Unhygienische Zustände in Betrieben - Ekel erregende Lebensmittel
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„Indirekte Kontam<strong>in</strong>ation“ des <strong>Lebensmittel</strong>s<br />
Maßnahmen<br />
Fragestellung:<br />
Welche Maßnahmen s<strong>in</strong>d zu ergreifen?<br />
In welchem Umfang s<strong>in</strong>d Erzeugnisse von den Maßnahmen betroffen?<br />
§ 39 LFGB<br />
Verbot des<br />
Inverkehrbr<strong>in</strong>gens<br />
(vorläufige) Sicherstellung<br />
Umfang der<br />
Maßnahmen?<br />
Beseitigung<br />
Rücknahme/<br />
Rückruf<br />
Information der Öffentlichkeit<br />
§ 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 LFGB<br />
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und <strong>Lebensmittel</strong>sicherheit 20