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Die Organe der EU - lehrer

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VU Fachdidaktik SS 2003<br />

2. Es teilt die Haushaltsfunktion des Rates und kann demnach Einfluss auf die<br />

Gemeinschaftsausgaben ausüben. Es nimmt den Gesamthaushalt in letzter Instanz an.<br />

3. Es übt eine demokratische Kontrolle über die Kommission aus. Es stimmt <strong>der</strong> Benennung <strong>der</strong><br />

Kommissionsmitglie<strong>der</strong> zu und kann einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen.<br />

Außerdem übt es über sämtliche Institutionen eine politische Kontrolle aus.<br />

Sitz und Zusammensetzung<br />

<strong>Die</strong> Arbeitsorte des Parlaments liegen in Frankreich, Belgien und Luxemburg. <strong>Die</strong> Plenartagungen, zu<br />

denen alle Abgeordneten zusammenkommen, finden in Straßburg statt, das somit Sitz des<br />

Parlaments ist. <strong>Die</strong> parlamentarischen Ausschüsse sowie die zusätzlichen Plenartagungen finden in<br />

Brüssel statt, während das Generalsekretariat in Luxemburg angesiedelt ist.<br />

<strong>Die</strong> Kontrollfunktion des Parlaments<br />

Das Parlament übt durch sein Zustimmungsvotum eine demokratische Kontrolle über die Kommission,<br />

die Ernennung des Präsidenten und <strong>der</strong> Kommissionsmitglie<strong>der</strong> aus. Auch danach ist die Kommission<br />

dem Parlament gegenüber politisch verantwortlich, das ihr das Misstrauen aussprechen und sie so<br />

zum Rücktritt zwingen kann.<br />

Im Allgemeinen übt das Parlament seine Kontrolle durch die regelmäßige Prüfung <strong>der</strong> Berichte aus,<br />

die ihm von <strong>der</strong> Kommission vorgelegt werden (Gesamtbericht, Berichte über die Ausführung des<br />

Haushaltsplans, Bericht über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts usw.). Darüber hinaus richten<br />

die Abgeordneten regelmäßig schriftliche o<strong>der</strong> mündliche Anfragen an die Kommission.<br />

<strong>Die</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission nehmen an den Plenartagungen des Parlaments und an den<br />

Sitzungen <strong>der</strong> parlamentarischen Ausschüsse teil, was einen ständigen Dialog bei<strong>der</strong> <strong>Organe</strong><br />

ermöglicht.<br />

<strong>Die</strong> parlamentarische Kontrolle erstreckt sich auch auf den Rat: <strong>Die</strong> Abgeordneten richten regelmäßig<br />

schriftliche o<strong>der</strong> mündliche Anfragen an den Präsidenten des Rates, <strong>der</strong> an den Plenartagungen und<br />

an wichtigen Debatten teilnimmt.<br />

Auf einigen Gebieten wie z. B. <strong>der</strong> gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und <strong>der</strong> justiziellen<br />

Zusammenarbeit sowie in Fragen von gemeinsamem Interesse - Asylpolitik, Einwan<strong>der</strong>ung,<br />

Bekämpfung von Drogensucht, internationale Betrugs- und Verbrechensbekämpfung - hat sich eine<br />

enge Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rat entwickelt. Zu diesen Fragen wird das Parlament<br />

regelmäßig vom Präsidenten des <strong>EU</strong>-Rates informiert.<br />

Schließlich wird <strong>der</strong> Präsident des Parlaments zur Eröffnung je<strong>der</strong> Tagung des Europäischen Rates<br />

eingeladen, wo er die Standpunkte und Anliegen des Parlaments in Bezug auf aktuelle Probleme und<br />

Themen, die auf <strong>der</strong> Tagesordnung des Europäischen Rates stehen, zur Sprache bringen kann.<br />

<strong>Die</strong> Prüfung <strong>der</strong> von Bürgern eingereichten Petitionen und die Einsetzung nichtständiger<br />

Untersuchungsausschüsse bilden weitere Kontrollmöglichkeiten des Parlaments.<br />

Gesetzgebende Gewalt<br />

Das Parlament ist mit dem Rat an <strong>der</strong> Ausarbeitung und Annahme <strong>der</strong> Rechtsvorschriften beteiligt,<br />

die von <strong>der</strong> Kommission vorgeschlagen werden.<br />

Das Gesetzgebungsverfahren, das am häufigsten zur Anwendung gelangt, ist das<br />

Mitentscheidungsverfahren. In diesem Verfahren sind das Europäische Parlament und <strong>der</strong> Rat<br />

einan<strong>der</strong> gleichgestellt. Sie erlassen gemeinsame Rechtsakte des Rates und des Parlaments.<br />

Können sich beide <strong>Organe</strong> nicht einigen, so wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, <strong>der</strong> einen<br />

Kompromissvorschlag ausarbeitet.<br />

Das Mitentscheidungsverfahren kommt insbeson<strong>der</strong>e in folgenden Bereichen zur Anwendung:<br />

Freizügigkeit <strong>der</strong> Arbeitnehmer, Vollendung des Binnenmarkts, Forschung und technologische<br />

Entwicklung, Umwelt, Verbraucherschutz, Bildung, Kultur und Gesundheit.<br />

Außerdem ist die Zustimmung des Parlaments unerlässlich, wenn es um beson<strong>der</strong>s wichtige<br />

politische o<strong>der</strong> institutionelle Fragen geht, z. B. um den Beitritt neuer Mitgliedstaaten, um den<br />

Umlauf – Füre<strong>der</strong> - Streitberger

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