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kinderschutz und hilfen zur erziehung - Ministerium für Integration ...

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Angaben seitens der MelderInnen<br />

BEFUNDE DER UNTERSUCHUNG<br />

Im Rahmen einer Meldung gemäß § 8a SGB VIII können eine ganze Reihe von Anhaltspunkten <strong>für</strong><br />

eine mögliche Kindeswohlgefährdung <strong>zur</strong> Sprache kommen, die einzeln oder in Kombination als<br />

"gewichtige Anhaltspunkte" gesehen werden. Die Fachkräfte der Jugendämter können diese<br />

Beobachtungen <strong>und</strong> Informationen im Erhebungsinstrument anhand einer Vielzahl von Vorgaben<br />

dokumentieren. Die Vorgaben berücksichtigen mögliche Inhalte der Meldung, die sich auf das<br />

Kind/den Jugendlichen selbst, die erziehenden Personen <strong>und</strong> auf die häusliche Situation beziehen<br />

(vgl. Abb. 6).<br />

Die häufigsten gemeldeten Gefährdungslagen waren 2010 die unangemessene Versorgung des<br />

Kindes, die Vernachlässigung des Kindes sowie ein unangemessenes/inkonsistentes Erziehungsverhalten.<br />

Diese Angaben wurden jeweils bei fast jeder dritten Meldung benannt. Bei jeder fünften<br />

Meldung wurde auf eine körperliche Misshandlung des Kindes verwiesen (20%), gefolgt von<br />

Partnerschaftskonflikten <strong>und</strong> -gewalt (18,2%).<br />

Mit Blick auf die Verteilung der Angaben durch die Melder auf die drei Abschnitte, denen die<br />

Angaben zugeordnet wurden, wird deutlich, dass die meisten Auffälligkeiten in Bezug zu den<br />

erziehenden Personen gemeldet werden. Hier wird eine Tendenz deutlich, den Blick nicht mehr<br />

nur auf das möglicherweise gefährdete Kind zu richten, sondern den Erziehenden <strong>und</strong> damit <strong>für</strong><br />

das Kindeswohl in erster Linie Verantwortlichen eine größere Aufmerksamkeit zukommen zu<br />

lassen. Die Verlagerung der kindzentrierten Sichtweise auf eine stärker die Sorgeberechtigten in<br />

den Blick nehmende Perspektive verdeutlicht sich auch in der Entwicklung von einer ursprünglich<br />

repressiven Jugendhilfe als Instanz sozialer Kontrolle hin zum bestehenden Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz,<br />

welches die Sicherung von Entwicklungsbedingungen von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

unter Berücksichtigung <strong>und</strong> Einbezug des familialen Umfeldes <strong>zur</strong> Aufgabe hat (vgl. Münder<br />

2006, 79 ff).<br />

In 13,0% der Fälle wurden seitens des Melders Angaben zu psychischen Auffälligkeiten bzw. einer<br />

psychischen Erkrankung gemacht. Darüber hinaus wurde in 15,6% angegeben, dass eine Suchtproblematik<br />

der erziehenden Personen vermutet wird. Psychische Erkrankungen der Elternteile<br />

bzw. die damit verb<strong>und</strong>enen Belastungssituationen spielen eine zunehmend wichtige Rolle in der<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe allgemein, aber auch bezogen auf die Meldungen über eine mögliche<br />

Kindeswohlgefährdung. Hier bedarf es in Zukunft weiterer Unterstützungsstrukturen beispielsweise<br />

im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie, die die Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe rechtzeitig - also<br />

im Vorfeld einer Gefährdungsmeldung - angemessen mit einbeziehen (vgl. Schmutz 2010; Meysen<br />

2008, 46).<br />

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