kinderschutz und hilfen zur erziehung - Ministerium für Integration ...
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Angaben seitens der MelderInnen<br />
BEFUNDE DER UNTERSUCHUNG<br />
Im Rahmen einer Meldung gemäß § 8a SGB VIII können eine ganze Reihe von Anhaltspunkten <strong>für</strong><br />
eine mögliche Kindeswohlgefährdung <strong>zur</strong> Sprache kommen, die einzeln oder in Kombination als<br />
"gewichtige Anhaltspunkte" gesehen werden. Die Fachkräfte der Jugendämter können diese<br />
Beobachtungen <strong>und</strong> Informationen im Erhebungsinstrument anhand einer Vielzahl von Vorgaben<br />
dokumentieren. Die Vorgaben berücksichtigen mögliche Inhalte der Meldung, die sich auf das<br />
Kind/den Jugendlichen selbst, die erziehenden Personen <strong>und</strong> auf die häusliche Situation beziehen<br />
(vgl. Abb. 6).<br />
Die häufigsten gemeldeten Gefährdungslagen waren 2010 die unangemessene Versorgung des<br />
Kindes, die Vernachlässigung des Kindes sowie ein unangemessenes/inkonsistentes Erziehungsverhalten.<br />
Diese Angaben wurden jeweils bei fast jeder dritten Meldung benannt. Bei jeder fünften<br />
Meldung wurde auf eine körperliche Misshandlung des Kindes verwiesen (20%), gefolgt von<br />
Partnerschaftskonflikten <strong>und</strong> -gewalt (18,2%).<br />
Mit Blick auf die Verteilung der Angaben durch die Melder auf die drei Abschnitte, denen die<br />
Angaben zugeordnet wurden, wird deutlich, dass die meisten Auffälligkeiten in Bezug zu den<br />
erziehenden Personen gemeldet werden. Hier wird eine Tendenz deutlich, den Blick nicht mehr<br />
nur auf das möglicherweise gefährdete Kind zu richten, sondern den Erziehenden <strong>und</strong> damit <strong>für</strong><br />
das Kindeswohl in erster Linie Verantwortlichen eine größere Aufmerksamkeit zukommen zu<br />
lassen. Die Verlagerung der kindzentrierten Sichtweise auf eine stärker die Sorgeberechtigten in<br />
den Blick nehmende Perspektive verdeutlicht sich auch in der Entwicklung von einer ursprünglich<br />
repressiven Jugendhilfe als Instanz sozialer Kontrolle hin zum bestehenden Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz,<br />
welches die Sicherung von Entwicklungsbedingungen von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
unter Berücksichtigung <strong>und</strong> Einbezug des familialen Umfeldes <strong>zur</strong> Aufgabe hat (vgl. Münder<br />
2006, 79 ff).<br />
In 13,0% der Fälle wurden seitens des Melders Angaben zu psychischen Auffälligkeiten bzw. einer<br />
psychischen Erkrankung gemacht. Darüber hinaus wurde in 15,6% angegeben, dass eine Suchtproblematik<br />
der erziehenden Personen vermutet wird. Psychische Erkrankungen der Elternteile<br />
bzw. die damit verb<strong>und</strong>enen Belastungssituationen spielen eine zunehmend wichtige Rolle in der<br />
Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe allgemein, aber auch bezogen auf die Meldungen über eine mögliche<br />
Kindeswohlgefährdung. Hier bedarf es in Zukunft weiterer Unterstützungsstrukturen beispielsweise<br />
im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie, die die Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe rechtzeitig - also<br />
im Vorfeld einer Gefährdungsmeldung - angemessen mit einbeziehen (vgl. Schmutz 2010; Meysen<br />
2008, 46).<br />
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