02.06.2013 Aufrufe

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht - Kultusministerkonferenz (KMK)

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht - Kultusministerkonferenz (KMK)

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht - Kultusministerkonferenz (KMK)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

I – 4 Anforderungen für spezielle Tätigkeiten Seite | 41<br />

I – 4.2 Holzbe- und -verarbeitung<br />

I – 4.2.1 Substitutionsprüfung<br />

Bei der Verwendung von Holz sollen keine Hölzer verwendet werden, bei deren<br />

Bearbeitung krebserzeugende Holzstäube entstehen. Als krebserzeugend sind viele<br />

Hartholzstäube (vgl. Anhang 1 der TRGS 906; siehe Teil III – 2.9) eingestuft. Bei<br />

Holzerzeugnissen (z. B. Spanplatten) ist darauf zu achten, dass ein möglichst geringer<br />

Anteil an Harthölzern (z. B. Buchen- und Eichenholz) enthalten ist, wenn bei der<br />

Bearbeitung dieser Holzerzeugnisse Holzstaub entsteht.<br />

Stäube von Harthölzern können Krebs erzeugen be<strong>im</strong> Einatmen (Einstufung nach<br />

Kategorie K 1 mit R 49 gemäß TRGS 906), die anderen Holzstäube geben wegen<br />

möglicher krebserregender Wirkung <strong>zur</strong> Besorgnis Anlass (Einstufung nach Kategorie K 3<br />

mit R 40).<br />

Es ist zu prüfen, ob nicht weniger kritische Holzarten wie z. B. Fichten-, Tannen- oder<br />

Kiefernholz zum Einsatz kommen können.<br />

I – 4.2.2 Holzstaub in der Luft<br />

Bei der Bearbeitung von Holz ist das gesundheitliche Risiko von Holzstaub in der Luft<br />

nach dem Stand der Technik zu min<strong>im</strong>ieren.<br />

Eine Gefährdung durch Stäube bei der Holzbearbeitung besteht in drei Bereichen:<br />

Emission von Stäuben bei der Holzbearbeitung,<br />

Emission von Stäuben durch nicht ausreichend filternde Entstauber und Staubsauger,<br />

Aufwirbeln abgelagerter Stäube insbesondere be<strong>im</strong> Reinigen mit dem Besen oder<br />

Abblasen.<br />

Als Folge von Staubablagerungen bzw. -einwirkungen können auftreten:<br />

Sturzgefahr durch geminderte Standsicherheit an den Arbeitsplätzen und Verkehrswegen,<br />

Reizungen der Augen und Atemwege,<br />

Atemwegsallergien und Krebserkrankungen <strong>im</strong> Bereich der Nasenschle<strong>im</strong>häute (siehe<br />

I – 3.8),<br />

Brände und Explosionen.<br />

Das gesundheitliche Risiko von Holzstaub in der Luft wird min<strong>im</strong>iert, wenn bei der<br />

maschinellen Bearbeitung von Holz staubgeminderte Arbeitsbereiche in den Werk- und<br />

Maschinenräumen vorliegen.<br />

Diese Bedingungen werden insbesondere erreicht, wenn stationäre und handgeführte<br />

Holzbearbeitungsmaschinen nach dem Stand der Technik abgesaugt werden, die<br />

Reinigung des Raumes und der Arbeitsmittel durch Aufsaugen mit einem Entstauber oder<br />

Industriestaubsauger der Staubklasse M erfolgt und <strong>im</strong> Einzelfall weitere Voraussetzungen<br />

nach TRGS 553 (z. B. Absaugung bei Handschleifarbeiten, Ausführungen einer<br />

evtl. Luftrückführung) erfüllt sind (siehe hierzu auch BGI/GUV-I 739).<br />

Die Entstauber können mit einer herstellerzugelassenen Zusatzausrüstung auch für die<br />

Reinigung der Werk- und Maschinenräume verwendet werden.<br />

Staubtechnisch geprüfte Einrichtungen (Entstauber, Industriestaubsauger tragen zusätzlich<br />

zum CE-Zeichen z. B. das GS-Zeichen des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) mit dem<br />

Zusatz “C” oder “K 1” bzw. das GS-Zeichen des Fachausschusses “Holz” mit dem Zusatz<br />

“H 2”.<br />

Hier ist auch das entsprechende Prüfzeichen eines anderen EU-akkreditierten Prüfinstituts<br />

zulässig. Siehe III – 2.3.1 <strong>Sicherheit</strong>skennzeichen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!