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April - Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt - Hafen Rostock e.G.

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INFORMATIONEN 11<br />

Verkehrssicherungspflichten unserer Genossenschaft<br />

Was ist unter Verkehrssicherungspflichten für ein<br />

Wohnungsunternehmen zu verstehen?<br />

Diese Frage umfassend zu beantworten, wäre im Rahmen<br />

unseres SH-Journals nicht möglich. So soll versucht<br />

werden, Grundzüge darzulegen und die praktische<br />

Umsetzung in unserer Genossenschaft zu erläutern.<br />

Vereinfacht gesagt geht es um die Pflicht des<br />

Wohnungsunternehmens, seine Grundstücke, Flächen<br />

und vermieteten Räume hinsichtlich von Gefahrenquellen<br />

zu überprüfen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr<br />

zu treffen, die nach den Umständen zumutbar<br />

sind - ein weites Betätigungsfeld auch für Juristen: So<br />

heißt es z. B. beim Bundesgerichtshof (BGH NIW 1990,<br />

1236): „Für die Beurteilung, ob ausreichend Maßnahmen<br />

ergriffen wurden, ist maßgeblich, was ein verständiger<br />

und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen<br />

vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend<br />

erachtet, um andere vor Schaden zu bewahren.“ Wer<br />

Menschen und Sachwerte vor Gefahren bewahren will,<br />

muss also ständig in seinem Zuständigkeitsbereich<br />

prüfen, ob Gefahren bestehen oder neu entstanden<br />

sind. Das tun wir in unserer Genossenschaft mit einer<br />

so genannten mobilen Software-Anwendung. Mit Hilfe<br />

eines EDV-Programms werden so unseren Hauswarten<br />

in regelmäßigen Abständen Prüfungsaufgaben auf<br />

ihr Smartphone gesendet. Diese wissen dann am ersten<br />

Arbeitstag eines jeden Monats, was sie zu prüfen<br />

haben. Überprüft werden z. B. der Zustand unserer<br />

Kinderspielplätze, Brandschutz- und Alarmierungsanlagen,<br />

Absturzsicherungen (Geländer) oder auch Fassaden.<br />

Die Prüfungsabstände sind ganz unterschiedlich.<br />

Manche Ausrüstungen werden jeden Monat in<br />

Augenschein genommen, andere nur 1x im Jahr oder<br />

sogar nur alle 5 Jahre.<br />

Aber auch Sachverständige und Gutachter übernehmen<br />

Prüfungsaufgaben. Während z. B. ein Hauswart<br />

nur durch Sichtkontrolle die Spielgeräte prüft, ist die<br />

Untersuchung durch einen Sachverständigen viel umfassender<br />

und tiefgründiger. So werden durch ihn Verbindungsmittel<br />

geprüft, die Standsicherheit von Holzstützen<br />

oder Seile auf ihre Zugfertigkeit untersucht.<br />

Alle durchgeführten Prüfungen laufen per E-Mail bei<br />

einer Mitarbeiterin (Disponentin) im Haus der Genossenschaft<br />

ein. Stellt der Prüfer Mängel fest, muss er<br />

entscheiden, ob es sich um einen „schweren Mangel“<br />

oder „leichten Mangel“ handelt. Danach ist über eine<br />

sofortige oder „normale“ Reparatur zu entscheiden.<br />

Mit Hilfe seines Smartphones kann der Hauswart zu<br />

seiner Prüfung noch eine Bemerkung und Fotos hin-<br />

zufügen.<br />

Neben den periodischen Prüfungen können auch Sofortprüfungen<br />

nach Sturm und Unwetter veranlasst<br />

werden. D. h., wenn nach solchen Wetterereignissen<br />

der Bedarf gesehen wird, Dacheindeckungen, Dachausstiege,<br />

Photovoltaikanlagen oder auch Bäume prüfen<br />

zu lassen, erteilt die Geschäftsführung der<br />

Disponentin die Aufgabe, eine solche Sofortprüfung<br />

für bestimmte Gebäude oder Stadtteile zu erzeugen.<br />

Der Hauswart erhält diese Aufgabe sofort auf sein<br />

Smartphone und führt die Kontrolle durch.<br />

Da alle Prüfprotokolle in elektronischer Form per E-<br />

Mail versandt werden, erfolgt keine Bearbeitung mehr<br />

in Papierform. Eine vollständige Prüfungsdurchführung<br />

ist ebenso wie eine manipulationssichere Archivierung<br />

sichergestellt. Das ist auch notwendig, da<br />

allein im Jahr 2012 genau 8.912 Prüfungen mit ca.<br />

37.000 Ausrüstungsgegenständen unseres Bestandes<br />

durchgeführt wurden. Dabei wurden übrigens 90 Mängel<br />

festgestellt, die umgehend beseitigt werden mussten.<br />

Unser System bietet vor allem eine vereinfachte<br />

Übersicht für Mitarbeiter und Vorstand über die Beseitigung<br />

möglicher Gefahrenquellen. So wollen wir die<br />

Risikofelder in unserer <strong>Wohnungsgenossenschaft</strong> reduzieren<br />

und unseren Mitgliedern und Bewohnern ein<br />

gutes und sicheres Wohnen ermöglichen.<br />

Herr Legler bei einer Überprüfung<br />

Andreas Lübcke<br />

Tel. 8081-172

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