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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Gehalt, Überstundenpauschale, Funktions/SEGK Zulage<br />
Die LA (Lohnart) 100 LOHN/GEHALT wird mit einer Mindesthöhe durch den<br />
Kollektivertrag geregelt. Überzahlungen über dem Kollektivvertragsgehalt müssen<br />
individuell verhandelt werden.<br />
LA 121 FUNKTIONSZULAGE werden für die Ausübung einer bestimmten<br />
Funktion bezahlt, z.B.: Marktmanager (LA 129), aber auch Obst & Gemüse.<br />
Eine LA 320/LA 322 ÜBERSTUNDENPAUSCHALE ist eine pauschale Abgeltung<br />
für Überstunden bis zu einem bestimmten errechneten Wert, alle Überstunden<br />
darüber hinaus müssen gesondert bezahlt werden! Wieviele Stunden<br />
abgedeckt sind, steht in erster Linie im PEP. Aber auch diese Stundenanzahl<br />
muss, genauso wie die Überstundenpauschale jährlich kontrolliert werden, da<br />
durch KV-Erhöhungen und Berufsjahressprünge der Stundenlohn mit den Jahren<br />
steigt.<br />
10 mal 50% Zuschläge sind lohnsteuerfrei und werden daher gesondert mit der<br />
LA 322 ausgewiesen. Deshalb findet man am Lohnzettel<br />
320 ÜBERSTUNDENPAUSCHAL und 322 UE-PAUSCH FREI – beide Werte<br />
müssen zusammengezählt werden und ergeben dann den gesamten Wert der<br />
Pauschale.<br />
Die LA 170 SEGK ZULAGE erhalten nur Arbeiter, dies ist eine besondere Zulage<br />
für Schmutz, Erschwernis, Kälte und Gefahr.<br />
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Mehr-, Überstunden und Zuschläge<br />
Anzahl<br />
STD/TAG gibt an, wieviel Stunden oder Zuschläge ausbezahlt werden, auf diesem<br />
Lohnzettel z.B. 2,8 Zuschläge 50%.<br />
SATZ gibt den Stundenlohn/Tageslohn an; das ist die Basis um Stunden und<br />
Zuschläge zu berechnen.<br />
Beispiel: Auf diesem Lohnzettel ist eine Mehrstunde 6,98 ! x 4,5 = 31,41 !, von diesen<br />
6,98 ! wird auch der 50% Zuschlag berechnet, 6,98 x 0.5 = 3,49 x 2,8 = 9,77 !<br />
Eine Überstunde ist oft mehr Wert als eine Mehrstunde (bei Arbeitern nicht),<br />
deshalb der unterschiedliche Satz zwischen Überstunden und Mehrstunden.<br />
Mehrstunden<br />
Mehrstunden sind alle Stunden unter der 40. Stunde, in den verlängerten<br />
Öffnungszeiten gibt es Zuschläge (siehe Kapitel Arbeitszeit)<br />
LA 124 MEHRSTUNDEN TEILZEIT sind Mehrstunden<br />
LA 126 ZUS 50% ABEND/SAM-BV sind 50% Samstagszuschlag ab 13.00 Uhr<br />
LA 127 ZUSCHLAG 70% ABEND- sind 70% Zuschläge Mo-Fr 18.30 – 20.00 Uhr<br />
LA 152 ZUSCHLAG 25% TEILZEIT- ist der 25% Zuschlag für alle Teilzeitkräfte<br />
Überstunden<br />
Überstunden sind alle Stunden über der 40. Stunde. Jede Überstunde besteht<br />
aus einem Grundlohn und einem Zuschlag je nach Arbeitszeit.<br />
LA 390 UEST-GRUNDGEHALT ist der Grundlohn einer Überstunde<br />
LA 330 UEBERSTUNDEN 50% sind 50% Zuschlag für „normale“ Überstunden<br />
über der 40. Stunde<br />
LA 336 UEBERSTUNDEN 70% sind 70% Zuschläge für Samstag nach<br />
13.00 Uhr oder Abend nach 18.30 – 20.00 Uhr über der 40. Stunde.<br />
LA 340 UEBERSTUNDEN 100% sind 100%-Zuschläge für Sonntag, Arbeiten<br />
nach 20.00 Uhr, Weihnachtssamstage, 8. Dezember, uvm.<br />
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