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Ein mysteriöser Autounfall, der ein Leben zerstörte - subvenio e.V.

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<strong>Ein</strong>schätzung des Arztes nahe, dass das Auto<br />

mit viel grösserer Wucht aufprallte, als von<br />

den Gutachtern angenommen.<br />

Nun glaubt Bono, endlich den entscheidenden<br />

Beweis in den Händen zu halten. Denn <strong>der</strong><br />

Arzt schreibt in s<strong>ein</strong>em Bericht, die Art <strong>der</strong><br />

Verletzungen deute «mit <strong>ein</strong>er an Sicherheit<br />

grenzenden Wahrsch<strong>ein</strong>lichkeit» darauf hin,<br />

dass sie <strong>ein</strong>e direkte Folge des erlittenen Unfalls<br />

seien. Bonos Anwalt reicht das Attest am<br />

Tag vor <strong>der</strong> Verhandlung beim Eidgenössischen<br />

Versicherungsgericht <strong>ein</strong>. Doch dieses<br />

lässt das neue Beweismittel nicht zu. Es sei zu<br />

spät; man habe es <strong>der</strong> Gegenpartei nicht mehr<br />

zustellen können.<br />

Stichentscheid am Bundesgericht<br />

Bei <strong>der</strong> Verhandlung, am 23. August 2007,<br />

argumentiert <strong>der</strong> Gerichtspräsident, es sei<br />

nicht auszuschliessen, dass solche Beschwerden<br />

<strong>ein</strong>e Folge <strong>der</strong> Überlastung als berufstätige<br />

Mutter von vier Kin<strong>der</strong>n s<strong>ein</strong> könnten. Er<br />

fällt den Stichentscheid, das Gericht weist<br />

Bonos Beschwerde mit 2 zu 1 Stimmen ab. Es<br />

entscheidet ausserdem, die Zürich habe ihre<br />

Zahlungen <strong>ein</strong> Jahr nach dem Unfall zu Recht<br />

mit <strong>der</strong> Begründung <strong>ein</strong>gestellt, es sei k<strong>ein</strong>e<br />

gesundheitliche Besserung mehr zu erwarten.<br />

Bono war damals zu 100 Prozent arbeitsunfähig,<br />

heute kann sie wie<strong>der</strong> 3 bis 4 Stunden pro<br />

Tag arbeiten. Es ist objektiv also <strong>ein</strong>e Besserung<br />

<strong>ein</strong>getreten. Zu diesem Wi<strong>der</strong>spruch,<br />

aber auch zu an<strong>der</strong>n Fragen will die Zürich<br />

wegen des laufenden Haftpflichtprozesses<br />

nicht Stellung nehmen.<br />

Am 16. Juni 2008 wird <strong>der</strong> Haftpflichtprozess<br />

erstinstanzlich entschieden. Auch das Handelsgericht<br />

kommt zum Schluss, es gebe k<strong>ein</strong>en<br />

Zusammenhang zwischen den Beschwerden<br />

und dem Unfall – <strong>der</strong> Entscheid fällt wie<strong>der</strong>um<br />

auf <strong>der</strong> Basis des biomechanischen<br />

Gutachtens. Den FMRI-Bericht weist das<br />

Handelsgericht mit <strong>der</strong> Begründung zurück,<br />

man hätte schon früher röntgen können. Dafür<br />

findet es in den Akten den Hinweis auf<br />

<strong>ein</strong>en Bän<strong>der</strong>riss am Fuss, welchen Bono 20<br />

Jahre vor dem Unfall erlitten hatte. Die Richter<br />

werfen ihr vor, sie habe diese Verletzung in<br />

<strong>der</strong> Befragung verschwiegen.<br />

6<br />

Ebenso die früher gegenüber <strong>der</strong> Zürich gemachte<br />

Aussage, dass sie nach <strong>ein</strong>em 16-<br />

Stunden-Tag am Computer ab und an unter<br />

Rückenverspannungen gelitten habe. «Beide<br />

Angaben wären zur Beurteilung des vorliegenden<br />

Falles wichtig gewesen», argumentiert<br />

das Gericht: «Das Verschweigen zeigt, dass<br />

die Klägerin die Ursache ihrer Beschwerden<br />

<strong>ein</strong>zig im Ereignis vom 19. November 2002<br />

sieht.» Allerdings hatte das Gericht, wie das<br />

Protokoll belegt, Bono nur gefragt, ob sie sich<br />

vor dem Unfall «grundsätzlich gesund» gefühlt<br />

habe, was sie bejahte.<br />

Prozesskosten von rund 100'000<br />

Bono werden die Prozesskosten von rund<br />

100'000 Franken auferlegt. Am Urteil sind<br />

fünf Richter beteiligt, davon drei mit beruflicher<br />

Vergangenheit o<strong>der</strong> Gegenwart in <strong>der</strong><br />

Versicherungsbranche.<br />

Bono hat beim Kassationsgericht Beschwerde<br />

gegen dieses Urteil erhoben. Aber auch in<br />

diesem Verfahren ist <strong>der</strong> FMRI-Bericht nicht<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Verhandlungen; die Erfolgschancen<br />

sind also gering. Zerschlagen haben<br />

sich auch die Hoffnungen, auf dem Weg <strong>ein</strong>er<br />

Strafuntersuchung die vermutete Manipulation<br />

mit dem Unfallwagen zu beweisen. Die<br />

Staatsanwaltschaft sieht k<strong>ein</strong>en begründeten<br />

Anfangsverdacht für <strong>ein</strong>e Ermittlung.<br />

Die Verfahren haben das Vertrauen Bonos in<br />

die Justiz erschüttert. Sie schreibt in ihr Tagebuch:<br />

«Ich soll also am 19. November 2002<br />

von <strong>ein</strong>er Sekunde auf die an<strong>der</strong>e Probleme<br />

mit dem linken Sprunggelenk bekommen haben,<br />

welches mir seit über 20 Jahren k<strong>ein</strong>e<br />

Beschwerden machte. Dadurch sollen, ebenfalls<br />

von <strong>ein</strong>er Sekunde auf die an<strong>der</strong>e, die fast<br />

unerträglichen Kopf-, Nacken- und Schulterschmerzen<br />

entstanden s<strong>ein</strong>, welche mich für<br />

die nächsten drei Monate fast vollständig<br />

bettlägerig und lange Zeit arbeitsunfähig gemacht<br />

haben. Dass ich in jener Sekunde zufällig<br />

auch noch <strong>ein</strong>en <strong>Autounfall</strong> hatte, kommt<br />

für das Gericht als Ursache für m<strong>ein</strong>e Beschwerden<br />

offenbar nicht in Frage.»

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