Betriebsrat - linea7.com
Betriebsrat - linea7.com
Betriebsrat - linea7.com
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
A R B E I T S R E C H T VON A - Z<br />
Im Arbeitsleben gibt es eine Fülle an rechtlichen Regelungen. Gesetze und<br />
Kollektivvertrag regeln welche Bestimmungen gelten. Die wichtigsten<br />
Informationen finden Sie hier kurz dargestellt. Bei Fragen oder Problemen wenden<br />
Sie sich bitte direkt an Ihren <strong>Betriebsrat</strong> – er kann Ihnen weiterhelfen!<br />
A L L G E M E I N E S<br />
Im eigenen Interesse sollten Sie darauf achten, dass der Arbeitgeber immer Ihre<br />
aktuellen Daten hat und über Änderungen immer informiert ist. Schicken Sie<br />
deshalb alle Änderungen sei es Meldezettel für die Heimadresse, Telefonummern,<br />
Familienstand, Kinder usw. immer an die Personalabteilung, damit dies in Ihrem<br />
Personalakt aktualsiert werden kann. Hat der Arbeitgeber Ihre richtige Adresse<br />
nicht, erhalten Sie keine Zusendungen, haben Sie den Alleinerzieher beantragt<br />
und heiraten wieder, dann muss dies korrigiert werden sonst haben Sie eine<br />
Nachzahlung am Finanzamt usw. Für alle Leistugnen des <strong>Betriebsrat</strong>es bitte die<br />
Urkunden und Zeugnisse in Kopie auch an den <strong>Betriebsrat</strong> schicken!<br />
A R B E I T S Z E I T<br />
Allgemeine Normalarbeitszeit<br />
Die Normalarbeitszeit von Vollzeitkräften ist im<br />
Kollektivvertrag geregelt:<br />
Wöchentlich:<br />
38,5 Stunden im Handel (H)<br />
40 Stunden im Gastgewerbe (GG) und bei Fleischern<br />
(F).<br />
Inklusive Überstunden darf die Arbeitszeit in einer<br />
Woche maximal 50 Stunden betragen.<br />
täglich:<br />
8 Stunden bis max.10 Stunden<br />
Im Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen kann die wöchentliche<br />
Normalarbeitszeit auf bis zu 44 (GG: 48) Stunden erhöht werden, wenn innerhalb<br />
dieser Zeit, die durchschnittliche Arbeitszeit 38,5 im Handel, bei Fleisch und<br />
Gastgewerbe 40 Stunden, beträgt!<br />
Beispiel: 6 Wochen lang 44 Std. in den nächsten 6 Wochen 33 Std., 1 Woche mit 38,5 Std<br />
Im Durchschnitt (6x44) + (6x33) + 38,5 : 13 Wochen = 38,5 Stunden.<br />
Es muss aber für die gesamten 13 Wochen vorab einen Arbeitsplan geben,<br />
damit eine derartige Durchrechnung erlaubt ist!<br />
28<br />
Kapitel<br />
5<br />
Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Feiertage<br />
Als Feiertage gelten die katholischen Feiertage, sowie für evangelische<br />
Kirchenangehörige der Karfreitag. Für Angehörige der israelitischen<br />
Glaubensgemeinschaft der Versöhnungstag, auf Verlangen spätestens eine<br />
Woche vorher, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.<br />
An einem Feiertag hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf<br />
ununterbrochene Ruhezeit, d.h. man muss nicht arbeiten.<br />
Jeder Arbeitnehmer behält trotzdem seinen Anspruch auf Entgelt, obwohl die<br />
Arbeit infolge des Feiertages ausgefallen ist. D.h. jeder Arbeitnehmer bekommt<br />
jene Stunden eingetragen, die er durchschnittlich an diesem Tag gearbeitet hätte,<br />
wenn kein Feiertag gewesen wäre.<br />
Wird an einem Feiertag gearbeitet, hat der Arbeitnehmer zusätzlich zu dem<br />
Entgelt (Stunden) für den Feiertag auch den Anspruch auf das Entgelt für die von<br />
ihm tatsächlich geleisteten Stunden<br />
= Feiertag + geleistete Stunden<br />
Die geleisteten Stunden an einem Feiertag sind jedoch nicht automatisch 100%<br />
Überstunden. Feiertage müssen nie eingearbeitet werden, auch nicht bei Teilzeit-<br />
oder geringfügigen ArbeitnehmerInnen!<br />
Beispiel: Eine Mitarbeiterin ist evangelisch und für 30 Stunden angemeldet. Grundsätzlich<br />
hätte Sie am Karfreitag frei. Man kann jedoch mit ihr den Arbeitseinsatz<br />
vereinbaren. Arbeitet Sie an diesem Tag 6 Stunden, bekommt Sie für den Feiertag<br />
(Feiertagsentgelt) 5,1 Stunden und zusätzlich die 6 Stunden die geleistet wurden,<br />
bezahlt/eingetragen.<br />
Hat ein/e ArbeitnehmerIn fixe Arbeitszeiten, so ist es einfacher die Stunden zu<br />
ermitteln, die er/sie am Feiertag gearbeitet hätte, genau diese Stunden sind<br />
einzutragen, z.B. Pendler, Samstagskräfte.<br />
Hat ein/e ArbeitnehmerIn jedoch flexible Arbeitszeiten, so wird der<br />
Fehlzeitenschlüssel herangezogen, also ein Durchschnitt der üblichen Stunden:<br />
Auszug aus dem Fehlzeitenschlüssel:<br />
Arbeitszeit Ausfallstunden Mo - Fr Ausfallstunden Sa<br />
19,25 3,25 3<br />
20 3,4 3<br />
25 4,3 3,5<br />
30 5,1 4,5<br />
35 5,9 5,5<br />
38,5 6,6 5,5<br />
40 6,8 6<br />
44 7,5 6,5<br />
46 7,8 7<br />
50 8,5 7,5<br />
29