Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt
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Die staatliche Förderung richtet sich danach, wo das zu fördernde Projekt bzw. die zu<br />
fördernde Maßnahme angesiedelt ist.<br />
4.2.1 Förderung auf B<strong>und</strong>esebene<br />
Projekte <strong>und</strong> Maßnahmen mit b<strong>und</strong>esweiter Bedeutung werden z.B. durch den B<strong>und</strong>esjugendplan<br />
vom B<strong>und</strong> gefördert. Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es immer wieder kle<strong>in</strong>ere oder größere<br />
Förderprogramme auf B<strong>und</strong>esebene, die Projekte mit Modellcharakter oder Projekte<br />
<strong>und</strong> Maßnahmen mit b<strong>und</strong>esweiter Bedeutung fördern.<br />
4.2.2 Förderung der <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> auf Landesebene<br />
Maßnahmen von landesweiter Bedeutung werden durch das Land gefördert. In <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong> geschieht dies neben der <strong>in</strong>stitutionellen Förderung über drei Landesprogramme:<br />
Jugendbildung, Jugendpauschale <strong>und</strong> Fachkräfteprogramm. Diese werden im Folgenden<br />
kurz dargestellt.<br />
4.2.2.1 Jugendpauschale<br />
Im Rahmen der Jugendpauschale erhalten die Gebietskörperschaften (Landkreise <strong>und</strong><br />
Städte) zur Förderung der <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit <strong>und</strong> des erzieherischen<br />
<strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes (§§ 11-14 KJHG) Geld vom Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.<br />
Ziel der Jugendpauschale ist die Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen <strong>Jugendhilfe</strong><br />
zur Förderung der Entwicklung <strong>und</strong> Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen<br />
<strong>und</strong> geme<strong>in</strong>schaftsfähigen Persönlichkeiten.<br />
Mit den Geldern aus der Jugendpauschale werden z.B. Angebote mit <strong>und</strong> für <strong>K<strong>in</strong>der</strong> <strong>und</strong><br />
Jugendliche, <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendbildung, Internationale Jugendarbeit, Projekte mit benachteiligten<br />
jungen Menschen im Rahmen der Jugendsozialarbeit, Projekte des erzieherischen<br />
<strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes, Betriebs-, Sach- <strong>und</strong> Personalkosten für E<strong>in</strong>richtungen<br />
der offenen <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit f<strong>in</strong>anziert.<br />
Geregelt ist die Jugendpauschale im F<strong>in</strong>anzausgleichgesetz des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.<br />
Bis 2004 mussten die Städte <strong>und</strong> Landkreise Maßnahmen <strong>und</strong> Projekte, die sie durch die<br />
Jugendpauschale bezahlten, zu 50% mit eigenen Mitteln gegenf<strong>in</strong>anzieren. Die Pflicht<br />
zur Gegenf<strong>in</strong>anzierung ist 2004 auf Druck der Städte <strong>und</strong> Landkreise entfallen. Dies hat<br />
zu erheblichen Kürzungen <strong>in</strong> der <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit vor Ort geführt, da das Geld,<br />
welches vorher <strong>in</strong> die Gegenf<strong>in</strong>anzierung geflossen ist, nun der <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />
nicht mehr bzw. nicht mehr im vollen Umfang zur Verfügung gestellt wird.<br />
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