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Öffnet, und noch in der ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses<br />

am 2j. Januar legte Prinz Alois Liechtenstein im Namen des<br />

Zentrumklubs den längst angekündigten Gesetzentwurf über<br />

die Wiedereinführung der konfessionellen Schule vor. Dieses<br />

«Reichsvolksschulgesetz» bestimmt die «Grundsätze», die für<br />

das Unterrichtswesen maßgebend sein sollen, und es heißt<br />

da u. a., die Volks-Schule habe die Aufgabe, die Kinder nach<br />

den Lehren ihrer Religion zu erziehen; sie bestehe aus zwei<br />

Abteilungen, der Elementarschule mit sechsjähriger Unterrichtsdauer<br />

und der Bürgerschule, Fachschule usw.; die Besorgung,<br />

Leitung und Beaufsichtigung des Religionsunterrichtes<br />

sei Aufgabe der Kirche, beziehungsweise der betreffenden<br />

Religionsgenossenschaft; zugleich übe die Kirche oder<br />

die Religionsgenossenschaft die Mitaufsicht über die ganze<br />

Schule aus; das Glaubensbekenntnis der Lehrer müsse mit<br />

demjenigen der Kinder übereinstimmen; die Erlassung aller<br />

gesetzlichen Bestimmungen im einzelnen bleibe der Landesgesetzgebung<br />

vorbehalten. Die Volksschule soll mit einem<br />

Wort von neuem unter den Einfluß der Kirche gestellt und<br />

im übrigen, d. h. vor allem in nationaler Beziehung, den verschiedenen<br />

Landtagsmehrheiten in den Provinzen ausgeliefert<br />

werden, welche letztere Bestimmung berufen ist, die<br />

Slaven für das neue Gesetz zu interessieren und für seine<br />

Einführung willfährig zu machen. Es ist nicht anders als<br />

natürlich, daß sich von deutscher Seite allsogleich ein entschiedener<br />

Widerstand gegen die Liechtensteinsche Vorlage<br />

erhob. Die Vorstände des Deutsch-Österreichischen Klubs,<br />

des Deutschen Klubs und der Deutschnationalen Vereinigung<br />

traten zu einer Besprechung zusammen, in welcher ein gemeinschaftliches<br />

Vorgehen der deutschen Parteien gegen den<br />

Gesetzentwurf festgestellt wurde, und in einem großen Teile

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