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Unhygienische Zustände in Betrieben - Ekel erregende Lebensmittel

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„Indirekte Kontam<strong>in</strong>ation“ des <strong>Lebensmittel</strong>s<br />

Maßnahmen<br />

Fragestellung:<br />

Welche Maßnahmen s<strong>in</strong>d zu ergreifen?<br />

In welchem Umfang s<strong>in</strong>d Erzeugnisse von den Maßnahmen betroffen?<br />

§ 39 LFGB<br />

Verbot des<br />

Inverkehrbr<strong>in</strong>gens<br />

(vorläufige) Sicherstellung<br />

Umfang der<br />

Maßnahmen?<br />

Beseitigung<br />

Rücknahme/<br />

Rückruf<br />

Information der Öffentlichkeit<br />

§ 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 LFGB<br />

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und <strong>Lebensmittel</strong>sicherheit 20

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