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Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht - Kultusministerkonferenz (KMK)

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I – 4 Anforderungen für spezielle Tätigkeiten Seite | 45<br />

Bleihaltiges Lot darf nach der EG-Richtline 2002/95 (RoHS-<strong>Richtlinie</strong>) nicht mehr<br />

verwendet werden.<br />

I – 4.6 Schweißen<br />

Schweißarbeiten sollen grundsätzlich <strong>im</strong> Freien durchgeführt werden. Be<strong>im</strong> Schweißen <strong>im</strong><br />

Freien sind die Lüftungsanforderungen in der Regel durch die natürliche Luftbewegung<br />

gewährleistet. Bei Schweißarbeiten in Räumen sind die Schutzmaßnahmen der<br />

technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten anzuwenden,<br />

insbesondere ist der Schweißrauch (Gefahrstoffe) unmittelbar an seiner Entstehungsstelle<br />

abzusaugen (z. B. ins Freie oder über ein geeignetes Schweißrauchfiltergerät).<br />

Schweißarbeiten an hochlegierten Stählen sind an Schulen wegen der Entstehung von<br />

krebserzeugendem Schweißrauch nicht zulässig. Dies gilt auch für Stähle mit galvanisierten<br />

Überzügen z. B. Nickel, Chrom, Cadmium. Bei Stählen mit Farb- oder Kunststoffüberzügen<br />

oder verzinkten Stählen sind die Beschichtungen vor dem Schweißen <strong>im</strong><br />

Schweißbereich zu entfernen.<br />

Bei Schweißarbeiten ist eine geeignete Schutzausrüstung bereitzustellen und zu tragen, z.<br />

B. Schweißerschutzschild, Lederhandschuhe und Lederschürze. Für alle <strong>im</strong><br />

Gefahrenbereich anwesende Personen ist ein geeigneter Augenschutz (Schweißerschutzbrille)<br />

erforderlich.<br />

Es sind die Tätigkeitsbeschränkungen für Schülerinnen und Schüler nach I – 4.3 zu<br />

berücksichtigen.

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