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kinderschutz und hilfen zur erziehung - Ministerium für Integration ...

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BEFUNDE DER UNTERSUCHUNG<br />

Abbildung Abbildung 10 „Bitte schätzen Sie die Mitwirkungsbereitschaft der Eltern bei der Abschätzung<br />

des Gefährdungsrisikos ein“ (n=2.571, Angaben in Prozent, Mehrfachnennungen möglich)<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

19,6<br />

in vollem Umfang<br />

vorhanden<br />

40,2<br />

26,6<br />

vorhanden teils/teils kaum vorhanden überhaupt nicht<br />

vorhanden<br />

Festgestellte Anhaltspunkte <strong>für</strong> eine bestehende Kindeswohlgefährdung<br />

Mittelwert: 2,4<br />

Die gewichtigen Anhaltspunkte <strong>für</strong> eine Gefährdung, die in Form einer Meldung nach<br />

§ 8a SGB VIII bekannt werden <strong>und</strong> überprüft werden müssen, aktivieren den Schutzauftrag des<br />

Jugendamtes. Die Fachkräfte gestalten im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte sowie den<br />

Eltern <strong>und</strong> dem betroffenen Kind oder Jugendlichen den Prozess der Gefährdungseinschätzung<br />

(vgl. § 8a SGB VIII Abs. 1 <strong>und</strong> 2). Die Einschätzung der Gefährdung <strong>für</strong> das Wohl des Kindes oder<br />

Jugendlichen umfasst eine erste Gefährdungseinschätzung, eine Sicherheitseinschätzung, das<br />

Einschätzen von Entwicklungsdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten Stärken des Kindes oder Jugendlichen<br />

<strong>und</strong> die Einschätzung der Erziehungsfähigkeit der Eltern. Die Aufzählung ist nicht<br />

abschließend (vgl. Meysen 2008, 27). Neben dem Zusammenwirken mehrere Fachkräfte <strong>und</strong> der<br />

Einbeziehung von Eltern <strong>und</strong> Kind oder Jugendlichen gehört eine solch differenzierte Einschätzung<br />

zu den Merkmalen eines qualifizierten Umgangs mit gewichtigen Anhaltspunkten nach § 8a<br />

SGB VIII. Im Rahmen dieser vielfältigen Einschätzungsaufgaben liegen in der Praxis standardisierte<br />

Verfahren <strong>und</strong> entsprechende Prüfbögen vor.<br />

Im Folgenden wird dargestellt, welche Anhaltspunkte <strong>für</strong> eine bestehende Kindeswohlgefährdung<br />

im Anschluss an die Gefährdungseinschätzung bei den 2010 erhobenen Meldungen durch die<br />

Fachkräfte festgestellt wurden. Damit können die Ergebnisse sich von jenen zu den Anhaltspunkten,<br />

die im Rahmen der Meldung bekannt wurden (vgl. 4.1), unterscheiden. Bei der Beantwortung<br />

der Frage waren ebenfalls Mehrfachnennungen möglich, weshalb verschiedene Anhaltspunkte in<br />

Kombination angekreuzt werden konnten.<br />

An erster Stelle steht das unangemessene/inkonsistente Erziehungsverhalten der Eltern, das bei<br />

über einem Drittel der Kinder als Anhaltspunkt <strong>für</strong> eine Kindeswohlgefährdung benannt wurde<br />

9,1<br />

4,5<br />

31

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