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Teil 4: Umsatzsteuer Abschnitt 4.9,

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4.14 Besteuerung von Kleinunernehmern<br />

4.14.1 Grundwissen Kleinunternehmer<br />

vollständig richtige Aussagen:<br />

1B, 2B, 3B, 4A<br />

4.14.2 Kleinunternehmer Fälle<br />

Fall 1:<br />

2000: ja<br />

2001: ja<br />

2002: nein, Grenze Vorjahr überschritten<br />

2003: ja<br />

2004: nein, Grenze Vorjahr überschritten, ab 1.1.03 neue Grenze 17.500,- Euro<br />

Achtung, durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz haben sich verschiedene Grenzen mit<br />

Wirkung ab 1.1.2003 geändert, u. a. die Grenze § 19(1) UStG<br />

Fall 2:<br />

2003:<br />

Der Gewerbetreibende hat seinen Tätigkeit in 2003 aufgenommen. Daher muss man die<br />

Beurteilung nur auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres ausrichten<br />

UStR Abschn. 246 Abs.4 Satz 1<br />

Hier gilt die Grenze von17.500,- nicht die Grenze von50.000 !<br />

Nachdem der Gewerbetreibende sich nach vorsichtiger Schätzung als Kleinunternehmer<br />

eingestuft hat, kann er auch so handeln.<br />

Nach den tatsächlichen Umsätzen erreicht er umgerechnet<br />

8.000,-: 4 x 12 = 24.000,- und liegt damit über der Grenze. Das hat aber erst Auswirkung auf 2004<br />

2004:<br />

Da er im Vorjahr die Grenze von 17.500,- überschritten hat, kein Kleinunternehmer mehr, Umsatz<br />

des laufenden Jahres insoweit egal.<br />

Fall 3:<br />

Frau Friedrich soll für die Regelbesteuerung optieren, weil sie die USt vom Verlag zusätzlich<br />

erstattet bekommt und den Vorsteuerabzug extra geltend machen kann.<br />

rechnerisch:<br />

ohne Option : Einnahme 10.340 Euro<br />

mit Option : Einnahme 11.994,40 Euro davon abzuführen an FA 1.654,40<br />

Vorsteuer - 350,00<br />

Zahllast an FA 1.304,40<br />

mit Option hat sie effektiv 10.690,- übrig, ohne Option 10.340,-<br />

Fall 4:<br />

Hier wäre es besser gewesen, in der Aufgabenstellung statt Bruttoumsatz § 19(1) lieber<br />

Einnahmen brutto zu schreiben. Das war verwirrend, sorry!<br />

Summe der steuerbaren Umsätze: 20.258,62 + 10.775,86 + 87.000 + 1800 = 119.834,48<br />

./. steuerfreie Umsätze - 87.000,--<br />

= Gesamtumsatz § 19(3) 32.834,48<br />

./. Hilfsgeschäfte 10.775,86<br />

= Umsatz § 19(1) 22.058,62<br />

+ 16% USt 3.529,38<br />

Bruttoumsatz § 19(1) Satz 1 25.588,--<br />

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