kinderschutz und hilfen zur erziehung - Ministerium für Integration ...
kinderschutz und hilfen zur erziehung - Ministerium für Integration ...
kinderschutz und hilfen zur erziehung - Ministerium für Integration ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BEFUNDE DER UNTERSUCHUNG<br />
Abbildung Abbildung 10 „Bitte schätzen Sie die Mitwirkungsbereitschaft der Eltern bei der Abschätzung<br />
des Gefährdungsrisikos ein“ (n=2.571, Angaben in Prozent, Mehrfachnennungen möglich)<br />
45<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
19,6<br />
in vollem Umfang<br />
vorhanden<br />
40,2<br />
26,6<br />
vorhanden teils/teils kaum vorhanden überhaupt nicht<br />
vorhanden<br />
Festgestellte Anhaltspunkte <strong>für</strong> eine bestehende Kindeswohlgefährdung<br />
Mittelwert: 2,4<br />
Die gewichtigen Anhaltspunkte <strong>für</strong> eine Gefährdung, die in Form einer Meldung nach<br />
§ 8a SGB VIII bekannt werden <strong>und</strong> überprüft werden müssen, aktivieren den Schutzauftrag des<br />
Jugendamtes. Die Fachkräfte gestalten im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte sowie den<br />
Eltern <strong>und</strong> dem betroffenen Kind oder Jugendlichen den Prozess der Gefährdungseinschätzung<br />
(vgl. § 8a SGB VIII Abs. 1 <strong>und</strong> 2). Die Einschätzung der Gefährdung <strong>für</strong> das Wohl des Kindes oder<br />
Jugendlichen umfasst eine erste Gefährdungseinschätzung, eine Sicherheitseinschätzung, das<br />
Einschätzen von Entwicklungsdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten Stärken des Kindes oder Jugendlichen<br />
<strong>und</strong> die Einschätzung der Erziehungsfähigkeit der Eltern. Die Aufzählung ist nicht<br />
abschließend (vgl. Meysen 2008, 27). Neben dem Zusammenwirken mehrere Fachkräfte <strong>und</strong> der<br />
Einbeziehung von Eltern <strong>und</strong> Kind oder Jugendlichen gehört eine solch differenzierte Einschätzung<br />
zu den Merkmalen eines qualifizierten Umgangs mit gewichtigen Anhaltspunkten nach § 8a<br />
SGB VIII. Im Rahmen dieser vielfältigen Einschätzungsaufgaben liegen in der Praxis standardisierte<br />
Verfahren <strong>und</strong> entsprechende Prüfbögen vor.<br />
Im Folgenden wird dargestellt, welche Anhaltspunkte <strong>für</strong> eine bestehende Kindeswohlgefährdung<br />
im Anschluss an die Gefährdungseinschätzung bei den 2010 erhobenen Meldungen durch die<br />
Fachkräfte festgestellt wurden. Damit können die Ergebnisse sich von jenen zu den Anhaltspunkten,<br />
die im Rahmen der Meldung bekannt wurden (vgl. 4.1), unterscheiden. Bei der Beantwortung<br />
der Frage waren ebenfalls Mehrfachnennungen möglich, weshalb verschiedene Anhaltspunkte in<br />
Kombination angekreuzt werden konnten.<br />
An erster Stelle steht das unangemessene/inkonsistente Erziehungsverhalten der Eltern, das bei<br />
über einem Drittel der Kinder als Anhaltspunkt <strong>für</strong> eine Kindeswohlgefährdung benannt wurde<br />
9,1<br />
4,5<br />
31