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Manteltarifvertrag 2010 2011 2012 1 - Inter

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27 <strong>Manteltarifvertrag</strong> §§ 15, 16<br />

Diese Einschränkung gilt nicht, wenn<br />

a) ein Anspruch auf Altersruhegeld oder vorgezogenes Altersruhegeld<br />

aus der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

Leistungen aus einer Befreiungsversicherung gem. § 3<br />

Ziff. 4 MTV oder entsprechende öffentlich-rechtliche Versorgungsbezüge<br />

geltend gemacht werden kann,<br />

b) eine Weiterbeschäftigung der/des Angestellten an ihrem/seinem<br />

bisherigen Arbeitsplatz infolge einer Rationalisierungsmaßnahme<br />

i.S.v. § 2 des Rationalisierungsschutzabkommens<br />

oder aus sonstigen betrieblichen<br />

Gründen nicht möglich ist und die Kündigung nicht durch<br />

eine Maßnahme entsprechend dem Rationalisierungsschutzabkommen<br />

vermieden werden kann.<br />

4. Bei Angestellten, die nur vorübergehend zur Aushilfe (bis zur<br />

Höchstdauer von 3 Monaten) oder zur Bewältigung eines besonderen<br />

Arbeitsanfalles oder auf Probe eingestellt sind, gelten<br />

die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

5. Nach der Kündigung wird den Angestellten auf Verlangen ein<br />

Zwischenzeugnis ausgestellt. Der Inhalt des endgültigen<br />

Zeugnisses darf von dem Zwischenzeugnis zu Ungunsten der<br />

Angestellten nur abweichen, wenn diese durch ihr Verhalten in<br />

der Zwischenzeit hierzu Anlass gegeben haben.<br />

6. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens zu dem Zeitpunkt, in<br />

dem die/der Angestellte erstmals Altersruhegeld aus der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung bezieht, oder mit Ablauf des<br />

Monats, in dem sie/er die Altersgrenze für eine Regelaltersrente<br />

nach den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

erreicht hat. Abweichende Betriebs- oder Dienstvereinbarungen<br />

sind zulässig.<br />

§ 16 Verschmelzung und Sitzverlegung, Umzugskostenerstattung<br />

1. Bei Verschmelzung sind die Angestellten nach Möglichkeit zu<br />

übernehmen. Die übernommenen Angestellten behalten die<br />

von ihnen nach dem Tarifvertrag erworbenen Rechte.

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