29.05.2013 Aufrufe

Ein mysteriöser Autounfall, der ein Leben zerstörte - subvenio e.V.

Ein mysteriöser Autounfall, der ein Leben zerstörte - subvenio e.V.

Ein mysteriöser Autounfall, der ein Leben zerstörte - subvenio e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

habe, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Stress als getrennte Ehefrau,<br />

Mutter und voll berufstätige Juristin, wird erstinstanzlich<br />

vom Zürcher Sozialversicherungsgericht<br />

und später vom Eidgenössischen Versicherungsgericht<br />

geteilt. Beide Instanzen stützen sich auf<br />

das biomechanische Gutachten, welches die Zürich<br />

erstellt hat. Die dem Gutachten zugrunde<br />

liegenden Fotos, welche die Zürich 31 Tage nach<br />

dem Unfall aufgenommen hat, zeigen am Fahrzeug<br />

<strong>der</strong> fehlbaren Lenkerin nur minimale Schäden.<br />

Die Wucht des Aufpralls sei gering gewesen,<br />

schliessen <strong>der</strong> Gutachter und die Gerichte daraus.<br />

In Bonos Erinnerung hatte <strong>der</strong> Wagen <strong>ein</strong>e stark<br />

verbeulte Front und <strong>ein</strong>e aufgeworfene Kühlerhaube.<br />

Es gelingt ihr jedoch nicht, den Verdacht<br />

<strong>der</strong> Manipulation zu erhärten. Damit ist <strong>der</strong> Unfall<br />

samt s<strong>ein</strong>en gravierenden Folgen juristisch aus<br />

<strong>der</strong> Welt geschafft, und es sind k<strong>ein</strong>e Versicherungsleistungen<br />

mehr geschuldet.<br />

Haftpflicht: Unbestritten ist, dass es sich um <strong>ein</strong>en<br />

Auffahrunfall gehandelt hat. Ebenso unbestritten<br />

ist Bonos Unschuld. Die Zürich als Haftpflichtversicherung<br />

<strong>der</strong> fehlbaren Lenkerin zahlt Bono deshalb<br />

30‘000 Franken a conto an den Gesamtschaden,<br />

dazu für <strong>ein</strong>e gewisse Zeit die Spital- und<br />

Arztrechnungen. Weitere Zahlungen, etwa für die<br />

benötigte Haushalthilfe, die Mahlzeitendienste,<br />

die hohen Selbstbehalte bei <strong>der</strong> Krankenkasse, für<br />

therapeutische Behandlungen, Transportkosten<br />

und vor allem für den Erwerbsausfall, bleiben ab<br />

September 2003 aus. Deswegen klagt Bonos Anwalt<br />

die Zürich als Haftpflichtversicherung <strong>ein</strong>. Im<br />

Prozess kommt das Zürcher Handelsgericht in<br />

erster Instanz zum Schluss, es gebe k<strong>ein</strong>en beweisbaren<br />

Zusammenhang zwischen dem Unfall<br />

und den gesundheitlichen Problemen - wie<strong>der</strong>um<br />

auf <strong>der</strong> Basis des biomechanischen Gutachtens.<br />

Bono wird zur Zahlung von 100'000 Franken Prozesskosten<br />

an die Zürich verpflichtet - das Urteil<br />

ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Bono hat<br />

beim Kassationsgericht Beschwerde <strong>ein</strong>gereicht.<br />

Die Zürich beantwortet k<strong>ein</strong>e Fragen zum laufenden<br />

Verfahren.<br />

Invalidenversicherung: Wegen ihrer beschränkten<br />

Arbeitsfähigkeit findet Bono k<strong>ein</strong>e Anstellung<br />

mehr als Rechtsanwältin. Im März 2005 macht sie<br />

sich selbstständig, um von <strong>der</strong> Sozialhilfe loszukommen,<br />

was ihr gelingt. Sie möchte insbeson<strong>der</strong>e<br />

Unfallopfern in ähnlich verzweifelter Lage juristische<br />

Beratung anbieten. Was ihr an Geld zum<br />

<strong>Leben</strong>sunterhalt fehlt, schiessen ihr Freunde vor.<br />

8<br />

Im April 2006 wird sie ärztlich begutachtet. Resultat:<br />

Ihre Beschwerden seien zweifellos die Folge<br />

des erlittenen Unfalls. Die IV lässt den Fall ruhen.<br />

Sie wolle abwarten, bis im Prozess gegen die Zürich<br />

als obligatorische Unfallversicherung <strong>ein</strong><br />

rechtskräftiges Urteil vorliege.<br />

Im Juli 2006 - drei<strong>ein</strong>halb Jahre nach dem Unfall -<br />

lädt die IV Bono erstmals zu <strong>ein</strong>em Wie<strong>der</strong><strong>ein</strong>glie<strong>der</strong>ungsgespräch<br />

<strong>ein</strong>. Man lobt, dass sie sich<br />

selbstständig gemacht und auf eigene Kosten<br />

<strong>ein</strong>geglie<strong>der</strong>t habe. Die IV verspricht, nun sofort<br />

<strong>ein</strong>e Rente zu verfügen, und finanziert Bono das<br />

bereits angeschaffte Büromobiliar. Dann passiert<br />

nichts. Auch nicht, nachdem Ende August 2007<br />

das rechtskräftige Urteil im Unfallversicherungsprozess<br />

vorliegt.<br />

In dieser Zeit wechselt bei <strong>der</strong> IV die Ansprechperson.<br />

Im Januar 2009 erfährt Bono, dass man<br />

sie erneut begutachten will - bei <strong>ein</strong>er Stelle in<br />

Bern, die bekannt ist für ihre harten Entscheide<br />

gegen die Versicherten. Bonos Anwalt lehnt den<br />

Gutachter ab.<br />

Für den kommenden 17. Juni hat sie <strong>ein</strong> Aufgebot<br />

für die Begutachtung bei <strong>ein</strong>er Zürcher Stelle. Ihr<br />

Anwalt lehnt auch diesen Gutachter ab: Der Arzt J.<br />

sei Internist und damit fachlich nicht qualifiziert,<br />

so komplexe neurologische Probleme zu beurteilen,<br />

wie sie bei Bono vorlägen. Selbst bei schweren<br />

Fällen von Schleu<strong>der</strong>traumen sei er «praktisch<br />

nie zu <strong>ein</strong>er Beurteilung gekommen, die für den<br />

Versicherten leistungsauslösend» war. Das Zentrum,<br />

in dem J. tätig ist, habe 2007 und 2008 für<br />

die IV insgesamt 800 Gutachten im Wert von 7,2<br />

Millionen Franken erstellt, sei also wirtschaftlich<br />

stark vom staatlichen Auftraggeber abhängig. Der<br />

Anwalt möchte, dass die IV <strong>ein</strong>e unabhängige<br />

Gutachterstelle beauftragt. Die Antwort steht<br />

noch aus. Tatsache ist, dass Bono sechs<strong>ein</strong>halb<br />

Jahre nach dem Unfall noch immer k<strong>ein</strong>en Franken<br />

Invalidenrente bezieht.<br />

PK und Insassenversicherung: Damit schliesst sich<br />

<strong>der</strong> Kreis. Die Pensionskasse Columna richtet k<strong>ein</strong>e<br />

Rentenleistungen aus, weil sie den Entscheid<br />

<strong>der</strong> IV abwarten will. Die Generali (Insassenversicherung)<br />

will wegen des biomechanischen Gutachtens<br />

<strong>der</strong> Zürich ebenfalls k<strong>ein</strong>en Zusammenhang<br />

zwischen dem Unfall und den gesundheitlichen<br />

Beschwerden anerkennen. Folglich leistet sie<br />

auch k<strong>ein</strong>e Entschädigung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!