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Heinz-Gerd Andraschko, Pflegedirektor, Stiftung St. Nikolaus, Kalkar

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Zur Umsetzung der in diesem Gesetz und in den §§8 und 9 SGB XI<br />

vorgegeben Aufgaben richten die Kreise und kreisfreien <strong>St</strong>ädte<br />

Pflegekonferenzen ein und übernehmen deren Geschäftsführung.<br />

Aufgabe der Pflegekonferenz ist die Mitwirkung bei der Sicherung und<br />

qualitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur,<br />

einschließlich der notwendigen komplementären Hilfen. ...<br />

Hierzu benötigen wir für die Entwicklung keine weiteren Modellversuche<br />

mit wissenschaftlicher Begleitung, auch keine nicht lösbare<br />

Finanzierungsdiskussion. Jeder Patient, der nach der Entlassung pflegerisch<br />

weiter versorgt werden muß, soll möglichst rasch durch gute Koordination<br />

zwischen stationären und ambulanten Bereich schriftlich und persönlich,<br />

reibungslos und ohne qualitativen Bruch in die vertraute, soziale Umgebung<br />

geführt werden. Die Erfassung der pflegerischen Bedürfnisse nach der<br />

Entlassung soll schon bei der Aufnahme erarbeitet werden, um frühzeitig<br />

problemlösend tätig sein zu können und damit u.a. die Aufanhme der sog.<br />

Drehtürpatienten zu reduzieren und Fehlbelegungen vorzubeugen. Dieses<br />

von Marly Joosten in „Die Pflege-Überleitung“ ausformulierte Ziel gehört<br />

seit jeher zu den Aufgaben von PFLEGE. Hierzu benötigt die Pflege zwei<br />

Werkzeuge:<br />

„Übergabedokumentation“ (Verlegungsbericht)<br />

„Organisation der Überleitung“ (Zusammenarbeit der<br />

Beteiligten).<br />

5.1 Die Übergabedokumentation<br />

Die Basis der Pflege in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen bildet in aller<br />

Regel das Pflegeprozeßmodell. Die geplante Pflege ist festgelegter<br />

Grundsatz für alle Pflegeeinrichtungen, somit ein festgelegter <strong>St</strong>andard. Der<br />

Nachweis ist zu erbringen über die Pflegedokumrentation, wo die<br />

Pflegeprobleme, Pflegeziele, Pflegemaßnahmen und die Ressourcen der<br />

Zupflegenden erfaßt und in einem kontinierlichen Überarbeitungsprozeß der<br />

akutuellen Pflegesituation des einzelnen Pflegebedürftigen angepaßt werden.<br />

Aus der Sicht des Zupflegenden wird sein persönlicher Pflegeprozeß nicht<br />

durch eine Überleitung in eine andere Verantwortung unterbrochen, sondern<br />

stellt eine Erfüllung eines Zwischenziels oder eine Maßnahme zur Lösung<br />

eines Pflegeproblem dar. Der Zupflegende stellt somit zu Recht die<br />

Forderung nach Transparenz auf. Die Überleitungsdokumentation muß<br />

deshalb die aktuelle Pflegeplanung mit allen dazugehörigen Daten für den<br />

reibungslosen Übergang des Pflegeprozesses von einer Verantwortlichkeit in<br />

eine andere Verantwortlichkeit beinhalten.<br />

5.1.1 Situation: ambulant – stationär

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