Abrechnungsmodell - Bundesamt für Energie BFE - admin.ch
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5Teilabre<strong>ch</strong>nung<br />
bei Mieterwe<strong>ch</strong>sel<br />
Bei Mieterwe<strong>ch</strong>sel innerhalb einer Abre<strong>ch</strong>nungsperiode verfügt man<br />
ni<strong>ch</strong>t über die erforderli<strong>ch</strong>en Elemente zur Aufstellung der Abre<strong>ch</strong>nung<br />
gemäss Kap. 3. Es ist somit angezeigt, die Teilabre<strong>ch</strong>nung erst im Zeitpunkt<br />
der normalen Jahresabre<strong>ch</strong>nung zu erstellen.<br />
Für die Aufstellung der Teilabre<strong>ch</strong>nung sind folgende<br />
Mögli<strong>ch</strong>keiten gegeben:<br />
Teilabre<strong>ch</strong>nung ohne Zwis<strong>ch</strong>enablesung der Geräte<br />
Die Teilabre<strong>ch</strong>nung wird aufgrund der Ablesung der ganzen<br />
Periode erstellt:<br />
Die Aufteilung der Warmwasserkosten erfolgt na<strong>ch</strong> Kalendertagen.<br />
Die Aufteilung der Grundkosten Heizung erfolgt proportional<br />
zur Mietdauer während der Heizmonate.<br />
Die Aufteilung der verbrau<strong>ch</strong>sabhängigen Heizkosten<br />
erfolgt na<strong>ch</strong> Heizgradtagen.<br />
Die entspre<strong>ch</strong>enden Tabellen finden si<strong>ch</strong> im Anhang 4<br />
und 5.<br />
Teilabre<strong>ch</strong>nung mit Zwis<strong>ch</strong>enablesung der Geräte<br />
Diese Teilabre<strong>ch</strong>nung wird aufgrund des effektiven<br />
Wärmeverbrau<strong>ch</strong>s der Nutzeinheit erstellt und bedingt<br />
somit eine Zwis<strong>ch</strong>enablesung der Geräte. Au<strong>ch</strong> diese<br />
Re<strong>ch</strong>nungsstellung kann erst auf Ende einer Abre<strong>ch</strong>nungsperiode<br />
erfolgen:<br />
Die Aufteilung der Grundkosten Wassererwärmung erfolgt<br />
na<strong>ch</strong> Kalendertagen.<br />
Die Verre<strong>ch</strong>nung der verbrau<strong>ch</strong>sabhängigen Wassererwärmungskosten<br />
erfolgt gemäss Zwis<strong>ch</strong>enablesung.<br />
Die Aufteilung der Grundkosten Heizung erfolgt proportional<br />
zur Mietdauer während der Heizmonate.<br />
Die Verre<strong>ch</strong>nung der verbrau<strong>ch</strong>sabhängigen Heizkosten<br />
erfolgt gemäss Zwis<strong>ch</strong>enablesung.<br />
Bemerkung<br />
Ob eine Zwis<strong>ch</strong>enablesung sinnvoll ist oder ni<strong>ch</strong>t, bestimmen<br />
neben dem Kosten-/Nutzenverhältnis au<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> folgende<br />
Kriterien:<br />
Beim Heizkostenverteiler na<strong>ch</strong> dem Verdunsterprinzip<br />
soll auf eine Zwis<strong>ch</strong>enablesung verzi<strong>ch</strong>tet werden. Falls<br />
eine Zwis<strong>ch</strong>enablesung dur<strong>ch</strong>geführt wird, so muss der<br />
Kaltverdunstungsanteil berücksi<strong>ch</strong>tigt werden.<br />
Wärmezähler und elektronis<strong>ch</strong>e Heizkostenverteiler erlauben<br />
zu jedem Zeitpunkt eine exakte Bestimmung des<br />
<strong>Energie</strong>verbrau<strong>ch</strong>s. Eine Zwis<strong>ch</strong>enablesung ist daher<br />
angezeigt. In der Regel wird diese von der Verwaltung<br />
zum Zeitpunkt der Wohnungsabnahme ausgeführt.<br />
Bei grossen Wohneinheiten und bei Umzugsterminen in<br />
der Mitte einer Heizsaison ist eine Zwis<strong>ch</strong>enablesung<br />
aus Kostengründen eher angezeigt.<br />
Die neueren Datenbus-Systeme und die Funk-Systeme<br />
spei<strong>ch</strong>ern die Monatswerte automatis<strong>ch</strong>. Eine Zwis<strong>ch</strong>enablesung<br />
erübrigt si<strong>ch</strong> somit.<br />
Zwangswärmekonsum<br />
Der Zwangswärmekonsum (Heizrohre usw.) ist bei Teilabre<strong>ch</strong>nungen<br />
aufgrund der Heizgradtaganteile der entspre<strong>ch</strong>enden<br />
Periode zu verre<strong>ch</strong>nen.<br />
Leerstehende Wohnungen<br />
Steht eine Wohnung über längere Zeit leer, z.B. über einen<br />
Monat, so soll <strong>für</strong> diese Zeit eine Teilabre<strong>ch</strong>nung erstellt<br />
werden. Die während dieser Zeit anfallenden Heizkosten<br />
sind na<strong>ch</strong> den Regeln von Art. 7 VMWG zu verteilen.<br />
S<strong>ch</strong>lussbemerkung<br />
Fragen, Reklamationen, Anregungen und derglei<strong>ch</strong>en,<br />
wel<strong>ch</strong>e die Heizwärmebezüger im Zusammenhang mit der<br />
Wärmekostenabre<strong>ch</strong>nung haben (insbesondere in den<br />
ersten Jahren na<strong>ch</strong> der Einführung des neuen Systems),<br />
müssen unbedingt entgegengenommen und gründli<strong>ch</strong><br />
geprüft werden.<br />
Bei Fragen und Reklamationen ist prinzipiell die Verwaltung<br />
anzuspre<strong>ch</strong>en. Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Fragen werden von der<br />
Verwaltung an die Servicefirma weitergeleitet.<br />
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