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Heinz-Gerd Andraschko, Pflegedirektor, Stiftung St. Nikolaus, Kalkar

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Checkliste: Pflegeüberleitungsdokumentation<br />

5.2 Die Organisation der Pflegeüberleitung<br />

Koordination der Pflegeüberleitung erfolgt durch die<br />

Bezugspflegekraft und den Krankenhaussozialdienst (KHS) der<br />

entsprechenden aufnehmenden bzw. entlassenden Einrichtung.<br />

Alle Belange der Pflege werden durch die beteiligten<br />

pflegerischen Dienste mit der Überleitungsdokumentation<br />

übergeben.<br />

Die Verantwortlichkeit einer ordnungsgemäßen Überleitung der<br />

Pflege liegt bei den Bezugspflegekräften der einzelnen<br />

Pflegeeinrichtungen. Als Arbeitsmittel wird die Pflegeplanung<br />

eingesetzt.<br />

Eine Überleitungskonferenz mit den beteiligten Helfern erfolgt<br />

in allen Fällen, die nach § 37 Abs. 1 SGB V poststationär<br />

versorgt werden sollen. Die Vermittlung aller nachsorgenden<br />

Dienste erfolgt gleichfalls durch den KHS (nach Absprache in<br />

der Überleitungskonferenz, s. Pkt. 3.).<br />

Angehörige werden grundsätzlich einbezogen und in Belangen<br />

der Pflege und sozialhilferechtlichen Konsequenzen beraten.<br />

Der KHS soll spätestens eine Woche vor der geplanten<br />

Entlassung informiert werden.<br />

5.2.2 Beschreibung der Aufgaben im Zusammenhang mit der<br />

Pflegeüberleitung<br />

Eine im Bezugspflegesystem arbeitende Pflegekraft organisiert den Tranfer<br />

der Pflege vom Krankenhaus in die übernehmende Pflegeeinrichtung und ist<br />

in Fragen der Pflege, somit auch in Fragen der Pflegeüberleitung „ihres“<br />

Patienten Ansprechpartner zwischen Pflegenden, Ärzten,<br />

Krankengymnasten, Heimleitern, Sozialarbeitern, Krankenkassen. Sie sorgt<br />

für die Durchführung eines effektiven, schriftlichen und mündlichen<br />

Berichtssystems (Überleitungsdokumentation) zwischen <strong>St</strong>ation,<br />

Sozialstation und Altenheim. Das Erfassen einer Pflege-<br />

Überleitungsanamnese am Krankenbett zur frühzeitigen Erkennung von<br />

Problemen, die einer Kontinuität der Pflege nach der Entlassung im Wege<br />

stehen, wird Teil der Pflegeprozeßplanung.<br />

5.2.2Überleitung in den häuslichen Bereich

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