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Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt

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3.1.5 Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften nach § 78 KJHG<br />

Der öffentliche Träger soll die freien Träger e<strong>in</strong>laden, die <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Stadt oder se<strong>in</strong>em<br />

Landkreis aktiv s<strong>in</strong>d. Geme<strong>in</strong>sam soll sichergestellt werden, dass geplante Angebote zue<strong>in</strong>ander<br />

passen <strong>und</strong> sich ergänzen (z.B. dass nicht alle Jugendzentren mittwochs nachmittags<br />

geschlossen haben oder dass nicht alle juleica-Schulungen <strong>in</strong> den Herbstferien<br />

stattf<strong>in</strong>den). E<strong>in</strong>e AG nach § 78 KJHG kann auch zu e<strong>in</strong>zelnen Themenbereichen der<br />

<strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> e<strong>in</strong>berufen werden. So gibt es z.B. im Landkreis Wittenberg e<strong>in</strong>e<br />

AG § 78 KJHG zum Thema Jugendberufshilfe.<br />

3.2 Mitbestimmung auf B<strong>und</strong>esebene<br />

Auch auf B<strong>und</strong>esebene gibt es e<strong>in</strong> Gremium, <strong>in</strong> dem die Vertreter/<strong>in</strong>nen der freien Träger<br />

<strong>in</strong> die Arbeit e<strong>in</strong>bezogen werden. Hierbei handelt es sich um das dem B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium<br />

für Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend (BMFSFJ) unterstellte „B<strong>und</strong>esjugendkuratorium“<br />

(BJK). Zuständiger B<strong>und</strong>estagsausschuss ist der Ausschuss für Familie,<br />

Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend. Im diesem Ausschuss s<strong>in</strong>d, anders als im Landesjugendhilfeausschuss<br />

<strong>und</strong> im <strong>Jugendhilfe</strong>ausschuss, die freien Träger nicht beteiligt. Er ist e<strong>in</strong><br />

ausschließlich mit Vertreter/<strong>in</strong>nen der im B<strong>und</strong>estag vertretenen Parteien besetzter Ausschuss.<br />

Fotos: DBJR<br />

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