Heinz-Gerd Andraschko, Pflegedirektor, Stiftung St. Nikolaus, Kalkar
Heinz-Gerd Andraschko, Pflegedirektor, Stiftung St. Nikolaus, Kalkar
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dem Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen, den<br />
Verbänden der Pflegeberufe und den Verbänden der Behinderten eng<br />
zusammen. Die Vereinbarungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen,<br />
sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die<br />
zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich.<br />
Als gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und<br />
Qualitätsicherung einschl. des Verfahrens zur Durchführung von<br />
Qualitätsprüfungen nach §80 SGB XI in vollstationären<br />
Pflegeeinrichtungen, werden im Rahmen der <strong>St</strong>rukturqualität genannt:<br />
Pflege unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft<br />
bedeutet, daß diese unter anderem verantwortlich ist für:<br />
die fachliche Planung der Pflegeprozesse<br />
die fachgerechte Führung der Pflegedokumentation<br />
Im Bereich der Prozeßqualität wird wiederum die Pflegeplanung in<br />
den Vordergrund gerückt.<br />
Für jeden Bewohner ist eine individuelle Pflegeplanung unter Einbezug der<br />
Informationen des Bewohners,- der Angehörigen oder anderer an der Pflege<br />
Beteiligten, durchzuführen. Die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes<br />
der Krankenversicherung (MDK) nach § 18 Abs. 5 SGB XI werden<br />
berücksichtigt. Die Möglichkeiten der aktivierenden Pflege und die beim<br />
Bewohner vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten zur Einbeziehung in<br />
den Pflegeprozeß sind herauszuarbeiten und die Pflegeziele festzulegen. Den<br />
individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Bewohners ist dabei<br />
Rechnung zu tragen. Die individuelle Pflegeplanung muß, der Entwicklung<br />
des Pflegeprozesses entsprechend, kontinuierlich aktualisiert werden. Dazu<br />
gehört auch eine geeignete Pflegedokumentation. Pflegerische Leistungen<br />
sind mit hauswirtschaftlichen, sowie anderen Versorgungsbereichen<br />
abzustimmen. Die soziale und kulturelle Integration des Bewohners in das<br />
gesellschaftliche Umfeld wird bei der Festlegung der Pflegeziele<br />
berücksichtigt. Die Gemeinschaft unter den Bewohnern wird ermöglicht und<br />
gefördert.<br />
Eine Ausgrenzung der Übergabe der Pflege eines Pflegebedürftigen dürfte<br />
wohl kaum aus dem Leistungsspektrum einer institutionalen Pflege möglich<br />
sein. Desweiteren ist eine pflegerische Verantwortung bei bestehender<br />
Pflegebedürftigkeit nicht aussetzbar und kann somit nur bei einer deutlichen<br />
Verantwortungsübernahme eines Dritten beendet sein. Diese Möglichkeit<br />
besteht m.E. ausdrücklich nicht im stationären Pflegebereich. Hier bleibt die<br />
Verantwortung auch bei einer vorübergehenden Verlegung in einer andere<br />
Pflegeeinrichtung, wie z.B. ein Krankenhaus bestehen.