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Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt

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praktischen Arbeit vor Ort <strong>in</strong> die Beratung <strong>und</strong> Entscheidungsf<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>. Durch die <strong>Jugendhilfe</strong>ausschüsse<br />

kommen also alle relevanten Beteiligten an e<strong>in</strong>en Tisch. Nur so ist<br />

es möglich, bedarfsgerecht <strong>und</strong> im Interesse der <strong>K<strong>in</strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen sowie ihrer<br />

Eltern zu entscheiden. Um diese Mitbestimmung zu sichern, s<strong>in</strong>d <strong>Jugendhilfe</strong>ausschüsse<br />

im <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendhilfe</strong>gesetz festgeschrieben.<br />

3.1.2 Landesjugendamt <strong>und</strong> Landesjugendhilfeausschuss §§ 70, 71 KJHG<br />

Die Zweigliedrigkeit des Jugendamtes gibt es nicht nur auf kommunaler Ebene. Das Landesjugendamt<br />

besteht ebenfalls aus Verwaltung <strong>und</strong> Landesjugendhilfeausschuss. Im<br />

Landesjugendhilfeausschuss s<strong>in</strong>d freie Träger <strong>und</strong> weitere <strong>in</strong> der <strong>Jugendhilfe</strong> erfahrene<br />

Personen, z.B. e<strong>in</strong>/e Vertreter/<strong>in</strong> der Polizei oder e<strong>in</strong>/e Lehrer/<strong>in</strong>, präsent. Die Landtagsfraktionen<br />

entsenden ebenfalls Vertreter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> den Landesjugendhilfeausschuss, diese<br />

haben jedoch nur e<strong>in</strong>e beratende Stimme.<br />

Oberste Landesjugendbehörde ist <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> das M<strong>in</strong>isterium für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong><br />

Soziales des Landes.<br />

3.1.3 <strong>Jugendhilfe</strong>ausschüsse als Garant für Fachlichkeit<br />

Im Zuge der Föderalismusreform 2006 hat der B<strong>und</strong> das <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendhilfe</strong>gesetz<br />

geändert <strong>und</strong> den B<strong>und</strong>esländern freigestellt, wie sie die <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> zukünftig<br />

organisieren. Dies hat z.B. <strong>in</strong> Niedersachsen zur Abschaffung des Landesjugendhilfeausschusses<br />

geführt. Diese Entwicklung wird von den <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendverbänden<br />

kritisch verfolgt. <strong>Jugendhilfe</strong>ausschüsse s<strong>in</strong>d für sie Garant für Qualität <strong>und</strong> Partizipation,<br />

die nicht leichtfertig, z.B. aus Kostengründen, abgeschafft werden dürfen.<br />

3.1.4 <strong>Jugendhilfe</strong>planung § 80 KJHG<br />

E<strong>in</strong>e Aufgabe des Jugendamtes ist die <strong>Jugendhilfe</strong>planung. <strong>Jugendhilfe</strong>planung bedeutet,<br />

dass für alle Bereiche der <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> ermittelt werden soll, was ist, was<br />

se<strong>in</strong> soll <strong>und</strong> wie man vom IST zum SOLL kommt. So soll gewährleistet werden, dass sich<br />

die <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> an die sich ständig ändernden Bedürfnisse von <strong>K<strong>in</strong>der</strong>n <strong>und</strong><br />

Jugendlichen anpasst. Die Kommunen <strong>und</strong> die Länder werden daher durch das <strong>K<strong>in</strong>der</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Jugendhilfe</strong>gesetz dazu verpflichtet, e<strong>in</strong>e solche Planung kont<strong>in</strong>uierlich durchzuführen.<br />

Bei der <strong>Jugendhilfe</strong>planung werden <strong>in</strong> der Regel nicht nur die Vertreter/<strong>in</strong>nen der<br />

freien Träger <strong>in</strong> den <strong>Jugendhilfe</strong>ausschüssen beteiligt, sondern auch weitere freie Träger,<br />

z.B. im Rahmen von Arbeitsgruppen. E<strong>in</strong>e <strong>Jugendhilfe</strong>planung f<strong>in</strong>det sowohl <strong>in</strong> den Kommunen<br />

als auch <strong>in</strong> den B<strong>und</strong>esländern statt.<br />

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