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Die Bedeutung der aktuellen Gentechnik-Gesetzesdebatte in der ...

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eigetreten s<strong>in</strong>d. Es versteht sich von selbst,<br />

dass diese Experten die Sichtweise <strong>der</strong> US-<br />

Adm<strong>in</strong>istration verbreiten, die wohl <strong>der</strong> US-<br />

<strong>Gentechnik</strong>-Industrie sehr nahe kommen<br />

dürfte. So befürchtet Hartmut Meyer 45 : „<strong>Die</strong><br />

Ausgestaltung und Durchführung <strong>in</strong>ternationaler<br />

Programme zur Umsetzung des<br />

Cartagena-Protokolls und zum Aufbau nationaler<br />

Regelwerke <strong>in</strong> Entwicklungslän<strong>der</strong>n<br />

wird aber weitestgehend Regierungen und<br />

Experten überlassen, die den Grundlagen<br />

<strong>der</strong> EU-Regelwerke kritisch bis ablehnend<br />

gegenüberstehen... Falls sich nicht starke<br />

kritische Stimmen aus dem Bereich <strong>der</strong><br />

Zivilgesellschaft und <strong>der</strong> Nichtregierungsorganisationen<br />

erheben, wird sich die nationale<br />

Gentechnologiedebatte zu e<strong>in</strong>er<br />

Plattform entwickeln, die Vertreter aus Politik,<br />

Industrie und Wissenschaft zur rechtlichen<br />

Absicherung e<strong>in</strong>er möglichst ungehemmten<br />

Verbreitung von GVO nutzen.“ 46<br />

Im Vergleich zu den Bemühungen <strong>der</strong><br />

US-Regierung und ihrer Stiftungen für das<br />

US-Modell <strong>der</strong> GVO-Deregulierung muten<br />

die deutschen Anstrengungen zur Capacity<br />

Buildung <strong>in</strong> Entwicklungslän<strong>der</strong>n eher bescheiden<br />

an. Das Programm für Afrika<br />

umfasst e<strong>in</strong> Volumen von 2 Mio. Euro und<br />

wird über die Afrikanische Union abgewikkelt,<br />

um das AU-Modellgesetz <strong>in</strong> den verschiedenen<br />

afrikanischen Län<strong>der</strong>n zu etablieren.<br />

Angesichts <strong>der</strong> enormen Kosten für<br />

die Gesetzgebungsprozesse und die Regulierungs<strong>in</strong>frastruktur<br />

e<strong>in</strong>schließlich überregionaler<br />

Testlaboratorien ist kaum damit<br />

zu rechnen, dass die afrikanischen Regierungen<br />

allzu begeistert von dem EU-Modell<br />

<strong>der</strong> Hochregulierung se<strong>in</strong> werden,<br />

wenn nicht sehr viel mehr technische Hilfe<br />

aus Europa gewährt wird.<br />

EU-Umsetzung des Cartagena<br />

Protokolls<br />

Am 15.7.2003 verabschiedete <strong>der</strong> EU-<br />

M<strong>in</strong>isterrat e<strong>in</strong>e Verordnung über die<br />

„Grenzüberschreitenden Verbr<strong>in</strong>gung von<br />

genetisch verän<strong>der</strong>ten Organismen“ (Regulation<br />

1946/2003/EC). Sie trat am<br />

25.11.03 <strong>in</strong> Kraft. Als Zweck des Gesetzes<br />

Der Internationale Rechtsrahmen<br />

wird ausgeführt: <strong>Die</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Verpflichtungen<br />

des Cartagena Protokolls für<br />

GVO-Exporte aus <strong>der</strong> EU. Das soll durch<br />

e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames System <strong>der</strong> Notifizierung<br />

und Information über den grenzüberschreitende<br />

Verbr<strong>in</strong>gung von GVO passieren. Für<br />

die Importe sieht das Gesetz ke<strong>in</strong>e<br />

Regelungsnotwendigkeit, die über die bestehende<br />

EU-Gesetze bzw. die Gesetze <strong>der</strong><br />

Mitgliedslän<strong>der</strong> h<strong>in</strong>ausgeht.<br />

<strong>Die</strong> Exporteure von GVO werden verpflichtet<br />

– entsprechend den Regelungen<br />

des Protokolls – bei GVO-Nahrungs-,<br />

GVO-Futtermitteln und GVO-Rohstoffe zur<br />

Weiterverarbeitung die Exportabsicht und<br />

die Beschreibung <strong>der</strong> genetischen Verän<strong>der</strong>ung<br />

dem Biosafety Clear<strong>in</strong>g House<br />

(BCH) mitzuteilen, so wie das Protokoll es<br />

vorsieht. E<strong>in</strong>e verkürzte Liste <strong>der</strong> verlangten<br />

<strong>in</strong>formationen ist im Annex II des Gesetzes<br />

beigelegt. Der Exporteur mussaber<br />

dem Importeur auch mitteilen, dass die<br />

Ware nur für den Verzehr bestimmt ist. Bei<br />

GVO, die für die Freisetzung bestimmt<br />

s<strong>in</strong>d, ist tritt das sehr viel umfangreichere<br />

Verfahren <strong>der</strong> Informationsübermittlung<br />

durch den AIA-Mechanismus <strong>in</strong> Kraft. <strong>Die</strong><br />

Informationen müssen nicht dem BCH<br />

mitgeteilt werden, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> zuständigen<br />

Behörde im Importland – egal ob<br />

Mitglied o<strong>der</strong> Nichtmitglied des Cartagena-Protokolls.<br />

Sie müssen detaillierte<br />

Angaben über e<strong>in</strong>e „Anlaufstelle“ <strong>in</strong> dem<br />

Exportland angeben. Jedes Mitgliedsland<br />

muss e<strong>in</strong>e solche „Anlaufstelle“ <strong>in</strong>stallieren,<br />

wo alle GVO-Exporte mit allen nötigen<br />

H<strong>in</strong>tergrundsdaten registriert werden<br />

und wo das Ausland nähere Informationen<br />

beziehen kann. <strong>Die</strong>s dient <strong>der</strong> Rückverfolgbarkeit<br />

und <strong>der</strong> besseren E<strong>in</strong>schätzung<br />

bei <strong>der</strong> Importgenehmigung. <strong>Die</strong><br />

Gesetze und Regeln des Importlandes<br />

45 Dr. Hartmut Meyer hat die Verhandlungen des<br />

Biosafety-Protokolls als Beobachter für den<br />

BUND und das Forum Umwelt & Entwicklung<br />

verfolgt. Er ist Koord<strong>in</strong>ator des GENET, dem<br />

Netzwerk europäischer Nichtregierungsorganisationen<br />

zur Gentechnologie<br />

46 Meyer, Hartmut: Biosafety-Protokoll tritt <strong>in</strong> Kraft,<br />

Gen-ethischer Informationsdienst, Nr. 159,<br />

Aug./Sept. 2003, S. 47-49<br />

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