April - Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt - Hafen Rostock e.G.
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INFORMATIONEN 13<br />
Hausratversicherung –<br />
Ein „Muss“ für jedes Mitglied!<br />
Bei der Bearbeitung von Schadensfällen in unserer <strong>Wohnungsgenossenschaft</strong><br />
stellen wir manchmal fest, dass<br />
einige unserer Mitglieder keine Hausratversicherung abgeschlossen<br />
haben. Dies kann im Schadensfall nicht nur<br />
einige Nerven, sondern unter Umständen sehr viel Geld<br />
kosten. Wir wollen mit diesem Beitrag ein paar wichtige<br />
Informationen in Sachen Hausratversicherung und die<br />
damit verbundenen Irrtümer geben.<br />
Bei welchen Gefahren bietet eine Hausratversicherung<br />
Schutz?<br />
Eine Hausratversicherung dient der Vorsorge für einen<br />
möglichen Schaden, der nicht vorhersehbar ist und in<br />
den meisten Fällen nicht einmal selbst verschuldet<br />
wurde. Versicherte Gefahren sind Feuer, Einbruchdiebstahl<br />
inklusive Vandalismus, Raub, Sturm, Hagel und Leitungswasser.<br />
Womit wir am häufigsten zu tun haben,<br />
sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes<br />
Leitungswasser, etwa durch einen Leitungswasserrohrbruch,<br />
ein gerissenes Heizungsrohr oder einen gerissenen<br />
Waschmaschinenschlauch. Dabei können neben<br />
den Gebäudeschäden auch Einrichtungsgegenstände<br />
der Mieter beschädigt werden. Natürlich muss der Mieter<br />
nicht für entstandene Schäden am Gebäude aufkommen.<br />
Für alle Gegenstände, die fest mit dem Gebäude<br />
verankert sind, wie z. B. Türen, Tapeten (Raufaser weiß),<br />
durch die <strong>Wohnungsgenossenschaft</strong> verlegte Bodenbeläge<br />
usw., tritt die Gebäudeversicherung in Kraft. Doch<br />
Vorsicht! Der Mieter ist für die von ihm in die Wohnung<br />
eingebrachten Sachen selbst verantwortlich, somit ist es<br />
notwendig eine Hausratversicherung abzuschließen.<br />
Über den Abschluss diverser Klauseln hinaus kann der<br />
Versicherungsschutz zum Beispiel auch auf Fahrraddieb-<br />
stahlschäden, auf Wasserschäden durch innen liegende<br />
Regenfallrohre, Glasbruchschäden oder die<br />
Abdeckung von Überspannungsschäden (z. B. durch Gewitter)<br />
ausgedehnt werden.<br />
Welche Gegenstände sichert die Hausratversicherung<br />
ab?<br />
Hierzu gehören alle beweglichen Dinge des täglichen Gebrauchs<br />
sowie alle Einrichtungsgegenstände, die vom<br />
Mieter in die Wohnung eingebracht wurden und nicht Bestandteil<br />
des Gebäudes sind. Das sind zum Beispiel<br />
Möbel, Teppiche, elektrische Geräte, Geschirr, Kleidung<br />
usw. Bezahlt wird entweder die Reparatur oder der Wiederbeschaffungswert<br />
(Neuwert) der versicherten Sachen<br />
zum Schadenszeitpunkt.Darüber hinaus werden Schutzund<br />
Bewegungskosten sowie unter Umständen sogar<br />
Unterbringungs- und Hotelkosten vom Versicherer übernommen,<br />
wenn die Wohnung vorübergehend durch den<br />
Schadensfall nicht nutzbar ist.<br />
Schutz über die Hausratversicherung bei unvorhersehbaren<br />
Schäden<br />
An dieser Stelle ein kurzes Beispiel:<br />
Eine Wasserleitung im Versorgungsschacht über der<br />
Wohnung von Herrn G. platzt. Da Herr G., genauso wie<br />
der Mieter über ihm, auf Arbeit ist, läuft einige Zeit eine<br />
ganze Menge Wasser in die Wohnung des Herrn G. Als<br />
dieser nach Hause kommt und mit Entsetzen feststellen<br />
muss, dass die gesamte Wohnung unter Wasser steht<br />
und viele seiner antiken Holzmöbel völlig durchnässt<br />
sind, ruft dieser aufgeregt in der <strong>Wohnungsgenossenschaft</strong><br />
an. Dort wird sofort reagiert und die Schadensursache<br />
behoben. Die Gebäudeversicherung übernimmt in<br />
diesem Fall natürlich sämtliche Kosten, um die Wohnung<br />
wieder instand zu setzen. Herr G. hat jedoch leider keine<br />
Hausratversicherung abgeschlossen und muss sich<br />
wohl oder übel von seinen Holzmöbeln trennen, ohne<br />
dafür einen Wertausgleich zu erhalten. Zudem muss Herr<br />
G. auch noch die Hotelkosten selbst tragen, da seine<br />
Wohnung für die Zeit der Instandsetzungsmaßnahmen<br />
nicht bewohnbar ist. Diese Kosten hätte eine vernünftige<br />
Hausratversicherung ohne Probleme übernommen.<br />
Anpassung des Versicherungsvertrages<br />
Von Zeit zu Zeit sollte man seinen Versicherungsvertrag<br />
überprüfen und den veränderten Gegebenheiten anpassen.<br />
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn neue Möbel angeschafft<br />
wurden, eine neue teure Einbauküche installiert<br />
ist oder die Ausstattung der Wohnung komplett modernisiert<br />
wurde. Nimmt man keine Anpassung vor, kann<br />
es im Schadensfall schnell zu einer Unterversicherung<br />
führen. Beispiel: Beträgt die Versicherungsdeckung<br />
30.000 Euro, die Einrichtung hat jedoch inzwischen einen<br />
Wert von z. B. 60.000 Euro, so würde die Versicherung im<br />
Schadensfall ohne Unterversicherungsklausel die Hälfte<br />
der Schadenssumme bzw. maximal 30.000 Euro bei Totalschaden<br />
zahlen!<br />
Wichtige Informationen für den Versicherer<br />
Bei einem Umzug ist es wichtig, die Versicherung schnell<br />
und möglichst schriftlich über die neue Anschrift zu informieren,<br />
da die Versicherung immer an den Ort gebunden<br />
ist, der in der Versicherungspolice aufgeführt wurde.<br />
Außerdem ist es wichtig, den Versicherer über eventuell<br />
erhöhte Gefahren zu informieren. Dies ist beispielsweise<br />
der Fall, wenn während der Durchführung von Fassadenarbeiten<br />
ein Gerüst aufgestellt wird und sich damit die<br />
Einbruchgefahr erhöht.<br />
Tipp: Sprechen Sie über die genauen Absicherungsmöglichkeiten<br />
mit Ihrem Versicherungsfachmann.<br />
Michael Klaschik, Tel. 8081-122