Die Bedeutung der aktuellen Gentechnik-Gesetzesdebatte in der ...
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eigetreten s<strong>in</strong>d. Es versteht sich von selbst,<br />
dass diese Experten die Sichtweise <strong>der</strong> US-<br />
Adm<strong>in</strong>istration verbreiten, die wohl <strong>der</strong> US-<br />
<strong>Gentechnik</strong>-Industrie sehr nahe kommen<br />
dürfte. So befürchtet Hartmut Meyer 45 : „<strong>Die</strong><br />
Ausgestaltung und Durchführung <strong>in</strong>ternationaler<br />
Programme zur Umsetzung des<br />
Cartagena-Protokolls und zum Aufbau nationaler<br />
Regelwerke <strong>in</strong> Entwicklungslän<strong>der</strong>n<br />
wird aber weitestgehend Regierungen und<br />
Experten überlassen, die den Grundlagen<br />
<strong>der</strong> EU-Regelwerke kritisch bis ablehnend<br />
gegenüberstehen... Falls sich nicht starke<br />
kritische Stimmen aus dem Bereich <strong>der</strong><br />
Zivilgesellschaft und <strong>der</strong> Nichtregierungsorganisationen<br />
erheben, wird sich die nationale<br />
Gentechnologiedebatte zu e<strong>in</strong>er<br />
Plattform entwickeln, die Vertreter aus Politik,<br />
Industrie und Wissenschaft zur rechtlichen<br />
Absicherung e<strong>in</strong>er möglichst ungehemmten<br />
Verbreitung von GVO nutzen.“ 46<br />
Im Vergleich zu den Bemühungen <strong>der</strong><br />
US-Regierung und ihrer Stiftungen für das<br />
US-Modell <strong>der</strong> GVO-Deregulierung muten<br />
die deutschen Anstrengungen zur Capacity<br />
Buildung <strong>in</strong> Entwicklungslän<strong>der</strong>n eher bescheiden<br />
an. Das Programm für Afrika<br />
umfasst e<strong>in</strong> Volumen von 2 Mio. Euro und<br />
wird über die Afrikanische Union abgewikkelt,<br />
um das AU-Modellgesetz <strong>in</strong> den verschiedenen<br />
afrikanischen Län<strong>der</strong>n zu etablieren.<br />
Angesichts <strong>der</strong> enormen Kosten für<br />
die Gesetzgebungsprozesse und die Regulierungs<strong>in</strong>frastruktur<br />
e<strong>in</strong>schließlich überregionaler<br />
Testlaboratorien ist kaum damit<br />
zu rechnen, dass die afrikanischen Regierungen<br />
allzu begeistert von dem EU-Modell<br />
<strong>der</strong> Hochregulierung se<strong>in</strong> werden,<br />
wenn nicht sehr viel mehr technische Hilfe<br />
aus Europa gewährt wird.<br />
EU-Umsetzung des Cartagena<br />
Protokolls<br />
Am 15.7.2003 verabschiedete <strong>der</strong> EU-<br />
M<strong>in</strong>isterrat e<strong>in</strong>e Verordnung über die<br />
„Grenzüberschreitenden Verbr<strong>in</strong>gung von<br />
genetisch verän<strong>der</strong>ten Organismen“ (Regulation<br />
1946/2003/EC). Sie trat am<br />
25.11.03 <strong>in</strong> Kraft. Als Zweck des Gesetzes<br />
Der Internationale Rechtsrahmen<br />
wird ausgeführt: <strong>Die</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Verpflichtungen<br />
des Cartagena Protokolls für<br />
GVO-Exporte aus <strong>der</strong> EU. Das soll durch<br />
e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames System <strong>der</strong> Notifizierung<br />
und Information über den grenzüberschreitende<br />
Verbr<strong>in</strong>gung von GVO passieren. Für<br />
die Importe sieht das Gesetz ke<strong>in</strong>e<br />
Regelungsnotwendigkeit, die über die bestehende<br />
EU-Gesetze bzw. die Gesetze <strong>der</strong><br />
Mitgliedslän<strong>der</strong> h<strong>in</strong>ausgeht.<br />
<strong>Die</strong> Exporteure von GVO werden verpflichtet<br />
– entsprechend den Regelungen<br />
des Protokolls – bei GVO-Nahrungs-,<br />
GVO-Futtermitteln und GVO-Rohstoffe zur<br />
Weiterverarbeitung die Exportabsicht und<br />
die Beschreibung <strong>der</strong> genetischen Verän<strong>der</strong>ung<br />
dem Biosafety Clear<strong>in</strong>g House<br />
(BCH) mitzuteilen, so wie das Protokoll es<br />
vorsieht. E<strong>in</strong>e verkürzte Liste <strong>der</strong> verlangten<br />
<strong>in</strong>formationen ist im Annex II des Gesetzes<br />
beigelegt. Der Exporteur mussaber<br />
dem Importeur auch mitteilen, dass die<br />
Ware nur für den Verzehr bestimmt ist. Bei<br />
GVO, die für die Freisetzung bestimmt<br />
s<strong>in</strong>d, ist tritt das sehr viel umfangreichere<br />
Verfahren <strong>der</strong> Informationsübermittlung<br />
durch den AIA-Mechanismus <strong>in</strong> Kraft. <strong>Die</strong><br />
Informationen müssen nicht dem BCH<br />
mitgeteilt werden, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> zuständigen<br />
Behörde im Importland – egal ob<br />
Mitglied o<strong>der</strong> Nichtmitglied des Cartagena-Protokolls.<br />
Sie müssen detaillierte<br />
Angaben über e<strong>in</strong>e „Anlaufstelle“ <strong>in</strong> dem<br />
Exportland angeben. Jedes Mitgliedsland<br />
muss e<strong>in</strong>e solche „Anlaufstelle“ <strong>in</strong>stallieren,<br />
wo alle GVO-Exporte mit allen nötigen<br />
H<strong>in</strong>tergrundsdaten registriert werden<br />
und wo das Ausland nähere Informationen<br />
beziehen kann. <strong>Die</strong>s dient <strong>der</strong> Rückverfolgbarkeit<br />
und <strong>der</strong> besseren E<strong>in</strong>schätzung<br />
bei <strong>der</strong> Importgenehmigung. <strong>Die</strong><br />
Gesetze und Regeln des Importlandes<br />
45 Dr. Hartmut Meyer hat die Verhandlungen des<br />
Biosafety-Protokolls als Beobachter für den<br />
BUND und das Forum Umwelt & Entwicklung<br />
verfolgt. Er ist Koord<strong>in</strong>ator des GENET, dem<br />
Netzwerk europäischer Nichtregierungsorganisationen<br />
zur Gentechnologie<br />
46 Meyer, Hartmut: Biosafety-Protokoll tritt <strong>in</strong> Kraft,<br />
Gen-ethischer Informationsdienst, Nr. 159,<br />
Aug./Sept. 2003, S. 47-49<br />
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