Vor Ort - Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH in Berlin
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Rauchende Schlote<br />
In der Regel trägt der Vermieter die Verantwortung dafür, dass der Schornste<strong>in</strong> raucht.<br />
<strong>Mieterberatung</strong><br />
Von Sylvia Hoehne-Killewald, Geschäftsführer<strong>in</strong> <strong>Mieterberatung</strong> <strong>Prenzlauer</strong> <strong>Berg</strong><br />
Der W<strong>in</strong>ter steht vor der Tür, und<br />
jeder wünscht sich e<strong>in</strong>e warme<br />
Wohnung. Für die Beheizbarkeit der<br />
Wohnung ist <strong>in</strong> aller Regel der<br />
Vermieter verantwortlich. Wird die<br />
Wohnung noch mit e<strong>in</strong>em Kohleofen<br />
beheizt oder gibt es e<strong>in</strong>e Gasetagenheizung,<br />
liegt das Heizen im Ermessen<br />
des Mieters. Es besteht dann<br />
ke<strong>in</strong>e generelle Heizpflicht. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
muss er dafür Sorge tragen, dass<br />
durch e<strong>in</strong>en eventuellen Heizverzicht<br />
ke<strong>in</strong>e Rohre e<strong>in</strong>frieren oder Feuchtigkeitsschäden<br />
<strong>in</strong> der Wohnung entstehen.<br />
In diesen Fällen können Mieter<br />
vom Eigentümer schadenersatzpflichtig<br />
gemacht werden.<br />
Im Allgeme<strong>in</strong>en beg<strong>in</strong>nt die<br />
Heizperiode am 1. Oktober und endet<br />
am 30. April, sofern im Mietvertrag<br />
ke<strong>in</strong>e anderen Fristen festgeschrieben<br />
worden s<strong>in</strong>d. Unabhängig davon<br />
besteht von Seiten des Vermieters<br />
e<strong>in</strong>e Heizpflicht, wenn auch außerhalb<br />
dieses Zeitraums sehr niedrige<br />
Außentemperaturen gemessen werden.<br />
Wenn e<strong>in</strong>e kalte Witterung<br />
länger als zwei Tage anhält und dabei<br />
die Temperatur <strong>in</strong> der Wohnung unter<br />
18 Grad Celsius s<strong>in</strong>kt, muss der<br />
Vermieter die Heizung <strong>in</strong> Betrieb<br />
nehmen, auch im Sommer.<br />
Für den Mieter ist zunächst<br />
wichtig, was zum Thema Heizung im<br />
Mietvertrag vere<strong>in</strong>bart worden ist.<br />
Der Vermieter ist <strong>in</strong> jedem Fall <strong>in</strong> der<br />
Pflicht, die dar<strong>in</strong> festgeschriebenen<br />
©Alexej Brykowski<br />
Temperaturen für die Mietwohnung<br />
zu garantieren. Diese Regelung ist<br />
jedoch dann h<strong>in</strong>fällig, wenn die im<br />
Mietvertrag festgelegten Werte zu<br />
niedrig s<strong>in</strong>d und zum Beispiel nur 18<br />
Grad Celsius als M<strong>in</strong>desttemperatur<br />
ausgewiesen wurden. In e<strong>in</strong>em solchen<br />
Fall oder wenn im Mietvertrag<br />
zu dieser Thematik überhaupt ke<strong>in</strong>e<br />
Festlegungen getroffen wurden, kann<br />
der Mieter e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>desttemperatur<br />
von 20 bis 22 Grad Celsius <strong>in</strong> Flur,<br />
Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer<br />
vom Vermieter verlangen, allerd<strong>in</strong>gs<br />
nicht rund um die Uhr. Die<br />
übliche Heizzeit ist von morgens um<br />
6 Uhr bis 24 Uhr. Aber es gibt auch<br />
<strong>Vor</strong> <strong>Ort</strong> 11. 2 0 1 2 9<br />
Ausnahmen. Wenn es draußen besonders<br />
kalt ist, könnte es notwendig<br />
se<strong>in</strong>, die Heizung auch nachts<br />
zwischen 0 und 6 Uhr laufen zu<br />
lassen, um e<strong>in</strong>e Temperatur von<br />
m<strong>in</strong>destens 17 bis 18 Grad Celsius<br />
aufrechtzuerhalten.<br />
Rauschen, knacken, pfeifen<br />
Funktioniert die Heizung nicht oder<br />
nur e<strong>in</strong>geschränkt, liegt e<strong>in</strong> Mangel<br />
der Mietsache vor, der unverzüglich<br />
dem Vermieter angezeigt werden<br />
sollte. Als Mangel gilt auch e<strong>in</strong>e von<br />
der Heizung ausgehende Geräuschkulisse<br />
wie Rauschen, Knacken oder<br />
Pfeifen <strong>in</strong> den Heizkörpern.<br />
Wie bei jedem Mangel, sollte<br />
dem Vermieter für die Behebung des<br />
Mangels e<strong>in</strong>e Frist gesetzt werden.<br />
Bleibt die Wohnung kalt, obwohl der<br />
Vermieter aufgefordert wurde, Abhilfe<br />
zu schaffen, haben Mieter das<br />
Recht, die Miete zu m<strong>in</strong>dern. Die<br />
Höhe der Mietm<strong>in</strong>derung hängt<br />
entscheidend von der Dauer und<br />
dem Grad der E<strong>in</strong>schränkung ab. Wir<br />
empfehlen, vor der Mietm<strong>in</strong>derung<br />
e<strong>in</strong>e Rechtsberatung <strong>in</strong> Anspruch zu<br />
nehmen. Neben der Mietm<strong>in</strong>derung<br />
ist es auch möglich, den Vermieter auf<br />
Instandsetzung zu verklagen. Auch<br />
hier empfiehlt sich e<strong>in</strong>e vorhergehende<br />
Rechtsberatung. Reagiert der<br />
Vermieter partout nicht auf die<br />
Mängelanzeige, kann der Mieter<br />
elektrische Heizkörper betreiben, um<br />
die Wohnung bewohnbar zu halten.<br />
Die Anschaffung solcher Geräte und<br />
der zusätzliche Stromverbrauch können<br />
dann beim Vermieter als Schadensersatz<br />
<strong>in</strong> Rechnung gestellt<br />
werden. Und natürlich ist es <strong>in</strong> diesem<br />
Fall gleichfalls ratsam, sich dabei um<br />
rechtlichen Beistand zu bemühen.Für<br />
Mieter unzumutbar s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel<br />
sowohl der Austausch von Fernstern<br />
als auch der E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>er Zentralheizungsanlage<br />
<strong>in</strong> der kalten Jahreszeit.<br />
Gegen beide <strong>Vor</strong>haben können Mieter<br />
erfolgreich Widerspruch e<strong>in</strong>legen.<br />
Wer <strong>in</strong> den Sanierungsgebieten Teutoburger<br />
Platz oder Helmholtzplatz <strong>in</strong><br />
<strong>Prenzlauer</strong> <strong>Berg</strong> wohnt, kann die<br />
Leistungen der <strong>Mieterberatung</strong><br />
<strong>Prenzlauer</strong> <strong>Berg</strong> <strong>in</strong> der <strong>Prenzlauer</strong><br />
Allee 186 e<strong>in</strong>schließlich anwaltlicher<br />
Beratung kostenlos <strong>in</strong> Anspruch<br />
nehmen.