Teil 4: Umsatzsteuer Abschnitt 4.9,
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4.14 Besteuerung von Kleinunernehmern<br />
4.14.1 Grundwissen Kleinunternehmer<br />
vollständig richtige Aussagen:<br />
1B, 2B, 3B, 4A<br />
4.14.2 Kleinunternehmer Fälle<br />
Fall 1:<br />
2000: ja<br />
2001: ja<br />
2002: nein, Grenze Vorjahr überschritten<br />
2003: ja<br />
2004: nein, Grenze Vorjahr überschritten, ab 1.1.03 neue Grenze 17.500,- Euro<br />
Achtung, durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz haben sich verschiedene Grenzen mit<br />
Wirkung ab 1.1.2003 geändert, u. a. die Grenze § 19(1) UStG<br />
Fall 2:<br />
2003:<br />
Der Gewerbetreibende hat seinen Tätigkeit in 2003 aufgenommen. Daher muss man die<br />
Beurteilung nur auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres ausrichten<br />
UStR Abschn. 246 Abs.4 Satz 1<br />
Hier gilt die Grenze von17.500,- nicht die Grenze von50.000 !<br />
Nachdem der Gewerbetreibende sich nach vorsichtiger Schätzung als Kleinunternehmer<br />
eingestuft hat, kann er auch so handeln.<br />
Nach den tatsächlichen Umsätzen erreicht er umgerechnet<br />
8.000,-: 4 x 12 = 24.000,- und liegt damit über der Grenze. Das hat aber erst Auswirkung auf 2004<br />
2004:<br />
Da er im Vorjahr die Grenze von 17.500,- überschritten hat, kein Kleinunternehmer mehr, Umsatz<br />
des laufenden Jahres insoweit egal.<br />
Fall 3:<br />
Frau Friedrich soll für die Regelbesteuerung optieren, weil sie die USt vom Verlag zusätzlich<br />
erstattet bekommt und den Vorsteuerabzug extra geltend machen kann.<br />
rechnerisch:<br />
ohne Option : Einnahme 10.340 Euro<br />
mit Option : Einnahme 11.994,40 Euro davon abzuführen an FA 1.654,40<br />
Vorsteuer - 350,00<br />
Zahllast an FA 1.304,40<br />
mit Option hat sie effektiv 10.690,- übrig, ohne Option 10.340,-<br />
Fall 4:<br />
Hier wäre es besser gewesen, in der Aufgabenstellung statt Bruttoumsatz § 19(1) lieber<br />
Einnahmen brutto zu schreiben. Das war verwirrend, sorry!<br />
Summe der steuerbaren Umsätze: 20.258,62 + 10.775,86 + 87.000 + 1800 = 119.834,48<br />
./. steuerfreie Umsätze - 87.000,--<br />
= Gesamtumsatz § 19(3) 32.834,48<br />
./. Hilfsgeschäfte 10.775,86<br />
= Umsatz § 19(1) 22.058,62<br />
+ 16% USt 3.529,38<br />
Bruttoumsatz § 19(1) Satz 1 25.588,--<br />
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