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Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt

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Die staatliche Förderung richtet sich danach, wo das zu fördernde Projekt bzw. die zu<br />

fördernde Maßnahme angesiedelt ist.<br />

4.2.1 Förderung auf B<strong>und</strong>esebene<br />

Projekte <strong>und</strong> Maßnahmen mit b<strong>und</strong>esweiter Bedeutung werden z.B. durch den B<strong>und</strong>esjugendplan<br />

vom B<strong>und</strong> gefördert. Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es immer wieder kle<strong>in</strong>ere oder größere<br />

Förderprogramme auf B<strong>und</strong>esebene, die Projekte mit Modellcharakter oder Projekte<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen mit b<strong>und</strong>esweiter Bedeutung fördern.<br />

4.2.2 Förderung der <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> <strong>Jugendhilfe</strong> auf Landesebene<br />

Maßnahmen von landesweiter Bedeutung werden durch das Land gefördert. In <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> geschieht dies neben der <strong>in</strong>stitutionellen Förderung über drei Landesprogramme:<br />

Jugendbildung, Jugendpauschale <strong>und</strong> Fachkräfteprogramm. Diese werden im Folgenden<br />

kurz dargestellt.<br />

4.2.2.1 Jugendpauschale<br />

Im Rahmen der Jugendpauschale erhalten die Gebietskörperschaften (Landkreise <strong>und</strong><br />

Städte) zur Förderung der <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit <strong>und</strong> des erzieherischen<br />

<strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes (§§ 11-14 KJHG) Geld vom Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.<br />

Ziel der Jugendpauschale ist die Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen <strong>Jugendhilfe</strong><br />

zur Förderung der Entwicklung <strong>und</strong> Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen<br />

<strong>und</strong> geme<strong>in</strong>schaftsfähigen Persönlichkeiten.<br />

Mit den Geldern aus der Jugendpauschale werden z.B. Angebote mit <strong>und</strong> für <strong>K<strong>in</strong>der</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche, <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendbildung, Internationale Jugendarbeit, Projekte mit benachteiligten<br />

jungen Menschen im Rahmen der Jugendsozialarbeit, Projekte des erzieherischen<br />

<strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendschutzes, Betriebs-, Sach- <strong>und</strong> Personalkosten für E<strong>in</strong>richtungen<br />

der offenen <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit f<strong>in</strong>anziert.<br />

Geregelt ist die Jugendpauschale im F<strong>in</strong>anzausgleichgesetz des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.<br />

Bis 2004 mussten die Städte <strong>und</strong> Landkreise Maßnahmen <strong>und</strong> Projekte, die sie durch die<br />

Jugendpauschale bezahlten, zu 50% mit eigenen Mitteln gegenf<strong>in</strong>anzieren. Die Pflicht<br />

zur Gegenf<strong>in</strong>anzierung ist 2004 auf Druck der Städte <strong>und</strong> Landkreise entfallen. Dies hat<br />

zu erheblichen Kürzungen <strong>in</strong> der <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit vor Ort geführt, da das Geld,<br />

welches vorher <strong>in</strong> die Gegenf<strong>in</strong>anzierung geflossen ist, nun der <strong>K<strong>in</strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendarbeit<br />

nicht mehr bzw. nicht mehr im vollen Umfang zur Verfügung gestellt wird.<br />

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