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Tätigkeitsbericht 2007 - Weiße Rose Stiftung eV

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32<br />

Zivilcourage kann missbraucht werden – und<br />

wird es dort, wo staatliche Instanzen aktive Zivilcourage<br />

von ihren Bürgern fordern, und damit<br />

eigenes Nichtstun oder gar den Rückzug des<br />

Staates aus wichtigen Bereichen legitimieren.<br />

Zivilcourage gegen rechtsextreme Parteien oder<br />

Gruppen und Personen ist notwendig – und<br />

zugleich anfällig für derartigen Missbrauch.<br />

Unter der Hand nämlich geraten die ‚großen<br />

demokratischen Parteien‘ in den Schatten von<br />

Kritik und aus dem Blickfeld zivilen Widerstands.<br />

Thomas von Freyberg vom Institut für Sozialforschung<br />

an der Universität Frankfurt am Main gab<br />

einen knappen Überblick über einige relevante westdeutsche<br />

Debatten zum Thema Zivilcourage und<br />

ziviler Ungehorsam.<br />

Zivilcourage<br />

als Unterrichtsgegenstand, als Lernbereich und<br />

als erzieherisches Ziel professioneller Arbeit mit<br />

Schülern und<br />

als vorbildliche und vorbildgebende Haltung und<br />

Praxis von Lehrern auch in ihrer außerberuflichen<br />

Lebenswelt<br />

habe ihren Ort in der Zivilgesellschaft und ihr Thema<br />

im Umkreis der Begriffe Rassismus, Fremdenhass,<br />

Antisemitismus, Diskriminierung von Minderheiten.<br />

Dieser spezifischen historischen Bedingtheit von<br />

Begriff und Sache der Zivilcourage in Deutschland<br />

ging er exemplarisch in drei kurzen Abschnitten nach:<br />

In ‚1. Erziehung zur Mündigkeit‘ erinnerte er an zwei<br />

Texte von Theodor W. Adorno aus den 60er Jahren,<br />

in ‚2. Erziehung zu Mitgefühl und Solidarität‘ folgten<br />

einige Überlegungen über die emotionalen Grundlagen<br />

von Zivilcourage; und in ‚3. Erziehung zum zivilen<br />

Ungehorsam‘ nutzte er einen Aufsatz von Jürgen<br />

Habermas, um einige Bedingungen für Zivilcourage<br />

im demokratischen Rechtsstaat zu formulieren. In<br />

ersten vorsichtigen Thesen schließlich deutete er<br />

Konsequenzen für die Frage nach Zivilcourage in der<br />

Schule an.<br />

Es waren vor allem zwei Punkte aus seinem Referat,<br />

die in der abschließenden Diskussion und in den folgenden<br />

Tagen immer wieder angesprochen wurden:<br />

Für die Frage nach dem Recht und der Pflicht<br />

auf zivilen Ungehorsam und Widerstand im<br />

Rechtsstaat ist die Unterscheidung von Legalität<br />

und Legitimität wichtig. Weil es auch unter<br />

demokratischen rechtsstaatlichen Bedingungen<br />

keine Garantie dafür gibt, dass legale Entscheidungen<br />

immer auch legitim sind; weil – auch<br />

in einer Demokratie – Unrecht auf durchaus<br />

legalem Weg zustande kommen oder begangen<br />

werden kann, deshalb gibt es ein Recht und<br />

eine Pflicht zu zivilem Widerstand.<br />

Legitimität braucht, vor allem dann, wenn sie<br />

sich gegen Legalität zur Wehr setzt, eine moralische<br />

Richtschnur. Dafür wären die bürgerlichen,<br />

politischen oder sozialen Grundrechte als<br />

Basis der demokratischen Verfassung geeignet.<br />

Die Formel aus dem Referat: ‚Solidarität nach<br />

unten und Ungehorsam nach oben‘ meinte dies.<br />

Zwei gewichtige Einwände gegen die referierten<br />

Texte, vor allem gegen Adornos anspruchsvollen<br />

Begriff der Erziehung zur Mündigkeit, wurden vorge-

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