Gerne unterstützen wir Sie, liebe Freunde und ... - Animals' Angels e.V.
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Wenn <strong>Sie</strong> Guthaben, Wertpapiere, Depots bei<br />
einer Bank oder Sparkasse haben, <strong>und</strong> dieses<br />
Geld soll unmittelbar – also außerhalb der Erbfolge<br />
– vermacht werden, so gibt es als dritte<br />
Möglichkeit noch den sog.<br />
… ‘VERTRAG ZUGUNSTEN DRITTER’.<br />
Hier schließen <strong>Sie</strong> (für den Todesfall) einen Vertrag<br />
mit ANIMALS’ ANGELS, der von beiden Seiten<br />
unterschrieben <strong>wir</strong>d, <strong>und</strong> entziehen damit die<br />
Summe der Erbmasse. Jedoch können <strong>Sie</strong> weiter<br />
bei Bedarf jederzeit über Ihr Geld verfügen. Formulare<br />
hat Ihre Bank oder Sparkasse. Bevor <strong>Sie</strong> sich<br />
dort erk<strong>und</strong>igen, sollten <strong>wir</strong> miteinander telefonieren.<br />
Bei Ehepartnern <strong>wir</strong>d ein…<br />
…GEMEINSCHAFTLICHES TESTAMENT…<br />
Klarheit schaffen. Dafür zeigen <strong>wir</strong> Ihnen mit<br />
Muster 3 ein Beispiel auf Seite 14.<br />
Sicher hilft es Ihnen auch, wenn <strong>Sie</strong> schon zu Lebzeiten<br />
einen…<br />
… TESTAMENTSVOLLSTRECKER EINSETZEN.<br />
Das sollte ein Mensch Ihres Vertrauens sein, den <strong>Sie</strong><br />
in Ihrem Testament ausdrücklich mit dieser Aufgabe<br />
betrauen. <strong>Sie</strong> können auch das Gericht im Testament<br />
bitten, eine geeignete Person zu benennen.<br />
Für den Aufwand erhalten Testamentsvollstrecker<br />
festgelegte Gebühren, die nach dem Wert Ihres<br />
Nachlasses gestaffelt sind (max. 6 %). <strong>Sie</strong> können<br />
auch einen anderen Satz in Ihrer letztwilligen Verfügung<br />
bestimmen.<br />
Wie war das mit der…<br />
… ERBSCHAFTSTEUER?<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich muss der Erbe Steuer zahlen – je<br />
nach Verwandtschaftsgrad. Dabei gibt es aber Freibeträge,<br />
z.B. für Ehegatten 307.000,- EUR (in Steuerklasse<br />
I; plus Versorgungsfreibetrag 256.000,-)<br />
<strong>und</strong> für Kinder 205.000,- (plus 52.000,-). Geschwister,<br />
Stief- <strong>und</strong> Schwiegereltern (10.300,-) <strong>und</strong><br />
andere Erben (5.200,-) haben einen wesentlich<br />
niedrigeren Freibetrag, müssen also erheblich mehr<br />
Steuern zahlen. Die Erbschaftssteuer kann bei sehr<br />
großen Beträgen bis auf 50% ansteigen. Falls <strong>Sie</strong><br />
also Ihr Vermögen entfernteren Verwandten hinterlassen<br />
wollen, bleibt u.U. nicht viel von der Erbmasse<br />
übrig. Dagegen sind gemeinnützige Organisationen<br />
wie ANIMALS’ ANGELS von der<br />
Erbschaftssteuer befreit – Ihr Erbe, Ihr Vermächtnis<br />
kommt ohne Abzug den Tieren zugute. Zu Details<br />
<strong>und</strong> Schwierigkeiten weiß unsere Rechtsanwältin<br />
für Steuerrecht, Frau Helling, das Richtige zu sagen.<br />
Wenden <strong>Sie</strong> sich ruhig an sie. Kontakt siehe vorletzte<br />
Seite 15.