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Vor Ort - Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH in Berlin

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Rauchende Schlote<br />

In der Regel trägt der Vermieter die Verantwortung dafür, dass der Schornste<strong>in</strong> raucht.<br />

<strong>Mieterberatung</strong><br />

Von Sylvia Hoehne-Killewald, Geschäftsführer<strong>in</strong> <strong>Mieterberatung</strong> <strong>Prenzlauer</strong> <strong>Berg</strong><br />

Der W<strong>in</strong>ter steht vor der Tür, und<br />

jeder wünscht sich e<strong>in</strong>e warme<br />

Wohnung. Für die Beheizbarkeit der<br />

Wohnung ist <strong>in</strong> aller Regel der<br />

Vermieter verantwortlich. Wird die<br />

Wohnung noch mit e<strong>in</strong>em Kohleofen<br />

beheizt oder gibt es e<strong>in</strong>e Gasetagenheizung,<br />

liegt das Heizen im Ermessen<br />

des Mieters. Es besteht dann<br />

ke<strong>in</strong>e generelle Heizpflicht. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

muss er dafür Sorge tragen, dass<br />

durch e<strong>in</strong>en eventuellen Heizverzicht<br />

ke<strong>in</strong>e Rohre e<strong>in</strong>frieren oder Feuchtigkeitsschäden<br />

<strong>in</strong> der Wohnung entstehen.<br />

In diesen Fällen können Mieter<br />

vom Eigentümer schadenersatzpflichtig<br />

gemacht werden.<br />

Im Allgeme<strong>in</strong>en beg<strong>in</strong>nt die<br />

Heizperiode am 1. Oktober und endet<br />

am 30. April, sofern im Mietvertrag<br />

ke<strong>in</strong>e anderen Fristen festgeschrieben<br />

worden s<strong>in</strong>d. Unabhängig davon<br />

besteht von Seiten des Vermieters<br />

e<strong>in</strong>e Heizpflicht, wenn auch außerhalb<br />

dieses Zeitraums sehr niedrige<br />

Außentemperaturen gemessen werden.<br />

Wenn e<strong>in</strong>e kalte Witterung<br />

länger als zwei Tage anhält und dabei<br />

die Temperatur <strong>in</strong> der Wohnung unter<br />

18 Grad Celsius s<strong>in</strong>kt, muss der<br />

Vermieter die Heizung <strong>in</strong> Betrieb<br />

nehmen, auch im Sommer.<br />

Für den Mieter ist zunächst<br />

wichtig, was zum Thema Heizung im<br />

Mietvertrag vere<strong>in</strong>bart worden ist.<br />

Der Vermieter ist <strong>in</strong> jedem Fall <strong>in</strong> der<br />

Pflicht, die dar<strong>in</strong> festgeschriebenen<br />

©Alexej Brykowski<br />

Temperaturen für die Mietwohnung<br />

zu garantieren. Diese Regelung ist<br />

jedoch dann h<strong>in</strong>fällig, wenn die im<br />

Mietvertrag festgelegten Werte zu<br />

niedrig s<strong>in</strong>d und zum Beispiel nur 18<br />

Grad Celsius als M<strong>in</strong>desttemperatur<br />

ausgewiesen wurden. In e<strong>in</strong>em solchen<br />

Fall oder wenn im Mietvertrag<br />

zu dieser Thematik überhaupt ke<strong>in</strong>e<br />

Festlegungen getroffen wurden, kann<br />

der Mieter e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>desttemperatur<br />

von 20 bis 22 Grad Celsius <strong>in</strong> Flur,<br />

Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer<br />

vom Vermieter verlangen, allerd<strong>in</strong>gs<br />

nicht rund um die Uhr. Die<br />

übliche Heizzeit ist von morgens um<br />

6 Uhr bis 24 Uhr. Aber es gibt auch<br />

<strong>Vor</strong> <strong>Ort</strong> 11. 2 0 1 2 9<br />

Ausnahmen. Wenn es draußen besonders<br />

kalt ist, könnte es notwendig<br />

se<strong>in</strong>, die Heizung auch nachts<br />

zwischen 0 und 6 Uhr laufen zu<br />

lassen, um e<strong>in</strong>e Temperatur von<br />

m<strong>in</strong>destens 17 bis 18 Grad Celsius<br />

aufrechtzuerhalten.<br />

Rauschen, knacken, pfeifen<br />

Funktioniert die Heizung nicht oder<br />

nur e<strong>in</strong>geschränkt, liegt e<strong>in</strong> Mangel<br />

der Mietsache vor, der unverzüglich<br />

dem Vermieter angezeigt werden<br />

sollte. Als Mangel gilt auch e<strong>in</strong>e von<br />

der Heizung ausgehende Geräuschkulisse<br />

wie Rauschen, Knacken oder<br />

Pfeifen <strong>in</strong> den Heizkörpern.<br />

Wie bei jedem Mangel, sollte<br />

dem Vermieter für die Behebung des<br />

Mangels e<strong>in</strong>e Frist gesetzt werden.<br />

Bleibt die Wohnung kalt, obwohl der<br />

Vermieter aufgefordert wurde, Abhilfe<br />

zu schaffen, haben Mieter das<br />

Recht, die Miete zu m<strong>in</strong>dern. Die<br />

Höhe der Mietm<strong>in</strong>derung hängt<br />

entscheidend von der Dauer und<br />

dem Grad der E<strong>in</strong>schränkung ab. Wir<br />

empfehlen, vor der Mietm<strong>in</strong>derung<br />

e<strong>in</strong>e Rechtsberatung <strong>in</strong> Anspruch zu<br />

nehmen. Neben der Mietm<strong>in</strong>derung<br />

ist es auch möglich, den Vermieter auf<br />

Instandsetzung zu verklagen. Auch<br />

hier empfiehlt sich e<strong>in</strong>e vorhergehende<br />

Rechtsberatung. Reagiert der<br />

Vermieter partout nicht auf die<br />

Mängelanzeige, kann der Mieter<br />

elektrische Heizkörper betreiben, um<br />

die Wohnung bewohnbar zu halten.<br />

Die Anschaffung solcher Geräte und<br />

der zusätzliche Stromverbrauch können<br />

dann beim Vermieter als Schadensersatz<br />

<strong>in</strong> Rechnung gestellt<br />

werden. Und natürlich ist es <strong>in</strong> diesem<br />

Fall gleichfalls ratsam, sich dabei um<br />

rechtlichen Beistand zu bemühen.Für<br />

Mieter unzumutbar s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel<br />

sowohl der Austausch von Fernstern<br />

als auch der E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>er Zentralheizungsanlage<br />

<strong>in</strong> der kalten Jahreszeit.<br />

Gegen beide <strong>Vor</strong>haben können Mieter<br />

erfolgreich Widerspruch e<strong>in</strong>legen.<br />

Wer <strong>in</strong> den Sanierungsgebieten Teutoburger<br />

Platz oder Helmholtzplatz <strong>in</strong><br />

<strong>Prenzlauer</strong> <strong>Berg</strong> wohnt, kann die<br />

Leistungen der <strong>Mieterberatung</strong><br />

<strong>Prenzlauer</strong> <strong>Berg</strong> <strong>in</strong> der <strong>Prenzlauer</strong><br />

Allee 186 e<strong>in</strong>schließlich anwaltlicher<br />

Beratung kostenlos <strong>in</strong> Anspruch<br />

nehmen.

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