FINANZ UND RECHNUNGSWESEN GRUNDLAGEN 1
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Kapitel 2 � Die Verbuchung von Geschäftsfällen mit Aktivkonten und dem GuV-Konto 23<br />
• Der Erfolg berechnet sich durch Saldierung des Gewinn- und Verlustkontos, d. h. aus der Differenz<br />
zwischen Ertrag und Aufwand. Der Saldo kann im Soll oder im Haben des Kontos GuV stehen. Ist<br />
die Haben-Seite des GuV-Kontos grösser als die Soll-Seite, so wird der Saldo im Soll eingetragen<br />
und umgekehrt (es gilt auch hier: Soll = Haben).<br />
Soll guV-Konto Haben<br />
Aufwand<br />
gewinn<br />
Ertrag<br />
Soll guV-Konto Haben<br />
Aufwand<br />
Ertrag > Aufwand ➞ Gewinn Aufwand > Ertrag ➞ Verlust<br />
(positiver Erfolg) (negativer Erfolg)<br />
Ertrag<br />
Verlust<br />
• Da der Gewinn bzw. der Verlust für jede Periode neu berechnet wird, darf im GuV-Konto kein<br />
Anfangsbestand eingetragen werden. Die Gewinn- oder Verlustrechnung beginnt immer bei 0.<br />
• Beim GuV-Konto handelt es sich um eine laufende Rechnung für eine Periode (kein Bestandeskonto!),<br />
somit treffen die Regeln für das Aktivkonto auf das GuV-Konto nicht zu.<br />
Zusammenfassung:<br />
Erfolgswirksame Einnahmen (= gegenwärtige oder zukünftige Einnahmen aufgrund erbrachter<br />
Leistungen) bewirken einen Gegeneintrag im Haben des GuV-Kontos.<br />
= Ertrag<br />
Erfolgswirksame Ausgaben (= gegenwärtige oder zukünftige Ausgaben aufgrund beanspruchter<br />
Leis tungen) bewirken einen Gegeneintrag im Soll des GuV-Kontos.<br />
= Aufwand<br />
Der Erfolg kann also auf folgende zwei Arten festgestellt werden:<br />
Erfolgsberechnung durch Saldierung des guV-Kontos<br />
vgl. Darstellung Seite 22<br />
Erfolgsermittlung durch Bestandesvergleich (Vermögensübersicht)<br />
Schlussbestände aller Aktivkonten<br />
– Anfangsbestände aller Aktivkonten –<br />
Erfolg (Vermögensveränderung)<br />
Weshalb muss der nach den zwei Arten berechnete Erfolg übereinstimmen?<br />
Erfolgswirksame Buchungen verändern immer das GuV-Konto sowie ein Bestandes konto (hier: Aktivkonto)<br />
um den gleichen Betrag.