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Wirtschaft & Steuern aktuell - MDS Möhrle & Partner

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2<br />

Leitartikel<br />

Dokumentation von Verrechnungspreisen bei kleinen und mittleren<br />

Unternehmen<br />

In den letzten Jahren kommt – sowohl seitens<br />

des Steuerpflichtigen als auch seitens der<br />

Finanzverwaltung – den Fragen der internationalen<br />

Einkunftsabgrenzung wachsende Bedeutung<br />

zu. Dies spiegelt sich in einer steigenden<br />

Zahl von Verwaltungsanweisungen und Gerichtsentscheidungen,<br />

aber auch einer zunehmenden<br />

Aktivität des Gesetzgebers auf diesem Themengebiet<br />

wider. Heute ist eine grenzüberschreitende<br />

Geschäftstätigkeit ab einer bestimmten<br />

Unternehmensgröße eher die Regel und nicht<br />

– wie noch vor einigen Jahren – die Ausnahme.<br />

Betroffen sind daher nicht nur multinationale<br />

Unternehmen, sondern verstärkt auch kleine<br />

und mittlere Unternehmen (KMU).<br />

Infolge der jüngsten <strong>Wirtschaft</strong>s- und Finanzmarktkrisen<br />

besteht eine verstärkte Neigung<br />

bei vielen Finanzverwaltungen und Gesetzgebern,<br />

gerade grenzüberschreitende Sachverhalte<br />

besonders kritisch zu hinterfragen und deren<br />

steuerliche Anerkennung dem Grunde und der<br />

Höhe nach von besonderen Dokumentations- und<br />

Nachweispflichten abhängig zu machen. Außerdem<br />

soll verhindert werden, dass Besteuerungssubstrat<br />

in das Ausland verlagert und damit das<br />

eigene Steueraufkommen beeinträchtigt wird.<br />

So wird in den letzten Jahren bei Betriebsprüfungen,<br />

häufig durch sog. Fachprüfer für<br />

Außensteuerfragen, auch bei KMU ein Schwerpunkt<br />

im Bereich der Auslandssachverhalte<br />

und der Überprüfung von Verrechnungspreisen<br />

im Verhältnis zu nahestehenden Unternehmen<br />

im Ausland gesetzt. In der Praxis führt dies in<br />

steigendem Maße zu Einkommenskorrekturen,<br />

deren Brisanz darin liegt, dass diese nachträglichen<br />

Korrekturen zu Gunsten des deutschen<br />

Fiskus oft nicht mehr korrespondierend bei der<br />

ausländischen Finanzverwaltung durchgesetzt<br />

werden können.<br />

Der Angemessenheit von Verrechnungspreisen<br />

sollte daher auch bei KMU große Aufmerksamkeit<br />

zuteil werden. Die seit 2003 gesetzlich<br />

geregelte Verrechnungspreisdokumentation<br />

hat in den letzten Jahren hierbei erheblich<br />

an Bedeutung gewonnen. Gemäß § 90 Abs. 3<br />

Abgabenordnung haben Steuerpflichtige bei<br />

Auslandssachverhalten über die Art und den<br />

Inhalt ihrer Geschäftsbeziehung mit nahestehenden<br />

Personen Aufzeichnungen zu erstellen.<br />

Details der geforderten Verrechnungspreisdokumentation<br />

werden darüber hinaus durch die<br />

Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung<br />

und die sog. Verwaltungsgrundsätze-Verfahren<br />

geregelt.<br />

Lediglich Unternehmen, die im jeweiligen <strong>Wirtschaft</strong>sjahr<br />

weder konzerninterne Warenlieferungen<br />

für mehr als 5 Mio. Euro noch konzerninterne<br />

Dienstleistungen für mehr als 500.000 Euro<br />

tätigen, sind nicht verpflichtet, eine Verrechnungspreisdokumentation<br />

zu erstellen. Gerade<br />

die zweite Grenze ist in der Praxis schnell überschritten.<br />

Die Notwendigkeit der Erstellung einer<br />

Verrechnungspreisdokumentation wird zurzeit<br />

oft noch von KMU unterschätzt. Dabei ist zu<br />

beachten, dass diese auf Anforderung durch die<br />

Finanzverwaltung binnen 60 Tagen vorgelegt<br />

werden muss. Die Konsequenzen bei Nichtvorlage,<br />

verspäteter Vorlage, Verletzung von Mitwirkungs-<br />

und Auskunftspflichten oder unverwertbaren<br />

Dokumentationen sind beträchtlich. Sie<br />

reichen von der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen<br />

über Strafzuschläge bis hin zu einem<br />

Verzögerungsgeld.<br />

Da die erstmalige Erstellung einer solchen Verrechnungspreisdokumentation<br />

durchaus aufwändig<br />

sein kann, sollte vermieden werden,<br />

diese innerhalb der Vorlagefrist von 60 Tagen<br />

erstellen zu müssen.<br />

Der Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden<br />

Geschäftsbeziehungen ist verpflichtet, hierzu<br />

eine Sachverhalts- und eine Angemessenheitsdokumentation<br />

zu erstellen.<br />

Die Sachverhaltsdokumentation besteht aus den<br />

folgenden Teilen:<br />

1. der Analyse verrechnungspreisrelevanter<br />

Faktoren der Markt- und Wettbewerbssituation<br />

der betrachteten Unternehmensgruppe;<br />

2. der Unternehmensanalyse (u. a. Darstellung<br />

der Beteiligungsverhältnisse, des Geschäftsbetriebs<br />

und des Organisationsaufbaus);<br />

3. der Darstellung der Geschäftsbeziehungen<br />

mit nahestehenden Unternehmen hinsichtlich<br />

ihrer Art und dem betragsmäßigen Umfang<br />

der Entgelte;<br />

4. der Funktions- und Risikoanalyse, in der für<br />

jede Geschäftsbeziehung die von den beteiligten<br />

Unternehmen ausgeübten Funktionen,<br />

getragenen Risiken und eingesetzten <strong>Wirtschaft</strong>sgüter<br />

beschrieben und analysiert werden.<br />

Die Funktions- und Risikoanalyse bildet die entscheidende<br />

Grundlage für die Bestimmung der<br />

Verrechnungspreis methode bzw. der Preisfindung.<br />

Die bei der Sachverhaltsdokumentation gewonnenen<br />

Informationen bilden die Basis der Angemessenheitsdokumentation,<br />

in der das ernsthafte<br />

Bemühen dargelegt werden muss, dass<br />

das Unternehmen die Verrechnungspreise unter<br />

Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes<br />

festgelegt hat.<br />

Zu diesem Zweck ist die angewandte Verrechnungspreismethode<br />

zu erläutern und die konkrete<br />

Anwendbarkeit zu begründen. Hierbei ist<br />

zu beachten, dass die deutschen Verrechnungspreisvorschriften<br />

vorrangig die Anwendung der<br />

sog. Standardmethoden (Preisvergleichsmethode,<br />

Wiederverkaufspreismethode, Kostenaufschlagsmethode)<br />

vorsehen. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen lässt die deutsche Finanzverwaltung<br />

jedoch auch die sog. gewinnorientierten<br />

Verrechnungspreismethoden zu.<br />

In der finanziellen Analyse hat das Unternehmen<br />

auf der Basis von Fremd- bzw. Plandaten darzulegen,<br />

dass die angewandte Marge dem Fremdvergleich<br />

entspricht.<br />

Die o. a. grob skizzierten Anforderungen verdeutlichen<br />

den nicht unerheblichen Zeitaufwand<br />

einer erstmaligen Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation.<br />

Sowohl im Hinblick<br />

auf die Beweislastverteilung zwischen Steuerpflichtigem<br />

und Finanzverwaltung als auch aufgrund<br />

möglicher Sanktionen sind auch KMU mit<br />

entsprechenden Auslandsbeziehungen gut beraten,<br />

das Thema Verrechnungspreise und deren<br />

Dokumentation frühzeitig anzugehen (vgl. hierzu<br />

auch unsere Broschüre „Internationale Verrechnungspreise<br />

und ihre Dokumentation – Ein Wegweiser<br />

für international tätige Unternehmen“).

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