Manteltarifvertrag 2010 2011 2012 1 - Inter
Manteltarifvertrag 2010 2011 2012 1 - Inter
Manteltarifvertrag 2010 2011 2012 1 - Inter
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
15 <strong>Manteltarifvertrag</strong> § 10<br />
Die Krankenzulage wird so berechnet, dass sie zusammen<br />
mit demjenigen Krankengeld, das die/der Angestellte<br />
bekommen würde, wenn sie/er pflichtversichert<br />
wäre, 90 % der Gesamtnettobezüge beträgt. Maßgeblich<br />
für die Berechnung ist das volle, noch nicht um Sozialversicherungsbeiträge<br />
geminderte Krankengeld (Bruttokrankengeld).<br />
c) nicht krankenversicherungspflichtige Angestellte, bei denen<br />
sich der Arbeitgeber nicht nach § 3 Ziff. 5/§ 257<br />
SGB V an den Aufwendungen für eine private Krankenversicherung<br />
oder freiwillige Weiterversicherung in der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt, eine Krankenbeihilfe<br />
von 90 % ihrer Gesamtnettobezüge.<br />
Die Krankenzulage und die Krankenbeihilfe werden jedoch nur<br />
insoweit gewährt, als sie nicht von den Sozialversicherungsträgern<br />
(z. B. AOK, Ersatzkassen, BfA) auf satzungsgemäße Leistungen<br />
angerechnet werden. Die Leistungen nach a) bis c)<br />
werden nur bei einer ununterbrochenen Unternehmenszugehörigkeit<br />
von mehr als 2 bis 5 Jahren bis zum Ablauf der 13 Woche,<br />
von mehr als 5 bis 10 Jahren bis zum Ablauf der 26. Woche,<br />
von mehr als 10 bis 15 Jahren bis zum Ablauf der 39. Woche,<br />
von mehr als 15 bis 20 Jahren bis zum Ablauf der 52. Woche,<br />
von mehr als 20 bis 25 Jahren bis zum Ablauf der 65. Woche,<br />
von mehr als 25 Jahren bis zum Ablauf der 78. Woche,<br />
jeweils seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit gewährt.<br />
Die erforderliche Unternehmenszugehörigkeit muss jeweils am<br />
ersten Tag der 7., 14., 27., 40., 53. oder 66. Woche gegeben<br />
sein.<br />
Die Leistungen nach a) bis c) entfallen, sobald ein Anspruch<br />
auf Rente wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung oder<br />
auf ähnliche Bezüge öffentlich-rechtlicher Art geltend gemacht<br />
werden kann; die Angestellten sind verpflichtet, Rentenansprüche<br />
unverzüglich anzumelden. Diese Vorschrift findet keine