strong>der</strong><br />

Umfassung von drei Bandscheiben in <strong>der</strong><br />

Halswirbelsäule. <strong>Ein</strong> weiteres Röntgenbild<br />

zeigt <strong>ein</strong>en verschobenen Halswirbel. <strong>Ein</strong>ige<br />

<strong>der</strong> Verletzungen waren schon auf Aufnahmen,<br />

welche unmittelbar nach dem Unfall<br />

gemacht wurden, zu sehen, wurden aber nicht<br />

erkannt. Die ursprüngliche Diagnose <strong>der</strong> Rückenmarkquetschung<br />

bestätigt sich. Das Bild<br />

dieser schweren Verletzungen legt laut <strong>der</strong>

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