Gerne unterstützen wir Sie, liebe Freunde und ... - Animals' Angels e.V.
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Wenn ein verstorbener Angehöriger etwas zu vererben<br />
hat, gibt es häufig Streit. Nicht umsonst sagt<br />
man: ‚Habt ihr schon geerbt, oder seid ihr euch<br />
noch einig?’ Alte Rechnungen werden aufgemacht,<br />
Versäumnisse <strong>und</strong> Ungerechtigkeiten werden zu<br />
Vorwürfen gemünzt – der Frieden in der Verwandtschaft<br />
ist für lange Zeit gefährdet. Das führt manchmal<br />
zu äußerst unglücklichen Situationen – <strong>und</strong><br />
dazu, dass der Wille des Verstorbenen gar nicht<br />
mehr zählt.<br />
Wer Missgunst <strong>und</strong> Streit im Erbfall vermeiden will,<br />
der macht sich beizeiten Gedanken:<br />
… ETWA ZUR GESETZESLAGE.<br />
Eigene Kinder, Ehepartner, Eltern, haben Anspruch<br />
auf das sog. ‚Pflichtteil’. Ihr Ehepartner, Ihre Ehepartnerin<br />
bekommt also z.B. die Hälfte des Nachlasses,<br />
Kinder teilen sich in die andere Hälfte. Haben<br />
<strong>Sie</strong> keine Kinder, erhält Ihre Partnerin drei Viertel,<br />
Ihre Eltern (falls sie noch leben) oder Ihre Geschwister<br />
das andere Viertel. Bei Gütertrennung gelten<br />
andere Regeln, ebenso bei Lebensgemeinschaft.<br />
Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind,<br />
bekommt der Staat die Erbschaft: das waren 2007<br />
immerhin fast 20 Mio. EUR.<br />
Wenn nun die gesetzlichen Vorschriften nicht Ihrem<br />
Willen entsprechen, dann machen <strong>Sie</strong>…<br />
… EIN TESTAMENT.<br />
Darin legen <strong>Sie</strong> fest, wer Ihr Erbe bekommen soll:<br />
<strong>Fre<strong>und</strong>e</strong>, andere Verwandte, oder ANIMALS’<br />
ANGELS. Kinder <strong>und</strong> Ehepartner haben ein Recht<br />
auf ihren ’Pflichtteil’, wenn sie mit dem Testament<br />
nicht einverstanden sind. Der Pflichtteil beträgt<br />
50% des gesetzlichen Erbteils <strong>und</strong> muss in Geld<br />
ausgezahlt werden.<br />
In der sog. ‚Zugewinngemeinschaft’ (das ist der<br />
Normalfall einer Ehe) erhält der verwitwete Partner<br />
den Pflichtteil von einem Viertel des Nachlassvermögens,<br />
falls Kinder da sind. Diese können insgesamt<br />
ein Viertel des Nachlasses verlangen. Über die<br />
verbleibende Hälfte (50% vom Erbe) können <strong>Sie</strong> als<br />
Erblasser frei verfügen.<br />
Sicher ist es hilfreich, wenn <strong>Sie</strong> eine…<br />
…LISTE IHRES VERMÖGENS<br />
erstellt haben. <strong>Sie</strong> überlegen ohne Zeitdruck, wer<br />
sich worüber besonders freuen würde <strong>und</strong> schreiben<br />
alles möglichst genau auf.<br />
Jedenfalls genügen schon wenige Sätze, um viel<br />
Ärger <strong>und</strong> manche Probleme zu vermeiden.<br />
FRIEDEN STIFTEN –<br />
MISSGUNST VERMEIDEN