kinderschutz und hilfen zur erziehung - Ministerium für Integration ...
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Wie werden die Daten berechnet <strong>und</strong> dargestellt?<br />
ZUR DATENGRUNDLAGE UND ZUR METHODE<br />
Zunächst erfolgte eine Gr<strong>und</strong>auswertung aller Variablen, gefolgt von weiteren differenzierten<br />
Auswertungen nach verschiedenen Merkmalen (z.B. Differenzierung der Ergebnisse nach Alter,<br />
Geschlecht oder Migrationshintergr<strong>und</strong> der Kinder, nach regionalen Unterschieden, nach Bekanntheit<br />
der Familie im Jugendamt, nach Feststellung der Kindeswohlgefährdung u.ä.).<br />
Zu einzelnen Variablen wurden Eckwerte berechnet, die einen Vergleich der rheinland-pfälzischen<br />
Jugendamtsbezirke untereinander ermöglichen, da die Daten bezogen auf je 1.000 im Landkreis<br />
oder in der Stadt lebende Kinder <strong>und</strong> Jugendliche bis unter 18 Jahren, ausgewertet werden. Ein<br />
Eckwert von sieben bedeutet zum Beispiel, dass bei 1.000 Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen der jeweiligen<br />
Altersgruppe bei sieben Personen der entsprechende Sachverhalt – etwa eine Meldung nach<br />
§8a SGB VIII – aufgetreten ist. Der Großteil der Ergebnisse wird jedoch anhand prozentualer<br />
Anteilswerte dargestellt.<br />
Die Darstellung der Daten im vorliegenden Bericht folgt dieser Logik: Zunächst wird ein Ergebnis<br />
(z.B. "Wer waren die Melder?") in der Gr<strong>und</strong>auswertung, d.h. bezogen auf alle Daten aus Rheinland-Pfalz<br />
graphisch vorgestellt <strong>und</strong> diskutiert.<br />
Die an der Erhebung teilnehmenden Jugendämter erhalten darüber hinaus einen Bericht, der die<br />
jeweiligen Ergebnisse jugendamtsspezifisch in Tabellenform dargestellt. Hierdurch kann sich<br />
jeder Jugendamtsbezirk vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Daten der Gesamtauswertung selbst "verorten"<br />
<strong>und</strong> Anregungen <strong>für</strong> die eigene Ausgestaltung im Umgang mit Meldungen nach § 8a SGB VIII<br />
erhalten.<br />
Bei der Interpretation der Daten ist zu unterscheiden zwischen den meldungsbezogenen <strong>und</strong> den<br />
kindbezogenen Daten. Bef<strong>und</strong>e hinsichtlich Alter, Geschlecht, Migration der Kinder oder Gefährdungseinschätzung<br />
beispielsweise beziehen sich gr<strong>und</strong>sätzlich auf die Anzahl der Kinder, zu<br />
denen Angaben vorliegen. Angaben <strong>zur</strong> Meldung selbst <strong>und</strong> bezogen auf das Verfahren im Jugendamt<br />
sind zumeist bezogen auf die Meldung <strong>und</strong> nicht auf die Anzahl der betroffenen Kinder.<br />
In der Regel werden die Unterschiede zwischen "Meldungen" <strong>und</strong> "betroffenen Kindern" sprachlich<br />
kenntlich gemacht.<br />
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