Januar 2004 - MDS Möhrle & Partner
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<strong>MDS</strong> MÖHRLE& PARTNER<br />
WIRTSCHAFTSPRÜFER ⋅ STEUERBERATER ⋅ RECHTSANWÄLTE<br />
führungs- und Vertretungsleistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft gegen Entgelt<br />
hingewiesen.<br />
In einem Schreiben vom 23. Dezember 2003 hat das BMF mitgeteilt, daß die Finanzverwal-<br />
tung diese Rechtsprechung erst ab dem 1. April <strong>2004</strong> (anstatt wie bisher geplant ab dem 1. Ja-<br />
nuar <strong>2004</strong>) anwenden will. Das BMF-Schreiben nimmt zu weiteren Details Stellung. Wir bit-<br />
ten unsere Mandanten, uns bei Bedarf anzusprechen.<br />
4.2 Vorsteuerabzug aus nach dem 31. Dezember 2003 und vor dem 1. Juli <strong>2004</strong> ausgestellten<br />
Rechnungen<br />
Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Erlaß vom 19. Dezember 2003 eine Über-<br />
gangsregelung der zum 1. <strong>Januar</strong> <strong>2004</strong> in Kraft getretenen verschärften Anforderungen bei der<br />
Rechnungsausstellung getroffen. Demnach ist es für Zwecke des Vorsteuerabzugs bei einer<br />
vor dem 1. Juli <strong>2004</strong> ausgestellten Rechnung nicht zu beanstanden, wenn diese nicht alle sich<br />
aus § 14 Abs. 4 und § 14a UStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2003 ergebenden Anga-<br />
ben enthält. Dies gilt entsprechend für Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV und<br />
für Fahrausweise i.S.d. § 34 UStDV.<br />
Die Angabe des Ausstellungsdatums sowie einer fortlaufenden Rechnungsnummer sind nach<br />
dieser Übergangsregelung bis zum 30. Juni <strong>2004</strong> für den Vorsteuerabzug nicht zwingend er-<br />
forderlich. In gleicher Weise soll es bis dahin genügen, wenn in der Rechnung lediglich der<br />
auf das Entgelt entfallende, gesondert auszuweisende Steuerbetrag oder ein Hinweis auf die<br />
Steuerbefreiung enthalten sind.<br />
Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom<br />
Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist hingegen an-<br />
zugeben.<br />
Mandantenrundschreiben 01/04 9<br />
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