Ein mysteriöser Autounfall, der ein Leben zerstörte - subvenio e.V.
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<strong>Ein</strong>schätzung des Arztes nahe, dass das Auto<br />
mit viel grösserer Wucht aufprallte, als von<br />
den Gutachtern angenommen.<br />
Nun glaubt Bono, endlich den entscheidenden<br />
Beweis in den Händen zu halten. Denn <strong>der</strong><br />
Arzt schreibt in s<strong>ein</strong>em Bericht, die Art <strong>der</strong><br />
Verletzungen deute «mit <strong>ein</strong>er an Sicherheit<br />
grenzenden Wahrsch<strong>ein</strong>lichkeit» darauf hin,<br />
dass sie <strong>ein</strong>e direkte Folge des erlittenen Unfalls<br />
seien. Bonos Anwalt reicht das Attest am<br />
Tag vor <strong>der</strong> Verhandlung beim Eidgenössischen<br />
Versicherungsgericht <strong>ein</strong>. Doch dieses<br />
lässt das neue Beweismittel nicht zu. Es sei zu<br />
spät; man habe es <strong>der</strong> Gegenpartei nicht mehr<br />
zustellen können.<br />
Stichentscheid am Bundesgericht<br />
Bei <strong>der</strong> Verhandlung, am 23. August 2007,<br />
argumentiert <strong>der</strong> Gerichtspräsident, es sei<br />
nicht auszuschliessen, dass solche Beschwerden<br />
<strong>ein</strong>e Folge <strong>der</strong> Überlastung als berufstätige<br />
Mutter von vier Kin<strong>der</strong>n s<strong>ein</strong> könnten. Er<br />
fällt den Stichentscheid, das Gericht weist<br />
Bonos Beschwerde mit 2 zu 1 Stimmen ab. Es<br />
entscheidet ausserdem, die Zürich habe ihre<br />
Zahlungen <strong>ein</strong> Jahr nach dem Unfall zu Recht<br />
mit <strong>der</strong> Begründung <strong>ein</strong>gestellt, es sei k<strong>ein</strong>e<br />
gesundheitliche Besserung mehr zu erwarten.<br />
Bono war damals zu 100 Prozent arbeitsunfähig,<br />
heute kann sie wie<strong>der</strong> 3 bis 4 Stunden pro<br />
Tag arbeiten. Es ist objektiv also <strong>ein</strong>e Besserung<br />
<strong>ein</strong>getreten. Zu diesem Wi<strong>der</strong>spruch,<br />
aber auch zu an<strong>der</strong>n Fragen will die Zürich<br />
wegen des laufenden Haftpflichtprozesses<br />
nicht Stellung nehmen.<br />
Am 16. Juni 2008 wird <strong>der</strong> Haftpflichtprozess<br />
erstinstanzlich entschieden. Auch das Handelsgericht<br />
kommt zum Schluss, es gebe k<strong>ein</strong>en<br />
Zusammenhang zwischen den Beschwerden<br />
und dem Unfall – <strong>der</strong> Entscheid fällt wie<strong>der</strong>um<br />
auf <strong>der</strong> Basis des biomechanischen<br />
Gutachtens. Den FMRI-Bericht weist das<br />
Handelsgericht mit <strong>der</strong> Begründung zurück,<br />
man hätte schon früher röntgen können. Dafür<br />
findet es in den Akten den Hinweis auf<br />
<strong>ein</strong>en Bän<strong>der</strong>riss am Fuss, welchen Bono 20<br />
Jahre vor dem Unfall erlitten hatte. Die Richter<br />
werfen ihr vor, sie habe diese Verletzung in<br />
<strong>der</strong> Befragung verschwiegen.<br />
6<br />
Ebenso die früher gegenüber <strong>der</strong> Zürich gemachte<br />
Aussage, dass sie nach <strong>ein</strong>em 16-<br />
Stunden-Tag am Computer ab und an unter<br />
Rückenverspannungen gelitten habe. «Beide<br />
Angaben wären zur Beurteilung des vorliegenden<br />
Falles wichtig gewesen», argumentiert<br />
das Gericht: «Das Verschweigen zeigt, dass<br />
die Klägerin die Ursache ihrer Beschwerden<br />
<strong>ein</strong>zig im Ereignis vom 19. November 2002<br />
sieht.» Allerdings hatte das Gericht, wie das<br />
Protokoll belegt, Bono nur gefragt, ob sie sich<br />
vor dem Unfall «grundsätzlich gesund» gefühlt<br />
habe, was sie bejahte.<br />
Prozesskosten von rund 100'000<br />
Bono werden die Prozesskosten von rund<br />
100'000 Franken auferlegt. Am Urteil sind<br />
fünf Richter beteiligt, davon drei mit beruflicher<br />
Vergangenheit o<strong>der</strong> Gegenwart in <strong>der</strong><br />
Versicherungsbranche.<br />
Bono hat beim Kassationsgericht Beschwerde<br />
gegen dieses Urteil erhoben. Aber auch in<br />
diesem Verfahren ist <strong>der</strong> FMRI-Bericht nicht<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Verhandlungen; die Erfolgschancen<br />
sind also gering. Zerschlagen haben<br />
sich auch die Hoffnungen, auf dem Weg <strong>ein</strong>er<br />
Strafuntersuchung die vermutete Manipulation<br />
mit dem Unfallwagen zu beweisen. Die<br />
Staatsanwaltschaft sieht k<strong>ein</strong>en begründeten<br />
Anfangsverdacht für <strong>ein</strong>e Ermittlung.<br />
Die Verfahren haben das Vertrauen Bonos in<br />
die Justiz erschüttert. Sie schreibt in ihr Tagebuch:<br />
«Ich soll also am 19. November 2002<br />
von <strong>ein</strong>er Sekunde auf die an<strong>der</strong>e Probleme<br />
mit dem linken Sprunggelenk bekommen haben,<br />
welches mir seit über 20 Jahren k<strong>ein</strong>e<br />
Beschwerden machte. Dadurch sollen, ebenfalls<br />
von <strong>ein</strong>er Sekunde auf die an<strong>der</strong>e, die fast<br />
unerträglichen Kopf-, Nacken- und Schulterschmerzen<br />
entstanden s<strong>ein</strong>, welche mich für<br />
die nächsten drei Monate fast vollständig<br />
bettlägerig und lange Zeit arbeitsunfähig gemacht<br />
haben. Dass ich in jener Sekunde zufällig<br />
auch noch <strong>ein</strong>en <strong>Autounfall</strong> hatte, kommt<br />
für das Gericht als Ursache für m<strong>ein</strong>e Beschwerden<br />
offenbar nicht in Frage.»