14.07.2013 Aufrufe

Heinz-Gerd Andraschko, Pflegedirektor, Stiftung St. Nikolaus, Kalkar

Heinz-Gerd Andraschko, Pflegedirektor, Stiftung St. Nikolaus, Kalkar

Heinz-Gerd Andraschko, Pflegedirektor, Stiftung St. Nikolaus, Kalkar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

dem Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen, den<br />

Verbänden der Pflegeberufe und den Verbänden der Behinderten eng<br />

zusammen. Die Vereinbarungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen,<br />

sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die<br />

zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich.<br />

Als gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und<br />

Qualitätsicherung einschl. des Verfahrens zur Durchführung von<br />

Qualitätsprüfungen nach §80 SGB XI in vollstationären<br />

Pflegeeinrichtungen, werden im Rahmen der <strong>St</strong>rukturqualität genannt:<br />

Pflege unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft<br />

bedeutet, daß diese unter anderem verantwortlich ist für:<br />

die fachliche Planung der Pflegeprozesse<br />

die fachgerechte Führung der Pflegedokumentation<br />

Im Bereich der Prozeßqualität wird wiederum die Pflegeplanung in<br />

den Vordergrund gerückt.<br />

Für jeden Bewohner ist eine individuelle Pflegeplanung unter Einbezug der<br />

Informationen des Bewohners,- der Angehörigen oder anderer an der Pflege<br />

Beteiligten, durchzuführen. Die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes<br />

der Krankenversicherung (MDK) nach § 18 Abs. 5 SGB XI werden<br />

berücksichtigt. Die Möglichkeiten der aktivierenden Pflege und die beim<br />

Bewohner vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten zur Einbeziehung in<br />

den Pflegeprozeß sind herauszuarbeiten und die Pflegeziele festzulegen. Den<br />

individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Bewohners ist dabei<br />

Rechnung zu tragen. Die individuelle Pflegeplanung muß, der Entwicklung<br />

des Pflegeprozesses entsprechend, kontinuierlich aktualisiert werden. Dazu<br />

gehört auch eine geeignete Pflegedokumentation. Pflegerische Leistungen<br />

sind mit hauswirtschaftlichen, sowie anderen Versorgungsbereichen<br />

abzustimmen. Die soziale und kulturelle Integration des Bewohners in das<br />

gesellschaftliche Umfeld wird bei der Festlegung der Pflegeziele<br />

berücksichtigt. Die Gemeinschaft unter den Bewohnern wird ermöglicht und<br />

gefördert.<br />

Eine Ausgrenzung der Übergabe der Pflege eines Pflegebedürftigen dürfte<br />

wohl kaum aus dem Leistungsspektrum einer institutionalen Pflege möglich<br />

sein. Desweiteren ist eine pflegerische Verantwortung bei bestehender<br />

Pflegebedürftigkeit nicht aussetzbar und kann somit nur bei einer deutlichen<br />

Verantwortungsübernahme eines Dritten beendet sein. Diese Möglichkeit<br />

besteht m.E. ausdrücklich nicht im stationären Pflegebereich. Hier bleibt die<br />

Verantwortung auch bei einer vorübergehenden Verlegung in einer andere<br />

Pflegeeinrichtung, wie z.B. ein Krankenhaus bestehen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!