Heinz-Gerd Andraschko, Pflegedirektor, Stiftung St. Nikolaus, Kalkar
Heinz-Gerd Andraschko, Pflegedirektor, Stiftung St. Nikolaus, Kalkar
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Zur Umsetzung der in diesem Gesetz und in den §§8 und 9 SGB XI<br />
vorgegeben Aufgaben richten die Kreise und kreisfreien <strong>St</strong>ädte<br />
Pflegekonferenzen ein und übernehmen deren Geschäftsführung.<br />
Aufgabe der Pflegekonferenz ist die Mitwirkung bei der Sicherung und<br />
qualitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur,<br />
einschließlich der notwendigen komplementären Hilfen. ...<br />
Hierzu benötigen wir für die Entwicklung keine weiteren Modellversuche<br />
mit wissenschaftlicher Begleitung, auch keine nicht lösbare<br />
Finanzierungsdiskussion. Jeder Patient, der nach der Entlassung pflegerisch<br />
weiter versorgt werden muß, soll möglichst rasch durch gute Koordination<br />
zwischen stationären und ambulanten Bereich schriftlich und persönlich,<br />
reibungslos und ohne qualitativen Bruch in die vertraute, soziale Umgebung<br />
geführt werden. Die Erfassung der pflegerischen Bedürfnisse nach der<br />
Entlassung soll schon bei der Aufnahme erarbeitet werden, um frühzeitig<br />
problemlösend tätig sein zu können und damit u.a. die Aufanhme der sog.<br />
Drehtürpatienten zu reduzieren und Fehlbelegungen vorzubeugen. Dieses<br />
von Marly Joosten in „Die Pflege-Überleitung“ ausformulierte Ziel gehört<br />
seit jeher zu den Aufgaben von PFLEGE. Hierzu benötigt die Pflege zwei<br />
Werkzeuge:<br />
„Übergabedokumentation“ (Verlegungsbericht)<br />
„Organisation der Überleitung“ (Zusammenarbeit der<br />
Beteiligten).<br />
5.1 Die Übergabedokumentation<br />
Die Basis der Pflege in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen bildet in aller<br />
Regel das Pflegeprozeßmodell. Die geplante Pflege ist festgelegter<br />
Grundsatz für alle Pflegeeinrichtungen, somit ein festgelegter <strong>St</strong>andard. Der<br />
Nachweis ist zu erbringen über die Pflegedokumrentation, wo die<br />
Pflegeprobleme, Pflegeziele, Pflegemaßnahmen und die Ressourcen der<br />
Zupflegenden erfaßt und in einem kontinierlichen Überarbeitungsprozeß der<br />
akutuellen Pflegesituation des einzelnen Pflegebedürftigen angepaßt werden.<br />
Aus der Sicht des Zupflegenden wird sein persönlicher Pflegeprozeß nicht<br />
durch eine Überleitung in eine andere Verantwortung unterbrochen, sondern<br />
stellt eine Erfüllung eines Zwischenziels oder eine Maßnahme zur Lösung<br />
eines Pflegeproblem dar. Der Zupflegende stellt somit zu Recht die<br />
Forderung nach Transparenz auf. Die Überleitungsdokumentation muß<br />
deshalb die aktuelle Pflegeplanung mit allen dazugehörigen Daten für den<br />
reibungslosen Übergang des Pflegeprozesses von einer Verantwortlichkeit in<br />
eine andere Verantwortlichkeit beinhalten.<br />
5.1.1 Situation: ambulant – stationär