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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
ARBEITER IM HANDEL<br />
Fristen und Termine für Arbeitgeber und Arbeiter sind gleich lang<br />
Fristen<br />
Weniger als 1 Jahr 1 Woche<br />
Über 1 Jahr 2 Wochen<br />
Ab 3 Jahren 3 Wochen<br />
Ab 5 Jahre 4 Wochen<br />
Termin:<br />
Das Dienstverhältnis kann jeweils am Samstag unter Einhaltung der Frist<br />
zum nächsten Samstag gelöst werden.<br />
ANGESTELLTE IM FLEISCHBEREICH<br />
Fristen und Termine, die der Arbeitgeber einzuhalten hat:<br />
Fristen:<br />
Unter 2 Jahren 6 Wochen<br />
3. – 5. Dienstjahr 2 Monate<br />
6. – 15. Dienstjahr 3 Monate<br />
16. – 25. Dienstjahr 4 Monate<br />
ab dem 26. Dienstjahr 5 Monate<br />
Termin:<br />
Jeweils zum 15. oder Letzten des Monates, ab 5 Dienstjahren nur noch zum<br />
Quartalsende.<br />
Für Angestellte, die im Monat nicht mehr als 33 Stunden arbeiten bzw. weniger als<br />
7,5 Stunden pro Woche, gilt eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen.<br />
Fristen und Termine für den Angestellten<br />
Immer zum Monatsletzten (Termin) unter Einhaltung einer einmonatigen<br />
Kündigungsfrist unabhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses!<br />
ARBEITER IM FLEISCHBEREICH<br />
Die Kündigungsfrist für Arbeiter im Fleischergewerbe beträgt in den ersten 6<br />
Monaten nur 1 Woche für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, danach 2 Wochen.<br />
Im Fleischergewerbe kann das Dienstverhältnis jeweils am Samstag unter<br />
Einhaltung der Frist zum nächsten Samstag gekündigt werden.<br />
ARBEITER IM GASTGEWERBE<br />
Im Gastgewerbe gelten die ersten beiden Wochen als Probezeit, danach kann das<br />
Dienstverhältnis unter Einhaltung einer 2 wöchigen Kündigungsfrist zu jedem<br />
Termin aufgelöst werden.<br />
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
ANGESTELLTE IM GASTGEWERBE<br />
Fristen und Termine, die der Arbeitgeber einzuhalten hat:<br />
Fristen:<br />
Unter 2 Jahren 6 Wochen<br />
3. – 5. Dienstjahr 2 Monate<br />
6. – 15. Dienstjahr 3 Monate<br />
16. – 25. Dienstjahr 4 Monate<br />
ab dem 26. Dienstjahr 5 Monate<br />
Termin:<br />
Jeweils zum 15. oder Letzten des Monates, ab 5 Dienstjahren nur noch zum<br />
Quartalsende<br />
Für Angestellte, die im Monat nicht mehr als 33 Stunden arbeiten bzw. weniger als<br />
7,5 Stunden pro Woche, gilt eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen<br />
Fristen und Termine für den Angestellten<br />
Immer zum Monatsletzten (Termin) unter Einhaltung einer einmonatigen<br />
Kündigungsfrist unabhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses!<br />
VORSICHT! BEI KÜNDIGUNG WEGEN PENSION!<br />
Kündigt ein/e ArbeitnehmerIn sein/ihr Dienstverhältnis zum Monatsletzten unter<br />
Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist wegen Pensionsantritt und dauerte<br />
das Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber nicht länger als 10 Jahre, so<br />
bekommt man keine Abfertigung.<br />
Einen Anspruch auf Abfertigung hat man nur, wenn das Arbeitsverhältnis durch<br />
eine einvernehmliche Lösung oder Dienstgeber-Kündigung endet!!<br />
ArbeitnehmerIn, die länger als 10 Jahre in der Firma beschäftigt sind und in<br />
Pension gehen, bekommen eine Abfertigung auch bei Selbstkündigung!<br />
Achten Sie auch darauf, dass Sie Ihren Urlaub vor dem Pensionsantritt<br />
komplett verbrauchen!!!<br />
MUSTERTEXT FÜR EINE DIENSTNEHMER-KÜNDIGUNG<br />
BILLA AG Per EINSCHREIBEN<br />
Personalbüro<br />
IZ NÖ SÜD Strasse 3, Objekt 16<br />
2355 Wr. Neudorf<br />
Datum<br />
Ich, Vorname Nachname, beende mein Dienstverhältnis per 28. Februar 2009 unter<br />
Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31. März 2009. (wegen Pension)<br />
Unterschrift:<br />
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